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Über mich
Rechtsanwälte Haufs-Brusberg & Kollegen GbR
"Den Namen des Rechtes würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe." (Heraklit)
Geboren 1992 in Trier.
Studium der Rechts-und Staatswissenschaften in Trier mit dem Schwerpunkt im Steuer-und Wirtschaftsstrafrecht.
Rechtsreferendar am Landgericht Trier.
2019 Zulassung als Rechtsanwalt.
2022 Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht (DSV)
Nach dem Abitur 2012 studierte Rechtsanwalt Haufs-Brusberg Rechtswissenschaften in Trier mit dem Schwerpunkt im Wirtschafts-und Steuerstrafrecht, ehe er im Anschluss sein Referendariat ebenfalls im Landgerichtsbezirk Trier absolvierte. Unter anderem absolvierte Rechtsanwalt Haufs-Brusberg sein Referendariat in einer renommierten Anwaltskanzlei für Wirtschaftsstrafrecht in Wiesbaden, dem Finanzamt sowie bei der Staatsanwaltschaft in Trier. Bereits neben seinem Studium und dem Referendariat war Rechtsanwalt Haufs-Brusberg für die Kanzlei Rechtsanwälte Haufs-Brusberg & Kollegen GbR tätig.
Seit 2021 führt er in dritter Generation die Kanzlei zusammen mit Rechtsanwalt Burg in GbR fort.
Seit 2022 ist Herr Haufs-Brusberg Fachanwalt für Steuerrecht sowie Strafrecht.
Im gleichen Jahr verlieh ihm der Vorstand des Deutschen Strafverteidiger Verbands (DSV) e.V. aufgrund seiner nachgewiesenen theoretischen und praktischen Kenntnisse die Titel: Zertifizierter Verteidiger für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht (DSV).
Herr Haufs-Brusberg ist Compliance- und Vertrauensanwalt verschiedener Unternehmen und Vereine, u.a. des Deutschen Schwimm-Verbandes e.V. und seiner mehr als 500.000 Mitglieder.
Strafrecht - Damit Ihnen bereits als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren geholfen wird.
Gerne können Sie sich als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren, als Angeschuldigter im Zwischenverfahren oder als Angeklagter im Hauptverfahren vertrauensvoll an Rechtsanwalt Haufs-Brusberg als Fachanwalt wenden. Kompetent und diskret hilft er Ihnen, die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu wählen, um Ihre Interessen gemeinsam durchzusetzen.
Steuerrecht - Damit Ihre steuerrechtlichen Interessen zu jeder Zeit gewahrt bleiben.
Rechtsanwalt Haufs-Brusberg berät und vertritt Sie als Fachanwalt bei der Klärung von einkommen- und umsatzsteuerrechtlichen Problemen, bei Selbstanzeigen und Berichtigungen, bei Betriebsprüfungen, bei der Gestaltung zur Vermeidung von erbschaft- und schenkungsteuerlichen Belastungen – auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten (Internationales Steuerrecht, z.B. DBA Luxemburg) – im Erbschaftsteuerrecht, bei der steueroptimierten Gestaltung Ihres Unternehmens (Gründung, Umwandlung und Unternehmensnachfolge) und in Fragen der Steuerberaterhaftung.
Hierbei werden Steuergestaltungen insbesondere im Bereich der Einkommens- und Unternehmensbesteuerung von Einzelpersonen wie von Personen- und Kapitalgesellschaften, oft zusammen mit dem Steuerberater, entwickelt, durchgesetzt und – bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen – auf ihre weitere Brauchbarkeit überprüft.
Herr Haufs-Brusberg führt kompetent Einspruchs- und Klageverfahren, berät Sie zu allen Fragen der Existenzgründung, der Geschäftsführerhaftung, der Gesellschaftsgründung, des Unternehmenskaufs und der damit verbundenen Vertragsgestaltungen.
Steuerstrafrecht - Damit Steuerfahndungsprüfungen oder Hausdurchsuchungen bereits verhindert werden.
