Anlage II VServiceAusbV - (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice/zur Kauffrau für Verkehrsservice - Zeitliche Gliederung -
1. Ausbildungsjahr
- 1.
der Ausbildungsbetrieb, - 2.
Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme, - 3.
Marketing, Lernziele a und b, - 5.
Verkehrsmittel im Personenverkehr, Lernziele a und b, - 6.
Vertrieb, Lernziele a und b,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.1
Kommunikation mit Kunden, Lernziele a und e, - 4.2
Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziel a, - 10.1
Zahlungsverkehr, Lernziele a und b, - 10.2
Buchführung, Lernziel b, - 10.5
Materialbeschaffung und -verwaltung
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 7.1
Service und Betreuung, Lernziele a und b, - 7.2
Technischer Service, Lernziel a, - 7.3
Notfallmaßnahmen in Verkehrsanlagen, Lernziel a,
- 4.1
Kommunikation mit Kunden, Lernziele a und e,
2. Ausbildungsjahr
- 4.1
Kommunikation mit Kunden, Lernziel b, - 5.
Verkehrsmittel im Personenverkehr, Lernziel c, - 9.
Begleitservice, Lernziele a und b, - 10.1
Zahlungsverkehr, Lernziel c,
- a)
in Verbindung mit der Berufsbildposition - 2.
Vertrieb, Lernziele a und b,
des Schwerpunktes A "Verkauf und Service" oder - b)
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen - 1.
Sicherheits- und Serviceleistungen, Lernziel c, - 1.1
Service und Betreuung, Lernziele a, b und e,
des Schwerpunktes B "Sicherheit und Service"
- 1.4
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 1.5
Umweltschutz, - 2.1
Arbeitsorganisation, - 6.
Vertrieb, Lernziele a und b,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.1
Kommunikation mit Kunden, Lernziel c, - 7.1
Service und Betreuung, Lernziel c, - 8.
Funktionsfähigkeit der Transportmittel, Lernziele a bis c,
- a)
in Verbindung mit der Berufsbildposition - 2.
Vertrieb, Lernziele d und e,
des Schwerpunktes A "Verkauf und Service" oder - b)
in Verbindung mit der Berufsbildposition - 1.1
Service und Betreuung, Lernziel c,
des Schwerpunktes B "Sicherheit und Service"
- 1.4
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 1.5
Umweltschutz, - 2.1
Arbeitsorganisation, - 2.2
Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.2
Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele b und c, - 6.
Vertrieb, Lernziel c, - 7.3
Notfallmaßnahmen in Verkehrsanlagen, Lernziele b und c, - 8.
Funktionsfähigkeit der Transportmittel, Lernziele d und e, - 9.
Begleitservice, Lernziel c,
- 1.4
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 1.5
Umweltschutz, - 2.1
Arbeitsorganisation, - 2.2
Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen, - 7.1
Service und Betreuung, Lernziel a,
3. Ausbildungsjahr
- 3.
Marketing, Lernziele c bis e, - 4.1
Kommunikation mit Kunden, Lernziel d, - 7.1
Service und Betreuung, Lernziel d, - 7.2
Technischer Service, Lernziel b, - 10.1
Zahlungsverkehr, Lernziel d, - 10.2
Buchführung, Lernziele a und c,
- 1.4
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 1.5
Umweltschutz, - 2.
Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme, - 9.
Begleitservice, Lernziele a und b, - 10.5
Materialbeschaffung und -verwaltung
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig
- a)
die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen des Schwerpunktes A "Verkauf und Service" - 1.
Marketing, Lernziele a und b, - 2.
Vertrieb, Lernziele c, f bis h,
in Verbindung mit der Berufsbildposition - 10.3
Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziele a bis c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen - 1.4
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 1.5
Umweltschutz, - 2.1
Arbeitsorganisation, - 2.2
Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen, - 4.2
Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, - 5.
Verkehrsmittel im Personenverkehr, Lernziel b,
fortzuführen oder - b)
die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen des Schwerpunktes B "Sicherheit und Service" - 1.
Sicherheits- und Serviceleistungen, Lernziele a, b, d bis h, - 1.1
Service und Betreuung, Lernziel d, - 1.2
Technischer Service, Lernziele a und b,
in Verbindung mit der Berufsbildposition - 10.3
Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziele a bis c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen - 1.4
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 1.5
Umweltschutz, - 2.
Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme, - 4.2
Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig
- a)
die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen des Schwerpunktes A "Verkauf und Service" - 1.
Marketing, Lernziele c bis e, - 2.
Vertrieb, Lernziel i,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen - 10.3
Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel d, - 10.4
Controlling
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen - 1.3
Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften, - 2.
Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
fortzuführen oder - b)
die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen des Schwerpunktes B "Sicherheit und Service" - 1.
Sicherheits- und Serviceleistungen, Lernziel i, - 1.1
Service und Betreuung, Lernziel f, - 1.2
Technischer Service, Lernziel c,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen - 10.3
Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel d, - 10.4
Controlling
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen - 1.3
Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften, - 2.
Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
fortzuführen.