Bewertungen von Jochen Schmeing
5
(28)
4
(0)
3
(0)
2
(0)
1
(0)
Bewertungen 28
OB
von O. B. am 11.03.2025 um 17:50 Uhr
Kompetenz und Erfahrung
Arbeitsrecht
Ruhiges, sachliches Auftreten. Lösungsorientiert und fachlich topfit. Ich war nicht zum ersten Mal sehr zufrieden!
DN
von D. N. am 11.03.2025 um 14:39 Uhr
Jahrelange hervorragende Zusammenarbeit
Arbeitsrecht
Seit Jahren betreut Herr Schmeing unsere Firma hervorragend.
Vielen Dank für alles.
NS
von N. S. am 13.06.2024 um 13:51 Uhr
Sehr gut aufgehoben
Arbeitsrecht
Freundlichkeit,Respekt und Hartnäckigkeit, im Amtsdeutsch wie im normalen Sprachgebrauch. Viele Rückfragen wurden auch mir verständlich beantwortet. Herr Schmeing hört zu, auch wenn mal länger dauert. Meinen Fall hat er perfekt bis zum Ende erfolgreich vertreten. Nur zu empfehlen. Danke.
MS
von M. S. am 26.09.2023 um 17:19 Uhr
Endlich mal keine Geldgier
Allgemeine Rechtsberatung
Ein netter Anwalt. Hat bei mir nichts schön geredet, nichts unsinniges versprochen und vor allem keine unrealistischen versprechen gegeben. Es war schön Vertrauen aufbauen zu können. Vielen Dank!
AF
von A. F. am 14.01.2023 um 18:17 Uhr
Gehalts-Rückerstattung und Zeugnis
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Schmeing hat mich in meinem über zweijährigen Rechtsstreit hervorragend vertreten. Er hat sich erstklassig für mich eingesetzt, beim Gegner nie lockergelassen und das Bestmögliche für mich erreicht.
Außerdem ist Herr Schmeing ein sehr sympatischer und freundlicher Mann. Ich würde ihn immer wieder als meinen Anwalt für Arbeitsrecht wählen.
Außerdem ist Herr Schmeing ein sehr sympatischer und freundlicher Mann. Ich würde ihn immer wieder als meinen Anwalt für Arbeitsrecht wählen.
DV
von D. V. am 07.10.2022 um 09:10 Uhr
Bester Anwalt im Bereich Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Herr Schmeing ist kompetent, sachlich, professionell und mitfühlend. Er geht in die tiefe der Sachlage und versucht immer das beste Endergebnis für den Mandanten rauszuholen. Ehrlich und zuverlässig, weißt er einen durch den Paragraphenwirrwar den Weg, so dass ein Leihe jeden vollzogenen Schritt versteht.
Ein Anwalt den man blind vertrauen kann und den ich von Herzen empfehle.
Ein Anwalt den man blind vertrauen kann und den ich von Herzen empfehle.
WA
von W. A. am 15.08.2022 um 16:51 Uhr
Hervorragende Zusammenarbeit
Arbeitsrecht
In 2011 als Angestellter wurde ich hervorragend bei einer Kündigung betreut (gewonnen). Seit 8 Jahren erhalte ich als Unternehmer nützliche Tipps bei Anstellungsverträgen, Zeugnissen, Abmahnungen, Kündigungen etc.
Neben der Fachkompetenz und Erfolgsquote kommt dann noch die sympathische Art super rüber.
Neben der Fachkompetenz und Erfolgsquote kommt dann noch die sympathische Art super rüber.

Antwort von Rechtsanwalt Jochen Schmeing
Vielen Dank!
DD
von D. D. am 28.07.2022 um 20:03 Uhr
Allgemein
Allgemeine Rechtsberatung
Wollte auch nach all der Zeit, dem gesamten Team und ganz besonders Rechtsanwalt Jochen Schmeing für die super Zusammenarbeit danken.
Habe besonders Herr Schmeing immer als sehr menschlich und ehrlich empfunden.
Danke hierfür.
Daniela Dressen
Habe besonders Herr Schmeing immer als sehr menschlich und ehrlich empfunden.
Danke hierfür.
Daniela Dressen
AL
von A. L. am 06.05.2022 um 23:21 Uhr
Kündigung des Arbeitgebers eines Schwerbehinderten ohne Anhörung des Integrationsamt
Arbeitsrecht
Herr Schmeing hat mich, sehr kompetent und mit großem Erfolg, vor dem Arbeitsgericht gegen eine Kündigung des Arbeitgebers ohne Anhörung des Integrationsamt, vertreten.
Dank seiner großen Erfahrung ist es Ihm gelungen in einem langwierigen Verfahren die Klage für mich mit einem positiven Ausgang abzuschließen.
Ich kann Herrn Schmeing zu 100% weiter empfehlen.
Dank seiner großen Erfahrung ist es Ihm gelungen in einem langwierigen Verfahren die Klage für mich mit einem positiven Ausgang abzuschließen.
Ich kann Herrn Schmeing zu 100% weiter empfehlen.

Antwort von Rechtsanwalt Jochen Schmeing
Juristisch spannend war, dass die fehlende Zustimmung des Integrationsamtes - allerdings erst in der zweiten Instanz, also vom LAG - als Indiz für eine Diskriminierung angesehen wurde. Dies führte dann zu Gunsten der hiesigen Mandantschaft zu einer erheblichen Entschädigungspflicht des Arbeitgebers.
Vielen Dank! für die äußerst angenehme Zusammenarbeit
Vielen Dank! für die äußerst angenehme Zusammenarbeit
BG
von B. G. am 03.12.2021 um 04:25 Uhr
Kein Kündigungsschutz oder vielleicht doch?
Arbeitsrecht
Herr Schmeing ist ein sehr kompetenter und sympathischer Anwalt. Er nimmt sich viel Zeit um gute Ergebnisse zu erzielen. Ich war sehr zufrieden und kann Ihn bestens weiter empfehlen.