Herr Rechtsanwalt Haufs-Brusberg hilft Ihnen als Fachanwalt bei einer verwirklichten Steuerhinterziehung durch eine Selbstanzeige ein belastendes Strafverfahren zu verhindern. Auch wenn bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet worden sein sollte oder Sie hat lediglich ein Auskunftsersuchen erreicht, Herr Rechtsanwalt Haufs-Brusberg steht in jedem Verfahrensstadium kompetent an Ihrer Seite und unterstützt Sie, um eine bestmögliche Lösung für Sie durchzusetzen. Dieses Ziel kann besonders durch die Fachanwaltskombination aus Steuerrecht und Strafrecht gewährleistet werden.
Familienrecht - Damit auch in engen persönlichen Verhältnissen Ihre Rechte nicht zu kurz kommen.
Gerade in engen familiären und persönlichen Beziehungen lässt man sich gerne von Emotionen und Gefühlen leiten. Dies führt nicht selten zu voreiligen Entscheidungen, welche sich im Nachgang als rechtlich unvorteilhaft herausstellen. Ein jahrelanger Rechtsstreit im eigenen Familienkreis ist häufig die Konsequenz. Gerade deshalb ist in familienrechtlichen Angelegenheiten ein zuverlässiger Rechtsanwalt hilfreich, welcher die Situation professionell und objektiv bewertet und Ihnen so den für Sie bestmöglichen Ausweg aufzeigen kann.
Seit Beginn seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt widmet sich Herr Haufs-Brusberg dem Familienrecht. Er berät Sie gerne und umfassend in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, von Ehescheidung und deren Folgeangelegenheiten wie Zugewinn- und Versorgungsausgleich, über Unterhaltsfragen bis hin zu Kindschaftssachen wie Sorge- und Umgangsrecht ist Herr Haufs-Brusberg Ihr zuverlässiger Ansprechpartner. Auch bei dem Entwurf von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen steht Ihnen Herr Haufs-Brusberg gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Verkehrsrecht- Damit Ihre Interessen gegen Schädiger, Halter und Versicherungen durchgesetzt werden.
Herr Rechtsanwalt Haufs-Brusberg nimmt sich vertrauensvoll Ihrer Interessen an. Egal ob Sie bereits vergeblich eine Versicherung zu einer Regulierung aufgefordert haben oder sich unmittelbar nach einem Verkehrsunfall an Herrn Rechtsanwalt Haufs-Brusberg wenden, konsequent werden Ihre Ansprüche gegenüber den Schuldnern durchgesetzt. Es ist anzuraten, dass, sobald es zu einem Verkehrsunfall gekommen ist, unverzüglich Kontakt zu Herrn Rechtsanwalt Haufs-Brusberg aufgenommen werden sollte. Dies trägt zu einer reibungslosen Regulierung gegenüber den Schädigern bei. Jegliche Kosten, die Ihnen durch den Unfall entstanden sind, so auch die Kosten für einen Rechtsanwalt, werden von Herrn Rechtsanwalt Haufs-Brusberg geprüft und geltend gemacht. Auch persönliche Schäden werden durch die Bezifferung eines angemessenen Schmerzensgeldes eingefordert.
Einen weiteren Bereich des Verkehrsrechts stellt das Fahrerlaubnisrecht dar. Sollte Sie beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen haben oder unter Einfluss von Alkohol gefahren sein, so kann Ihre Fahrerlaubnis entzogen werden. Bevor es soweit kommt, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Haufs-Brusberg zur Seite, um eine Entziehung der Fahrerlaubnis zu verhindern.
Für den Fall, dass Sie geblitzt worden sind, berät Sie Herr Rechtsanwalt Haufs-Brusberg über die verschiedenen Möglichkeiten einer Verteidigung gegen den bevorstehenden oder bereits erlassenen Bußgeldbescheid. Selbstverständlich vertritt Sie Herr Rechtsanwalt Haufs-Brusberg auch im Einspruchsverfahren.
Schwerpunkte: Wirtschafts-Steuerstrafrecht, Allgemeines Strafrecht, Steuerrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Kanzlei
Kontaktdaten von Johannes Haufs-Brusberg
Adresse
Böhmerstr. 10a
54290 TrierNaN km (von Ihrem Standort)
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