
Jakob Gerstmeier
- Fachanwalt für Erbrecht
- Fachanwalt für Familienrecht
- Fachanwalt für Strafrecht
Über mich
Besuchen Sie mich in meinen Büroräumen in Kolbermoor und lassen Sie sich vor Ort von mir unterstützen! Ich lege großen Wert darauf, meine Mandantschaft stets im Rahmen der aktuellen Rechtsprechung zu beraten und zu vertreten sowie auf eine hohe Serviceorientierung, gute Verfügbarkeit, schnelle Reaktionszeit, Kostentransparenz und klare Kommunikation. Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung sowie umfangreichem Fachwissen und überzeugen Sie sich von maßgeschneiderten, langfristig erfolgreichen Lösungen!
Strafrecht
Ihnen wird eine Straftat vorgeworfen – was nun? Mehr noch als in allen übrigen Rechtsgebieten empfiehlt sich der Gang zu einem Rechtsanwalt so früh wie möglich, damit die Ermittlungen gegen Sie idealerweise bereits vor einer Hauptverhandlung eingestellt oder die Weichen für einen unausweichlichen Prozess von Anfang an richtig gestellt werden können. Als Verteidiger in Strafsachen ist mir die Einsichtnahme in Ihre Akte möglich, mit deren Hilfe ich Ihre individuelle Situation besser einschätzen und so entsprechende Lösungen erarbeiten kann.
Eine große Rolle im Strafrecht spielt auch die Vertretung von Opfern eines Verbrechens in der Nebenklage oder als Zeugenbeistand.
Familienrecht
Verliebt, verlobt, verheiratet – geschieden. Die Ängste und Sorgen, die unter Umständen mit der Trennung bzw. Scheidung einhergehen, können mit der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts recht schnell und sicher aus der Welt geschafft und das Scheidungsverfahren hoffentlich ebenso schnell und ohne Rosenkrieg hinter sich gebracht werden. In welcher Höhe Ihnen Unterhalt zusteht oder Sie zur Unterhaltszahlung verpflichtet sind, errechne ich Ihnen anhand der Düsseldorfer Tabelle. Weiterhin setze ich mich mit Ihnen gemeinsam zusammen und finde sinnvolle Lösungen für das Umgangsrecht und Sorgerecht, berechne den Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich und bin bei Bedarf bei der Hausratsteilung und Vermögensauseinandersetzung behilflich.
Erbrecht
Wenn es um Geld geht, wird gestritten – das Erbrecht macht da keine Ausnahme und Fehden entfremden nicht selten Familien. Dabei kann Abhilfe dadurch geschafft werden, sich bereits zu Lebzeiten Gedanken darüber zu machen, an wen das Vermögen später gehen soll – und an wen nicht – und mit der Hilfe eines Rechtsanwalts, ggf. auch Notars, die eigenen Wünsche schriftlich in einem rechtssicheren Testament oder Erbvertrag festzuhalten. Lassen Sie sich von mir außerdem dazu weiterhelfen, was es bei der Annahme oder Ausschlagung zu beachten gibt, sich den Pflichtteil von mir errechnen (z. B. bei einer Enterbung oder einer Schenkung zu Lebzeiten) oder schlichten, wenn sich eine Erbengemeinschaft bildet, in der Uneinigkeit herrscht.
Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil selbst.
Sprachen
- Deutsch
Kanzlei
Die Kanzlei Gerstmeier ist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner bei Rechtsfragen und -problemen. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind das allgemeine Zivilrecht, Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsunfallrecht, Mietrecht und Strafrecht. Wir stehen Ihnen gerne rechtsberatend und gestaltend zur Seite. Durch unsere Kompetenz unterstützen wir Privatpersonen, Selbstständige, Unternehmen und Gewerbetreibende bei der Gestaltung und Durchsetzung ihrer Rechte und Interessen.
Wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail ode...
Meine Kollegin 1
Rechtsanwältin
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Steuer-Nr. 156/220/50215
Zulassung/Aufsichtsbehörde:
Die in unserer Kanzlei tätigen Sozien und Mitarbeiter sind Mitglieder folgender Rechtsanwaltskammern, die als Aufsichtsbehörde für sie zuständig sind:
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München,
Tal 33, 80331 München, Bundesrepublik Deutschland;
Tel.: 089/5329440
Fax: 089/53294428
www.rechtsanwaltskammer-muenchen.de
Berufsbezeichnungen/Berufsregeln:
Die Berufsbezeichnung “Rechtsanwalt” wurde und wird aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener 1. und 2. juristischer Staatsprüfung im Rahmen eines besonderen Zulassungsverfahrens früher von dem jeweils zuständigen Justizministerium durch den Präsidenten des jeweils zuständigen Oberlandesgericht bzw. seit der im September 1998 geänderten Rechtslage von der jeweils zuständigen örtlichen Rechtsanwaltskammer (siehe oben) zugeteilt.
Rechtsanwälte unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sowie den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer (BORA 2001 und FAO) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in den jeweils geltenden Fassungen.
Verantwortliche:
Jakob und Heidi Gerstmeier
Rechtsanwälte
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