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IS

von I. S. am 17.08.2023 um 12:53 Uhr

Bei Scheidung gut beraten.
Familienrecht
Frau von Hase hat mich bei meiner Scheidung und der Scheidungsfolgenvereinbarung vertreten.Sie hat mich jederzeit exzellent und ruhig beraten. War sehr strukturiert und konnte mir mit einfachen Worten die Vorgänge erklären. So dass ich jederzeit in der Lage war die juristischen Zusammenhänge zu verstehen. Auch das Team das sie umgibt war jederzeit kompetent, schnell und hilfsbereit.
Vielen lieben Dank.
EB

von E. B. am 17.08.2023 um 00:48 Uhr

Kosten fast so hoch wie Forderung
Erbrecht
Rechtsanwältin von Hase war meine Wahl, da sie Erbrecht übernahm. Ihre Arbeit war zugegebenermaßen teilweise umfangreich, wobei es ( zunächst) lediglich um die Rückforderung von 16.000 Euro ging. Auf meine Nachfrage wegen der doch sehr hohen Stundenabrechnungen (300 Euro Netto pro Stunde) - ob es für mich überhaupt Sinn macht, wurde mir versichert dass es sich auf jeden Fall lohnen würde. Ich habe es dummerweise geglaubt. Als ich jedoch mein gesamtes Erspartes von 12.000 Euro an Frau von Hase gezahlt hatte- obwohl sie zwischenzeitlich eine andere, neu angefangene Rechtsanwältin mit meiner Angelegenheit betraut hat, teilte ich ihr mit, dass ich jetzt Prozesskostenhilfe beantragen werde. Daraufhin legte Frau von Hase sofort das Mandat nieder, obwohl ich bis zu diesem Zeitpunkt keinen Cent von der Gegenseite bekommen habe. Ich solle mir eine andere Rechtsanwältin suchen, welche auch Prozesskostenhilfe - Mandantinnen übernimmt, war der Ratschlag.
Frau von Hase ist sicherlich eine gute und gewissenhafte Rechtsanwältin- aber leider nur für vermögendes Klientel. Ich selbst stehe jetzt vor dem "Nichts" und frage mich wozu ich eigentlich eine Rechtsanwältin für Erbrecht beauftragt habe. Die Gegenseite freut sich natürlich darüber. Wer es sich finanziell leisten kann, dem kann ich Frau von Hase weiterempfehlen. Allen anderen rate ich sich eine Anwältin zu suchen welche auch bezahlbar ist.
AM

von A. M. am 01.02.2023 um 20:35 Uhr

Streitige Scheidung
Familienrecht
Frau von Hase hat mich im Rahmen einer äußerst streitigen Scheidung begleitet.
Wie Frau von Hase auf ihrer Homepage erläutert, arbeitet sie nach dem "Havard-Konzept" und "bezieht die Wünsche und Motive des Gegenübers mit ein".
Dieses Konzept ist in einem äußerst streitigem Scheidungsverfahren nach meinem Empfinden nicht angebracht.
Wir wenden das Harward-Konzept nur an, wenn wir auf Weisung unserer Mandanten nicht (mehr) streiten, sondern in Verhandlungen eintreten sollen. Die Entscheidung, wie wir vorgehen sollen, sprechen wir stets vorab mit unseren Mandanten ab. Unsere Mandanten erhalten stets sämtliche Schriftsätze, Schreiben und Vergleichstexte VOR dem Versenden. Jeder unserer Mandanten kann so auf die Art und den Inhalt der Kommunikation zu jeder Zeit Einfluss nehmen und diese bestimmen.

Dies war auch in Ihrem Fall so, den wir vor 2 Jahren mit dem von Ihnen gewünschten Vergleich abgeschlossen haben. Dass Ihr Mann nunmehr nach mehr als 2 Jahren offenbar versucht, Ihren Freundeskreis zu zerstören und das Verhältnis zu Ihrem Bruder zerstört ist, ist sehr bedauerlich. Allerdings ist dies nicht auf unsere Tätigkeit zurückzuführen.
CG

