Für Sie und Ihre Rechte setze ich mich parteiisch und unabhängig ein!
Ihr Ziel bestimmt unsere gemeinsame Strategie.
- Fachanwältin für Strafrecht
- Opferhilfe
Herzlich willkommen!
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Ulrike Mangold,. Die Anwältin an Ihrer Seite!
Ihre Anwältin für Strafverteidigung und Opfervertretung!
Für Sie und Ihre Rechte, setze ich mich frei und unabhängig ein. Dabei vertrete ich Täter und Opfer. Das ist kein Widerspruch, sondern hilft meinen Mandanten. Nur der Anwalt, der beide Seiten kennt, kann vorausschauende Strategien entwickeln.
Die Kenntnis der einschlägigen Strafnormen und die Kenntnis der Praxis der Ermittlungsbehörden ist Voraussetzung für eine wirksame Verteidigung und Opfervertretung.
Strafrecht:
Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren, Verteidigung vor Gericht, Pflichtverteidigung, Bewährung, Durchsuchung, Untersuchungshaft, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Strafbefehl, Jugendstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitgeberstrafrecht, Korruption, Geldwäsche, AGG, Betäubungsmittel, BtMG, Betrug, Diebstahl, Körperverletzung, Totschlag, Sexuelle Nötigung, Opferhilfe Verfahren nach Gewaltschutzgesetz, Stalking, Häusliche Gewalt, Zeugenbeistand, Nebenklage, Wiedergutmachung, Entschädigung, Schadensersatz, Opferschutz, Schmerzensgeld
Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht:
Personenschäden, Sachschäden, Schmerzensgeld
Anwaltskanzlei Mangold
Ihnen wird vorgeworfen, eine Straftat begangen zu haben?
Dann benötigen Sie in der Regel, in allen Stadien des Strafverfahrens einen Strafrechtsanwalt. Nur die genaue Kenntnis des Strafrechts mit aktueller Rechtsprechung, bietet Ihnen die Gewähr für eine erfolgreiche Strafverteidigung. Lassen Sie sich beraten.
Ein Anwalt darf Sie zu Vernehmungen/erkennungsdienstlichen Maßnahmen begleiten. Ihre Anwältin wird mit Ihnen besprechen, welche Verteidigungsstrategie aufgrund der vorliegenden Beweislage die beste ist.
Ziel einer erfolgreichen Strafverteidigung ist die Vermeidung einer Verurteilung. Sofern das nicht mehr möglich ist, ist es Aufgabe der Verteidigung die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens einzufordern und auf eine angemessene Bestrafung zu achten.
Nach der Verurteilung benötigen Sie u.U. weiterhin die Unterstützung durch einen Strafrechtsanwalt. Strafvollstreckung und Strafvollzug sind in mannigfaltigen Gesetzen geregelt.
Sie wurden Opfer einer Straftat?
Die beste Hilfe bei der Bewältigung der Tatfolgen, bietet Ihnen eine auf das Strafrecht spezialisierte Anwältin.
Meist fühlen sich Opfer verlassen und hilflos. Selbst noch geschockt von der Tat, gibt es wenig Einrichtungen, die sich um Opfer kümmern.
Welche Rechte hat ein Opfer im Strafverfahren? Wie werden entstandene Schäden ersetzt? Bekomme ich Schmerzensgeld?
Ich stehe Ihnen, bei der Durchsetzung Ihrer Rechte bei.
Hinweis:
Damit Sie in unserem Büro in Neu-Ulm keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitten wir Sie in Ihrem Interesse um die telefonische Vereinbarung eines Beratungstermins 0731/94024862.
Weitere Informationen finden Sie unter: mangold-kanzlei.de
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Mitglied im Vorstand des Anwaltvereins Neu-Ulm/Günzburg
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins
Kontaktdaten von Ulrike Mangold
Adresse
Ludwigstraße 29
89231 Neu-UlmNaN km (von Ihrem Standort)
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