Bewertungen von Jens Weber
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BH
von B. H. am 10.01.2025 um 15:35 Uhr
Reisevertragsrecht
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetenz auf diesem Gebiet, gute Kommunikation auch mit den Mitarbeitern.
Antwort von Rechtsanwalt Jens Weber
Sehr geehrter Herr H., ich bedanke mich bei Ihnen für die äußerst positive Bewertug und die sympathische Zusammenarbeit, auch im Namen unseres Kanzleiteams.
UG
von U. G. am 16.12.2024 um 18:33 Uhr
HERVORRAGEND
Verkehrsrecht
mein Fall, der völlig aussichtslos erschien, wurde durch die Kanzlei hervorragend bearbeitet und am Ende wurde der Streitfall zu 100% zu unseren Gunsten entschieden. Das wäre ohne die souveräne und perfekte Arbeit der Kanzlei nicht möglich gewesen. So stellt man sich die Arbeit einer hervorragenden Kanzlei vor.
Antwort von Rechtsanwalt Jens Weber
Sehr geehrter Herr G., es freut uns sehr, dass wir Sie mit unserer Arbeit überzeugen und die Angelegenheit zu Ihrer vollsten Zufriedenheit abschließen konnten. Ihre positive Bewertung und das darin enthaltene Feedback sind eine wunderbare Bestätigung unserer Arbeit und Motivation, weiterhin unser Bestes zu geben. Gerne unterstützen wir Sie auch zukünftig bei rechtlichen Fragestellungen.
MT
von M. T. am 08.10.2024 um 16:30 Uhr
Streitsache
Allgemeine Rechtsberatung
Super , klasse Anwalt ...
Antwort von Rechtsanwalt Jens Weber
Sehr geehrte Frau T., vielen Dank für Ihre positive Bewertung. Es freut mich, dass wir Sie mit unserer Arbeit überzeugen und die Angelegenheit zu Ihrer vollsten Zufriedenheit abschließen konnten. Gerne stehen wir Ihnen auch bei künftigen Rechtsproblemen zur Seite.
DW
von D. W. am 01.10.2024 um 08:29 Uhr
Jederzeit gerne wieder
Allgemeines Vertragsrecht
Ich beauftragte Herrn Weber wegen einer Rückabwicklung eines Auto-Kaufvertrages.
Herr Weber "studierte" alle Fakten bis ins Detail und machte sich umfangreiche Gedanken über meinen Fall um mir bestmöglichst zu Helfen.
Mir wurde alles sehr gut erklärt und ich wurde stets auf dem Laufenden gehalten.
Ein äußerst engagierter Rechtsanwalt der wie sein Team auch noch sehr sympathisch ist.
Ich gebe gerne 5 Sterne
Antwort von Rechtsanwalt Jens Weber
Sehr geehrte Frau W.,
herzlichen Dank für Ihre überaus positive Bewertung. Es freut uns sehr, dass Sie mit unserer Leistung rundum zufrieden sind. Ihre freundlichen Worten und Ihr Feedback sind eine wunderbare Bestätigung unserer Arbeit und Motivation, weiterhin unser Bestes zu geben.
Wir stehen Ihnen auch zukünftig jederzeit gerne zur Verfügung.
herzlichen Dank für Ihre überaus positive Bewertung. Es freut uns sehr, dass Sie mit unserer Leistung rundum zufrieden sind. Ihre freundlichen Worten und Ihr Feedback sind eine wunderbare Bestätigung unserer Arbeit und Motivation, weiterhin unser Bestes zu geben.
Wir stehen Ihnen auch zukünftig jederzeit gerne zur Verfügung.
RA
von R. A. am 19.08.2024 um 14:58 Uhr
Ausgezeichnete Arbeit
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Weber war sehr kompetent, Herr Weber und die Mitarbeiter sehr gut erreichbar und ständige Information über den Stand der Dinge.
Jederzeit gerne wieder.
Antwort von Rechtsanwalt Jens Weber
Sehr geehrter Herr A., vielen Dank für Ihre äußerst positive Bewertung. Es freut uns, dass wir Ihre Angelegenheit zu Ihrer vollen Zufriedenheit erledigen konnten. Gerne stehen wir Ihnen auch in allen anderen Rechtsfragen wieder zur Verfügung.
