Im Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist,
- 1.
Veranstaltungsprojekte zu planen und Lösungen für auftretende komplexe Probleme zu erarbeiten, - 2.
technische Umsetzung und Abläufe zu koordinieren, - 3.
die Sicherheit der technischen Einrichtungen und der Mitwirkenden zu gewährleisten, - 4.
Abläufe und Resultate zu reflektieren und Verbesserungen vorzuschlagen und - 5.
Konzepte, Lösungen und Entscheidungen zu dokumentieren, zu kommunizieren und zu begründen.