Die Deutsche Bundesbank übermittelt dem Statistischen Bundesamt erstmalig für das Berichtsjahr 2021 folgende Daten der zu den Wirtschaftsgruppen 64.1 – Zentralbanken und Kreditinstitute –, 64.9 – Sonstige Finanzierungsinstitutionen – und 66.1 – Mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten – gehörenden rechtlichen Einheiten nach Anhang I zur Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 in der jeweils geltenden Fassung, soweit sie der Deutschen Bundesbank vorliegen:
- 1.
Name, Anschrift, - 2.
Rechtsform, - 3.
Wirtschaftszweig, - 4.
Ort und Nummer der Eintragung in das Handelsregister, - 5.
Legal Entity Identifier, - 6.
die Daten der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die erfassten Daten des Personalbestands.