TV
von T. V. am 20.06.2024 um 15:04 Uhr
Beratung, Durchführung, Ergebnis.
Zivilrecht
Die Kanzlei NEUKAM § WEBER, und Team vermittelt durch Kompetenz und Freundlichkeit dem Klienten, also mir, das beste Gefühl und Vertrauen. Also, wenn es schon sein muss, N&W sechs von fünf Sternen.
Antwort von Rechtsanwalt Jens Weber
Sehr geehrter Herr V., herzlichen Dank für Ihre tolle Bewertung und das äußerst positive Feedback. Es freut uns sehr, dass Sie mit unserer Arbeit derart zufrieden waren. Vielen Dank auch für die stets gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Sehr gerne stehen wir Ihnen auch zukünftig bei rechtlichen Fragestellungen beratend zur Seite.
MM
von M. M. am 10.05.2024 um 09:23 Uhr
Probleme nach Autoverkauf
Allgemeines Vertragsrecht
Bei Problemen im Nachgang eines PKW-Verkaufs hat mich Herr Weber sehr gut beraten und meine Interessen zu meiner vollsten Zufriedenheit vertreten. Auch das übrige Kanzleiteam war stets sehr freundlich und hilfsbereit.
Ich kann diese Kanzlei nur vollumfänglich weiterempfehlen!
Antwort von Rechtsanwalt Jens Weber
Sehr geehrter Herr M., vielen Dank für die tolle Bewertung. Sehr gerne habe ich Sie in dieser Angelegenheit vertreten; ich bedanke mich - auch im Namen unseres Teams - für die stets gute Zusammenarbeit. Jederzeit stehe ich Ihnen gerne auch zukünftig für weitere Rechtsfragen zur Verfügung.
ES
von E. S. am 21.04.2024 um 16:56 Uhr
Erfahrung über Kfz-Schadenabwicklung
Verkehrsrecht
Nach einem Totalschaden am eigenen Pkw durch ein Fremdfahrzeug wendeten wir uns an die Anwaltskanzlei Jens Weber. Wir erhielten eine kompetente fachliche Beratung und zeitnahe Abwicklung.
Sehr empfehlenswerte Adresse.
Antwort von Rechtsanwalt Jens Weber
Sehr geehrter Herr S., herzlichen Dank für Ihre positive Bewertung und das lobende Feedback. Es freut mich sehr, dass Sie mit meiner Arbeit und dem Ergebnis zufrieden waren. Vielen Dank auch für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Sehr gerne stehe ich Ihnen auch zukünftig bei rechtlichen Fragestellungen beratend zur Seite.
DK
von D. K. am 18.04.2024 um 17:21 Uhr
Vertragsrecht Autokauf
Allgemeines Vertragsrecht
Sehr netter und kompetenter Kontakt während der gesamten Zeit des Falls. Herr Weber hat immer ein offenes Ohr für Fragen und steht mit Rat und Tat zur Seite.
Ebenso ist das komplette Kanzlei Team immer hilfsbereit und freundlich.
Wir fühlten uns sehr gut aufgehoben.
Der Fall wurde zu unseren Gunsten abgeschlossen
Antwort von Rechtsanwalt Jens Weber
Sehr geehrter Herr K., ich bedanke mich bei Ihnen für die äußerst positive Bewertug und die stets sympathische Zusammenarbeit, auch im Namen unseres Kanzleiteams. Es freut mich sehr, dass wir die Angelegenheit zu Ihrer vollsten Zufriedenheit abschließen konnten. Gerne beraten wir Sie auch bei zukünftigen Rechtsfragen und wünschen Ihnen alles Gute.
SS
von S. S. am 02.03.2024 um 09:12 Uhr
Gewonnen
Allgemeines Vertragsrecht
Ein Anschreiben war ausreichend um der Gegenseite zu zeigen „mit mir nicht“
Danke Herr Weber!
Antwort von Rechtsanwalt Jens Weber
Sehr geehrte Frau S., vielen Dank für die tolle Bewertung. Wir bedanken uns an dieser Stelle für das entgegengebrachte Vertrauen und stehen Ihnen gerne auch in weiteren Rechtsfragen zur Verfügung.