§ 4 ZSDigRentÜGremV - Ehrenamtlichkeit der Tätigkeit im Steuerungsgremium

Die Mitglieder und ihre stellvertretenden Personen üben ihre Tätigkeit im Steuerungsgremium ehrenamtlich aus. Sie haben für diese Tätigkeit keinen Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsentschädigung.