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Rechtsanwalt

Jörg Löffler

Fachanwalt für

  • Erbrecht
  • Familienrecht
BR
von B. R. am 03.03.2021 um 19:12 Uhr
Empathischer Profi
Allgemeine Rechtsberatung

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Anwaltskanzlei Kühner & Löffler

Sie möchten Ihr Testament erstellen oder Ihre Vermögensnachfolge klären? Sie haben Streit bei der Teilung einer Erbschaft oder wollen Ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen? Gerne bin ich Ihnen behilflich. Dies gilt auch für familienrechtliche Fragestellungen, insbesondere bei Trennung und Scheidung.

Ich bin seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen. Seither begleite ich Menschen vorwiegend in Familienkonflikten. Seit 2002 bin ich Fachanwalt für Familienrecht und seit 2005 auch Fachanwalt für Erbrecht. Mein Ziel ist es, Konflikte möglichst einvernehmlich zu klären. In diesem Zusammenhang bin ich regelmäßig auch als Mediator tätig. Zum zertifizierten Mediator wurde ich von 2011 bis 2013 an der Universität Heidelberg ausgebildet. Neben meiner Tätigkeit als Anwalt und Mediator bin ich Autor verschiedener familien- und erbrechtlicher Publikationen.

Erbrecht 

Damit Ihr letzter Wille nach Ihrem Tod umgesetzt wird, sollten Sie ein Testament verfassen. Ich unterstütze Sie gerne und achte dabei auf die rechtssichere Formulierung, damit keine Missverständnisse entstehen. Des Weiteren kläre ich Sie über die gesetzliche Erbfolge und den Pflichtteil auf und informiere Sie über alles rund um das Vermächtnis. Im Erbfall bin ich für Sie da und kümmere mich um alleerbrechtlichen Angelegenheiten, vom Erbschein über die Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruchs bis hin zur Testamentsvollstreckung. Überdies berate ich Sie, wenn Nachlassverbindlichkeiten bestehen und Sie eine Ausschlagung des Erbes in Erwägung ziehen. Ferner setze ich mich bei Auseinandersetzungen in der Erbengemeinschaft für Ihre Interessen ein.

Familienrecht 

Eine Trennung vom Lebenspartner oder Ehepartner stellt nicht nur emotional eine schwierige Situation dar, sondern ruft auch zahlreiche rechtliche Fragen hervor. Gerne beantworte ich diese für Sie und begleite Sie während des gesamten Scheidungsverfahrens. Zum Familienrecht gehört darüber hinaus die Durchsetzung Ihrer Unterhaltsansprüche (Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, nachehelicher Unterhalt) bzw. die Abwehr unberechtigter Unterhaltsforderungen. Sind Kinder im Spiel, setze ich mich besonders für deren Wohl ein und unterstütze Sie beim Treffen geeigneter Umgangsregelungen mit Ihrem Ex-Partner oder kämpfe für Sie um das Sorgerecht. Ferner erkläre ich Ihnen den Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich und vertrete Sie bei Vermögensauseinandersetzungen.

In einem der genannten Rechtsgebiete besteht Informations- und Beratungsbedarf? Setzen Sie sich mit mir per E-Mail, Telefon oder über das anwalt.de-Profil in Verbindung.

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein e. V. (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.

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