Wer im Dienst oder in Beziehung auf eine Diensthandlung einen Vorgesetzten mit der Begehung einer Straftat bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
Anwälte zum WStrG

Rechtsanwalt & Notar Dr. Fabian Eichholz
48703 Stadtlohn

Rechtsanwältin Ulrike Sprock , geb. Dorn
26676 Barßel

Rechtsanwalt Olaf Möhring
41179 Mönchengladbach