von C. G. am 20.07.2022 um 18:37 Uhr

Unfassbare Kosten für wenig Leistug
Allgemeine Rechtsberatung
Ich bin schockiert und wirklich immer noch fassungslos. Im Rahmen meiner Scheidung hat mir Frau von Hase eine Scheidungsfolgenvereinbarung empfohlen. Frau von Hase hatte mich zu diesem Zeitpunkt bereits zum Thema Unterhalt unterstützt und hatte auch das Mandat für die gerichtliche Scheidung. Die Kosten hierfür waren im Rahmen, den ich erwartet hatte und wurden von Ihr auch bereitwillig offengelegt. Bei der Scheidungsfolgenvereinbarung hat sie mir vorher allerdings nicht gesagt, wie hoch die Kosten sein würden. Sie hat mir für Ihre Leistung (die Vorformulierung der Scheidungsfolgenvereinbarung und nach eigener Aussage ein oder zwei Telefonate mit dem Notar) eine Gebührenvereinbarung geschickt, die für den Laien keine klaren Informationen hinsichtlich der zu erwartenden Kosten enthielt. Die Formulierung war in etwa, dass nach Stundenlohn (€200,-/Stunde netto) abgerechnet wird, wenn die Vergütung nach RVG höher ist, wird nach dieser abgerechnet. Ich habe dann einige Zeit später die Rechnung erhalten: € 16.000 (in Worten: Sechzehntausend Euro), der Notar hat für seine Leistung noch einmal € 3.100 berechnet. Die diesbezügliche Gebühr richtet sich nach dem Vermögen der Eheleute und wir hatten zu diesem Zeitpunkt (und das war Frau von Hase bekannt) gerade unser gemeinsames Haus verkauft. Der Erlös sollte für meine Frau und mich jeweils zur Altersvorsorge dienen. Ich habe Frau von Hase diesbezüglich sofort zur Rede gestellt. Ihre Rechtfertigung hat mich am meisten schockiert: Sie meinte, erstens werde sie nicht nach Aufwand bezahlt, zweitens hätte sie mir einen wertvollen Tip im Rahmen der Unterhaltsverhandlungen gegeben (ist aus meiner Sicht selbstverständlich und durch die separate Beauftragung zum Thema Unterhalt abgegolten) und Sie habe ja auch länger mit dem Notar telefoniert. Meine Frage ob sie glaubt, ich hätte sie auch beauftragt, wenn ich die Kosten gekannt hätte, blieb bis heute unbeantwortet. Als ich ihr angekündigt habe, dass ich alle offiziellen Möglichkeiten nutzen werde, ihre Vorgehensweise in diesem Fall bei Kollegen und potentiellen Mandanten bekannt zu machen, hat Sie mir mit strafbewehrter Unterlassungserklärung und einstweiliger Verfügung gedroht. Es war selbstverständlich mein Fehler, die (juristisch hieb- und stichfeste) Gebührenvereinbarung überhaupt zu unterzeichnen, ohne mir die Kosten vorher von ihr glasklar vorrechnen zu lassen. Ich habe ihr einfach vertraut. Die Vorgehensweise von Frau von Hase kann jeder für sich bewerten. Ich habe Ihr Mandat gekündigt und werde ab hier mit einem anderen Anwalt weitermachen, ich möchte nie wieder etwas mit ihr zu tun haben. Zu ihrer Fachkompetenz kann ich nichts sagen, meine Frau und ich haben uns über alles freundschaftlich geeinigt, sie hatte nicht einmal einen eigenen Anwalt. Die Scheidung ist vermutlich fachlich nicht sehr anspruchsvoll.
Sehr geehrter Herr G.,
meine Rechnung wurde auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes mit dem vom Notar aufgrund Ihrer überdurchschnittlich hohen Einkommens- und Vermögensverhältnisse ermittelten Gegenstandswert berechnet. Wie Sie zurecht mitteilen, haben Sie meine Rechnung überprüfen lassen mit dem Ergebnis, dass diese berechtigt ist. Zudem habe ich die in Auftrag gegebene Leistung kompetent und zügig erbracht und Ihnen damit wunschgemäß das Risiko eines kosten-, zeit- und nervenaufwendigen Scheidungsverfahrens erspart. Sie haben mithin die Leistung, die Sie haben wollten, zu den gesetzlichen Gebühren erhalten. Es gibt daher keinen sachlichen Grund für Ihre negative Bewertung.
KC

von K. C. am 27.04.2022 um 09:31 Uhr

Vorsorgevollmacht
Betreuungsrecht
Frau von Hase hat sich trotz voller Arbeitsauslastung sofort meines Problems angenommen und mich sehr kompetent beraten
JD

von J. D. am 28.04.2021 um 11:21 Uhr

Sehr zu empfehlen
Erbrecht
Frau von Hase hat mir in einer Erbobjektauseinandersetzung von der ich nie dachte, dass ich in so etwas hineingeraten werde, sehr freundlich, höflich, schnell und extrem kompetent geholfen.
Sie konnte mir als Laien auch sehr komplexe juristische Sachverhalte gut erklären und hat mich so unterstützt, dass ich auf einem sehr guten Mediationsweg zu einer Einigung bin.
Dabei hat sie wunderbar, unkompliziert und effizient mit anderen Kollegen (Notar) zusammengearbeitet und mich finanziell und juristisch geschützt. Ich fühlte mich durch Ihre Beratung schließlich sicher, da sie mir auf dem Weg verschiedene juristische/notarielle Optionen aufzeigte, wie ich mich schützen/wehren/eskalieren oder mediieren/einigen kann. So konnte ich auswählen, welcher Weg für mich der Stimmigste ist - angesichts einer belastenden Familiensituation war dies für mich sehr wichtig. Auch bin ich sehr dankbar, dass Frau von Hase, meinen Wunsch nach einer kostengünstigen Gesamtlösung respektierte und mich auch darin professionell und freundlich unterstützte. Daher auch auf diesem Weg: Vielen Dank!, Frau von Hase!
CD

