(1) Für jede an einer Anschrift mit Sonderbereichen wohnende Person werden Daten zu folgenden Erhebungsmerkmalen erhoben:
- 1.
Monat und Jahr der Geburt, - 2.
Geschlecht, - 3.
Familienstand, - 4.
Staatsangehörigkeiten, - 5.
Art des Sonderbereichs, - 6.
Geburtsstaat.
(2) Für Personen an Anschriften mit Sonderbereichen, die nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, werden zusätzlich die Anzahl der Personen im Haushalt und der Wohnungsstatus erhoben.