
Alles für Ihr Recht! Wir stehen Ihnen zur Seite. Kompetent. Konsequent. Ohne Wenn und Aber.
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Online-Rechtsberatung
Ich nehme mir persönlich für Ihr Anliegen Zeit, habe stets ein offenes Ohr für Ihre Wünsche und Anregungen und mache mich für Ihr Recht in meiner Kanzlei in Hanau stark. Ich berate Sie eingehend über Ihre Rechte, prüfe Ihre Ansprüche detailliert und zeige Ihnen, wie Sie sich gegenüber dem Konfliktpartner erfolgreich durchsetzen können, gerne auch in englischer Sprache. Meine Kanzlei steht Ihnen offen.
Versicherungsrecht
Ich kümmere mich zuverlässig um Ihre Angelegenheiten im Bereich des Versicherungsrechts. Hier unterstütze ich Sie beim Widerruf eines Versicherungsvertrags oder prüfe Ihr Rücktrittsrecht. Zudem helfe ich Ihnen bei der Geltendmachung von Leistungsansprüchen der Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung oder Unfallversicherung.
Medizinrecht
Die Vorschriften, die für den ärztlichen und zahnärztlichen Beruf gelten, sowie die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sind im Medizinrecht geregelt. Als Rechtsanwalt setze ich mich oftmals mit dem Tatbestand des ärztlichen Kunstfehlers (z. B. Diagnosefehler oder Behandlungsfehler) auseinander, aber auch mit Themen wie der Medizinprodukt- und Arzneimittelhaftung oder dem ärztlichen Berufsrecht. Sprechen Sie mich an – gerne helfe ich auch Ihnen weiter!
Arzthaftungsrecht
Wenn Sie Opfer einer ärztlichen Falschbehandlung oder eines Medizinschadens wurden und Ihre Gesundheit dadurch auf lange Sicht in Mitleidenschaft gezogen ist, können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden. Ich zeichne mich durch langjährige Berufserfahrung aus und bin bestens mit den möglichen Ursachen solcher Kunstfehler vertraut. Auf Patientenseite helfe ich Ihnen zu Ihrem Recht, wenn es zu Diagnosefehlern, Aufklärungsversäumnissen, Behandlungsfehlern oder anderen Pflichtversäumnissen gekommen ist und mache Ihre entstandenen Ansprüche auf Schadenersatz sowie Schmerzensgeld gegenüber dem jeweiligen Arzt, der zuständigen Klinik oder den beteiligten Versicherungen stets mit dem nötigen Durchsetzungsvermögen geltend.
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von W. A. am 07.02.2024 um 21:46 Uhr
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