von C. D. am 02.04.2021 um 11:51 Uhr

betriebsbedingte Kündigung und Abfindung
Arbeitsrecht
Frau Gudrun von Hase ist die beste Anwältin in Deutschland. 😀😀👍👍👍👍

Wenn ihr schnelle und professionelle Hilfe brauchen dann meldet ihr bei Fr von Hase. SIE IST SEHR SEHR NETT, SEHR HÖFLICH UND SIE ARBEITET SEHR SEHR SCHNELL UND EFFEKTIV.
Sie ist technisch hervorragend, reagiert sofort auf Anfragen und zeichnet sich im Allgemeinen durch ihre sehr schnelle und effiziente Arbeitsweise aus. Selbst in der Corona-Zeit, wenn Sie in einiger Entfernung sind, haben Sie das Gefühl, dass Sie sich gegenüber sitzen. Sie hat sehr gute Stärke wie die schnelle und professionelle Hilfe auf Anfragen auch Abend , die Benutzerfreundlichkeit und die superschnelle Korrespondenz mit allen Anfragen. SIE IST FACHLICH SEHR SEHR KOMPETENT UND ARBEITET SEHR SEHR FLEISSIG. Sie bemüht sich sehr und hatte uns geholfen, als ich gekündigt war. Sie hatte sehr geholfen, dass ich Arbeitslosengeld l vorläufig bekomme, obwohl den Gütertermin wegen Abfindung noch nicht stattgefunden hatte. Sie hatte sich durchgesetzt so dass der ehemalige Arbeitsgeber sich bei ihr gemeldet hatte um eine Einigung zu finden. Mit ihrer Hilfe und ihrer Arbeit werden wir endlich die Abfindung bekommen. Ohne ihrer Einsatz hätten wir keine Abfindung .

Wir bedanken uns sehr bei Frau von Hase für die ausgezeichnete Arbeit und wünschen ihr noch sehr viel Erfolg bei anderen Mandanten.

Mit freundlichen Grüßen Claudelle Dgomeni 😀👍
JK

von J. K. am 15.01.2021 um 10:35 Uhr

Frau von Haase weiß worauf es ankommt !
Unterhaltsrecht
Frau von Haase hat nicht die Nadel im rechtlichen Heuhaufen gesucht, sondern stattdessen den ganzen Heuhaufen strategisch, rechtlich verständlich, geordnet und damit die harte Wirklichkeit heraus gearbeitet. Die dabei entstandenen objektiven Kriterien waren sachlich von der Gegenseite nicht anzugreifen. Vielen vielen Dank für das außerordentlich erzielte eindeutige Ergebnis.
Wir freuen uns mit Ihnen sehr darüber, dass wir Ihren Fall vollumfänglich gewonnen haben und die Kosten des Verfahrens zu 100 % der Gegenseite auferlegt wurden. Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit mit Ihnen und auch dafür, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, uns zu bewerten.
AS

von A. S. am 11.10.2020 um 12:55 Uhr

Sehr kompetente und freundliche Fachanwältin
Arbeitsrecht
Ich wurde von Frau Rechtsanwätin Gudrun von Hase vor dem Arbeitsgericht vertreten. Ich bin mit Ihrer Arbeit sehr zufrieden. Sie ist sehr kompetent, freundlich, tüchtig, und empatisch. Sie nimmt sich viel Zeit für die Fragen Ihrer Mandanten. Ich fühlte mich zu jedem Zeitpunkt bestens informiert und kann in guten Hände. Aus diesem Grund empfehle ich Frau von Hase mit einem guten Gewissen weiter.
Ganz herzlichen Dank für Ihre professionelle Unterstützung!!!

Von A. S.
RP

von R. P. am 14.09.2020 um 20:33 Uhr

Ganz einfach: sehr kompetent
Arbeitsrecht
Stichwort TvöD: Da sagten mir andere Anwälte Vor 2 Jahren, der TvöD ist ein sehr kompliziertes und umfangreiches Tarifsystem. Erst diese Anwältin schaffte es, mein Recht durchzusetzen und mich erfolgreich zu vertreten. Auch beim Erbrecht nahmen wir ihre Beratung in Anspruch und haben dadurch Fehler, die wir ohne Sie tatsächlich gemacht hätten vermeiden können. Vielen lieben Dank dafür an Sie, Fr. Von Hase.