4,2
5 Bewertungen
5
(4)
4
(0)
3
(0)
2
(0)
1
(1)
Rechtsanwältin bewerten

Bewertungen

OM

von O. M. am 26.03.2024 um 14:47 Uhr

Hilfe bei Kryptobetrug
Allgemeine Rechtsberatung
Frau Gertz habe ich über EMail kontaktiert um mir bei einem Kryptobetrug zu helfen. Frau Gertz hat sich innerhalb von 24std bei mir Telefonisch gemeldet und mir offen und ehrlich gesagt, das sie in meinem Fall die falsche Ansprechpartnerin zu seien schien. Sie hat mir dann zwei mögliche Ansprechpartner genannt die mir weiter helfen können. Vielen Dank nochmals dafür und meine Bewertung sind komplette 5 Sterne.
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für die gute Bewertung. Die bestmögliche Beratung des Hilfesuchenden steht bei mir immer im Vordergrund und manchmal ist die Empfehlung eines anderen Spezialisten der richtige Weg. Ich hoffe, Sie haben für Ihre Sache gute und kompetente Hilfe gefunden.
AS

von A. S. am 27.09.2023 um 22:44 Uhr

Kompetent und freundlich
Allgemeine Rechtsberatung
Mein Werkvertrag als Freelancer war gekündigt worden. Nun war es mir wichtig zu erfahren, ob ich das so hinnehmen muss, oder ob ich möglicherweise Rechte geltend machen kann. Auch wenn ich selbständig bin, beschäftigten mich zudem einige arbeitsrechtliche Fragestellungen. Nachdem ich Frau Gertz angeschrieben und ihr die Lage geschildert hatte, rief Sie mich gleich am nächsten Tag an. Sie war sehr freundlich und hatte sich auf Basis meiner Infos bereits Gedanken zu meinem Fall gemacht. Sie wirkte auf mich äußerst kompetent und ich konnte Ihr gut folgen. Sie hat all meine Fragen umfassend beantwortet. Ich kann über Frau Gertz nur das Beste sagen. Wenn ich in Zukunft wieder ein rechtliches Anliegen habe, beispielsweise eine Vertragsprüfung, werde ich mich bestimmt wieder an Frau Gertz wenden.
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Die Rechtsfragen von Freelancern sollten möglichst schnell und verständlich geklärt werden. Sie dabei zu unterstützen ist mir immer eine Freude. Für Ihre nächsten Projekte wünsche ich Ihnen viel Erfolg!
SR

von S. R. am 16.01.2017 um 12:41 Uhr

Professionell und zielorientiert
IT-Recht
Frau Gertz hat mich von Anfang an sehr gut beraten und auch im Gerichtsverfahren äußerst gut agiert. Man fühlte sich nicht im Paragrafendschungel alleine gelassen. Daher kann ich Frau Gertz guten Gewissens weiterempfehlen!
DD

von D. D. am 16.01.2017 um 11:23 Uhr

Vertragsfragen: speziell Kundenschutzklausel und anschließendes Eintreiben ausstehender Zahlungen.
IT-Recht
Superschnelle Hilfe in meiner Rechtsfrage, nicht ganz günstig, aber ich denke, das ist bei Anwälten halt so.
Immer wieder!
Herzlichen Dank für Ihre freundliche Bewertung. Es ist mir immer eine Freude, IT-Freelancern zu helfen. Für Ihre weiteren Projekte wünsche ich Ihnen viel Erfolg!
KH

von K. H. am 13.01.2017 um 12:53 Uhr

IT-Recht
IT-Recht
Ich hatte das Angebot eines Webdesigners vorgelegt und dazu ganz klar formulierte Fragen gestellt. Nachdem ich eine Antwort erhalten habe, die sich nicht auf meine Fragen bezog, hielt ich dies für ein Missverständnis. Daher kontaktierte ich die Anwältin erneut, um dies aufzuklären. Sie beharrte dann darauf, dass meine Fragen beantwortet seien. Ich wollte aber nicht - wie von ihr bestätigt - wissen, ob das Angebot alles enthält, was man zur Erstellung einer Webseite braucht, sondern ob dem Angebot zu entnehmen ist, ob es sich um Individualsoftware handelt oder um vorgefertigte Standardsoftware, die dann angepasst werden soll. Aus beidem kann man eine Webseite erstellen, das wusste ich bereits selbst, zumal ich die Anfrage telefonisch und schriftlich formuliert hatte. Noch deutlicher kann man nicht anfragen. So habe ich also für etwas bezahlt, was ich bereits wusste.
Die Mandantin hatte mich im Juni 2016 als Zweitmeinung in einem für sie aussichtslosen Gerichtsverfahren herangezogen. Eine ihrer zahlreichen Fragen war nicht IT-rechtlicher, sondern technischer Natur und konnte daher nicht rechtlich beantwortet werden. Dies habe ich ihr von Anfang an dargestellt. Am Ende der Beratung erklärte sich die Mandantin zufrieden und die von mir beantowrteten Fragen als in ihrem Verfahren verwertbar und bat um die Rechnung.
Ihre nun erfolgte schlechte Bewertung resultiert vermutlich aus dem endgültig verlorenen Rechtsstreit. Vor diesem Hintergrund möge sich jeder Leser selbst eine Meinung zur Berechtigung dieser Bewertung bilden.