Die Zulassungsordnung für Kassenärzte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8230-25, veröffentlichten bereinigten Fassung wird wie folgt geändert:
1.
2.
- a)
Absatz 2 erhält folgende Fassung: "(2) Voraussetzungen für die Eintragung sind - a)
die Approbation als Arzt, - b)
die Ableistung einer sechsmonatigen Vorbereitungszeit auf die kassenärztliche Tätigkeit."
4.