WPG - Wärmeplanungsgesetz
- Teil 1Allgemeine Bestimmungen
- Teil 2Wärmeplanung und Wärmepläne
- Abschnitt 1Pflicht zur Wärmeplanung
- Abschnitt 2Allgemeine Anforderungen an die Wärmeplanung
- § 6 WPG - Aufgabe der planungsverantwortlichen Stelle
- § 7 WPG - Beteiligung der Öffentlichkeit, von Trägern öffentlicher Belange, der Netzbetreiber sowie weiterer natürlicher oder juristischer Personen
- § 8 WPG - Energieinfrastrukturplanungen
- § 9 WPG - Berücksichtigung des Bundes-Klimaschutzgesetzes; Berücksichtigung von Transformationsplänen; Beachtung allgemeiner Grundsätze
- Abschnitt 3Datenverarbeitung
- Abschnitt 4Durchführung der Wärmeplanung
- § 13 WPG - Ablauf der Wärmeplanung
- § 14 WPG - Eignungsprüfung und verkürzte Wärmeplanung
- § 15 WPG - Bestandsanalyse
- § 16 WPG - Potenzialanalyse
- § 17 WPG - Zielszenario
- § 18 WPG - Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete
- § 19 WPG - Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr
- § 20 WPG - Umsetzungsstrategie
- § 21 WPG - Anforderungen an einen Wärmeplan für ein Gemeindegebiet mit mehr als 45 000 Einwohnern
- § 22 WPG - Vereinfachtes Verfahren für die Wärmeplanung
- Abschnitt 5Wärmeplan
- Abschnitt 6Entscheidung über die Ausweisung von Gebieten im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes; Transformation von Gasnetzen
- Teil 3Anforderungen an Betreiber von Wärmenetzen
- Teil 4Schlussbestimmungen
- § 33 WPG - Verordnungsermächtigungen
- § 34 WPG - Zentrale Veröffentlichung von Wärmeplänen im Internet
- § 35 WPG - Evaluation
- Anlage 1 WPG - (zu § 15)Daten und Informationen für die Bestandsanalyse
- Anlage 2 WPG - (zu § 23)Darstellungen im Wärmeplan
- Anlage 3 WPG - (zu § 32)Anforderungen an Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrpläne nach § 32