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Über mich
Rechtsanwalt Jörn Baltruweit
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Bankkaufmann
Grundstücksrecht und Immobilienrecht
Im Bereich allgemeines Immobilienrecht zählen hierzu insbesondere Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Immobilien, Fragen zum Grundbuchrecht, Erbbaurecht, Immobilienfinanzierung, Darlehensrecht, Hypothekenrecht, der vorzeitigen Ablösung von Krediten, der Besicherung von Immobilienkrediten, der Verwertung von Sicherheiten, der Zwangsvollstreckung, der Zwangsversteigerung, der Zwangsverwaltung und der Teilungsversteigerung.
Wohnungseigentumsrecht
Im Bereich Wohnungseigentumsrecht zählen zum anwaltlichen Tätigkeitsbereich insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, zur Teilungserklärung, zur Gemeinschaftsordnung und Gebrauchsregelung, zum Umfang von Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Teileigentum und Sondernutzungsrecht, zur Entziehung von Wohnungseigentum, zur Verwaltung der Wohnanlage, zur Durchführung der ordnungsgemäßen Verwaltung durch den WEG-Verwalter sowie zu dessen Aufgaben, Pflichten und Befugnissen, zur Verwalterhaftung, Verwalterbestellung, Verwalterwechsel und Abberufung des Verwalters, zu Aufgaben und Befugnissen des Beirats, zur Einberufung und Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung, zur Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung bzw. durch Umlaufbeschluss, zur Protokollierung und Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen, zur Erhebung einer Beschlussanfechtungsklage, zum Rechnungswesen der Gemeinschaft, insbesondere bezüglich Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan, zur Kostenverteilung und zum Umlageschlüssel, zur Festsetzung der Abrechnungsspitze und Hausgeldvorauszahlung, zur Erhebung einer Sonderumlage, zur Beitreibung von Hausgeldrückständen, zur Instandhaltung und Instandsetzung der Wohnanlage, zur Instandhaltungsrücklage sowie zur Abgrenzung zwischen baulicher Veränderung und modernisierender Instandsetzung.
Wohnraummietrecht und Gewerbemietrecht
Im Bereich Wohnraummietrecht und Gewerbemietrecht zählen zum anwaltlichen Tätigkeitsbereich sämtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Durchführung und der Beendigung von Mietverträgen. Hierzu zählen insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der Betriebspflicht bei Gewerbeimmobilien, zur Wirksamkeit einer Mieterhöhung bzw. Betriebskostenabrechnung, zur Verpflichtung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen und Renovierung, zu Rechten und Pflichten bei Auftreten von Mietmängeln, zur Wirksamkeit einer Mietkündigung, insbesondere Eigenbedarfskündigung und fristlosen Kündigung, zur Erhebung einer Räumungsklage sowie den rechtlichen Fragen der Beitreibung von Mietrückständen und des Mietinkasso.
Steuerrecht
Im Bereich Steuerrecht insbesondere bei Fragen zur steuerlichen Behandlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Mieteinnahmen, der Übertragung von Immobilien, insbesondere Grunderwerbssteuer, Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer sowie Fragen im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung und bei Verdachtsfällen der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung.
Rechtsanwalt Jörn Baltruweit
Herr Baltruweit wurde 1966 in Hamburg geboren und absolvierte nach dem Abitur zunächst eine Ausbildung zum Bankkaufmann. Nach Wehrdienst und einjähriger Berufstätigkeit bei einem Hamburger Kreditinstitut folgten Jurastudium und Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle.
Die Ausbildung führte zu Ausbildungsstationen beim Landgericht Verden, der Staatsanwaltschaft Stade, einer kleineren Anwaltskanzlei in Hamburg sowie der Rechtsabteilung der Deutschen Bank in Hamburg. Eine Praktikerausbildung an der Universität Bielefeld zur Vorbereitung auf die Anwaltstätigkeit sowie die erfolgreiche Teilnahme am Graduiertenstudiengang Wirtschaftsrecht der Universität Hamburg rundeten die Ausbildung ab. Im Jahre 1997 wurde Herr Baltruweit zur Anwaltschaft zugelassen.
Er führt die Fachanwaltsbezeichnungen "Fachanwalt für Steuerrecht" und "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht".
Herr Baltruweit berät und vertritt Mieter, Vermieter, Mietverwalter, Hauseigentümer, Wohnungseigentümer, WEG-Verwalter, Grundstücks- und Immobilienverwalter in allen Fragen rund um das Immobilienrecht, das Wohnungseigentumsrecht, das Wohnraummietrecht, das Gewerbemietrecht, das Baurecht, das Steuerrecht sowie hieran angrenzender Rechtsgebiete.
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
- Hanseatische Rechtsanwaltskammer
- Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein
- BDS Bund der Selbständigen, Landesverband Hamburg e.V. (Vorstandsmitglied)
- Grundeigentümer-Verein Uhlenhorst-Winterhude-Alsterdorf, Hamburg (Vorstandsmitglied)
Bewertungen 3
von U. M. am 09.01.2025 um 09:17 Uhr
von T. L. am 25.10.2024 um 14:33 Uhr
von L. R. am 16.02.2022 um 14:34 Uhr
Kontaktdaten von Jörn Baltruweit
Adresse
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Kanzlei-Impressum
Angaben nach § 5 TMG und § 2 DL InfoV für Rechtsanwalt Jörn Baltruweit
Verantwortlich für den Inhalt: Rechtsanwalt Jörn Baltruweit
Kanzleianschrift: Lübecker Straße 1 (Alstertower), 22087 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 / 5327 6147
Telefax: +49 (0) 40 / 5327 0542
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Umsatzsteuer-ID-Nummer:DE 190526986
Berufshaftpflichtversicherung:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Voltastraße 84, 60486 Frankfurt.
räumlicher Geltungsbereich der Versicherung:
Im gesamten EU-Gebiet und in den Staaten des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg,Bleichenbrücke 9, 20354 Hamburg,
Telefon +49 (0) 40 / 35 74 41 - 0, Telefax +49 (0) 40 / 35 74 47 - 41
E-Mail info@rechtsanwaltskammerhamburg.de
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der vorgenannten Rechtsanwaltskammer Hamburg (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.v.m. § 73 Abs. 5 BRAO oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), eMail schlichtungsstelle@brak.de.
Herr Rechtsanwalt Baltruweit ist seit dem 30.10.1997 als Rechtsanwalt zugelassen. Die Bezeichnung „Rechtsanwalt“ ist Herrn Baltruweit in der Bundesrepublik Deutschland verliehen worden. Staat der Zulassung ist die Bundesrepublik Deutschland. Herr Baltruweit unterliegt den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
-Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
-Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)
-Fachanwaltsordnung (FAO)
-Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
-Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de bzw. beim Deutschen Anwaltverein unter www.anwaltverein.de/praxis/berufsrecht eingesehen werden.
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Verantwortlich für den Inhalt: Rechtsanwalt Jörn Baltruweit

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