Die Finanzbehörden übermitteln dem Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder jeweils für deren Zuständigkeitsbereich folgende Daten zu Steuerpflichtigen, die zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind:
- 1.
Name oder Firma, Anschrift und Gemeindeschlüssel sowie Kennzeichnung als Sitzadresse, - 2.
Rechtsform, - 3.
Wirtschaftszweig, - 4.
Ort und Nummer der Eintragung in das Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister, - 5.
Zugehörigkeit zu einer Organschaft, - 6.
Besteuerungsform, - 7.
Dauerfristverlängerung, - 8.
Voranmeldungszeitraum, - 9.
Umsätze, Umsatzsteuer und Vorsteuer mit den im Besteuerungsverfahren festgestellten Angaben, - 10.
Steuernummer einschließlich Nummer des Finanzamts, bei Änderungen auch die bisherige Steuernummer, - 11.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, - 12.
Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung, - 13.
Art der Umsatzsteuervoranmeldung, - 14.
Beginn und Ende der Voranmeldungspflicht und der Steuerpflicht.