(1) Erhebungsmerkmale sind
- 1.
für Gebäude mit Wohnraum und bewohnte Unterkünfte: - a)
Gemeinde, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel, - b)
Art des Gebäudes, - c)
Eigentumsverhältnisse, - d)
Gebäudetyp, - e)
Baujahr, - f)
Heizungsart und Energieträger, - g)
Zahl der Wohnungen,
- 2.
für Wohnungen: - a)
Art der Nutzung, - b)
Leerstandsgründe, - c)
Leerstandsdauer, - d)
Fläche der Wohnung, - e)
Zahl der Räume, - f)
Nettokaltmiete.
(2) Hilfsmerkmale sind:
- 1.
Familienname, frühere Namen, Vornamen und Anschrift der Auskunftspflichtigen, - 2.
Kontaktdaten der Auskunftspflichtigen oder einer anderen Person, die für Rückfragen zur Verfügung steht, - 3.
Namen und Vornamen von bis zu zwei Personen, die die Wohnung nutzen, - 4.
Zahl der Personen, die in der Wohnung wohnen, - 5.
Straße, Hausnummer und Anschriftenzusätze der Wohnung.