Fachanwältin für
- Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
- Versicherungsrecht
Rechtsgebiete
- Verkehrsrecht
- Kaufrecht
- Allgemeines Vertragsrecht
Über 27 Jahre Berufserfahrung
Über mich
Frau Rechtsanwältin Hartmann bietet ihrer Mandantschaft die bestmögliche Beratung und Vertretung rund um rechtliche und wirtschaftliche Belange, wobei sie großen Wert auf eine realistische Einschätzung Ihres Erfolgs sowie möglicher Risiken legt und Sie stets transparent über voraussichtlich anfallende Kosten auf dem Laufenden hält.
Frau Hartmann ist seit 1997 als Rechtsanwältin in ihren eigenen Kanzleiräumlichkeiten tätig. Sie konzentriert sich auf einige wenige Rechtsgebiete und kann Ihnen so eine qualitativ hochwertige Beratung bieten. Sie ist befugt, den Titel „Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht" zu führen, da sie auf diesem Gebiet über besondere theoretische Kenntnisse und umfassende praktische Erfahrungen verfügt. Die Fachanwaltslehrgänge Verkehrsrecht und Versicherungsrecht hat sie erfolgreich absolviert.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Als Fachanwältin für das Miet- und Wohnungseigentumsrecht macht sich Frau Rechtsanwältin Hartmann insbesondere auf diesem Gebiet für die Rechte und Interessen ihrer Mandantschaft stark. Sie unterstützt Mieter ebenso wie Vermieter bei der Gestaltung von Mietverträgen und Betriebskostenabrechnungen, bei der Geltendmachung von Ansprüchen aller Art, etwa auf eine Mieterhöhung, rückständige Mietzinsen oder ein Räumungsbegehren, bei Streitigkeiten über Schönheitsreparaturen oder bei der Überprüfung der Voraussetzungen für eine Kündigung.
Neben Mietern und Vermietern steht Frau Rechtsanwältin Hartmann auch Hausverwaltungen und Wohnungseigentümern zur Seite, etwa bei Angelegenheiten betreffend die Eigentümerversammlung, Sondereigentumsfragen und Sondernutzungsrechte, die Prüfung von Kaufverträgen für Immobilien u.v.m.
Verkehrsrecht
Wenden Sie sich an Frau Rechtsanwältin Hartmann, wenn Sie einen Unfall im Straßenverkehr hatten und es nun gilt, die dabei entstandenen Sachschäden und Personenschäden abzuwickeln. Sowohl die Korrespondenz mit den zuständigen Versicherungen als auch die Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld nimmt sie für Sie in die Hand.
Ebenfalls zur Seite steht sie Ihnen beim Erhalt eines Bußgeldbescheids oder dem Vorwurf einer Verkehrsstraftat bzw. bei damit einhergehenden Problemen mit der Fahrerlaubnis oder dem Führerschein. Zu Verstößen dabei zählen etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung, Trunkenheit am Steuer oder die Unfallflucht.
Versicherungsrecht
Rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Versicherungen und Versicherten entstehen häufig bei Eintritt des Versicherungsfalls, aber auch im laufenden Versicherungsverhältnis. Zu Streitpunkten zählen beispielsweise die Erhöhung der Versicherungsprämie oder wenn vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht bzw. verzögert gezahlt werden, etwa im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung oder Unfallversicherung.
Vertragsrecht & Kaufrecht
Einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit von Frau Rechtsanwältin Hartmann bildet das Vertragsrecht, insbesondere das Kaufrecht. Gerne begleitet sie Sie beim Abschluss von Verträgen bzw. deren Gestaltung (z. B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Gesellschaftsvertrag), berät Sie zu den sich daraus ergebenen Rechten und Pflichten, unterstützt Sie bei der Kündigung eines Vertragsverhältnisses u.v.m. Auch die Anfertigung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zählt zu ihren Leistungen.
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht (DAV)
- Oberhessischer Anwaltsverein e. V.
Rechtstipps 1
Kündigungsfristen im Mietrecht bei Altverträgen für Mieter und Vermieter
18.02.2018
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