Bewertungen von Trautmann Rechtsanwälte

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RH

von R. H. am 19.02.2024 um 15:34 Uhr für Trautmann Rechtsanwälte

Irreführung und Falschaussagen
Verkehrsrecht
Fr. Trautmann war mit der Abwicklung meines Unfallschadens (wirtsch.Totalschaden) betraut. Der Gutachter hat den Wagenwert sehr niedrig angesetzt. Frau Trautmann versicherte mir, das der Restwert - in jedem Fall - nach 6 Monaten auch noch durch die Versicherung ausgeglichen wird. Das wäre Gang und Gebe und macht die Kanzlei ständig. Daraufhin lies ich mich darauf ein und bat Fr. Trautmann der Versicherung auch schriftlich mitzuteilen das ich meine Zustimmung nur mit diesem "Tatbestand" dazu gebe. Nach 6 Monaten höre ich nun, das die Versicherung den Restwertausgleich ablehnt und Kanzlei Trautmann stellt es jetzt so dar, das es ja nur ein "Versuch" war und man jetzt damit leben müsste. Defacto ist mir nun durch eine falsche und irreführende Rechtsberartung ein Schaden von 2.000 Eur entstanden. Was mich besonders ärgert ist, das vor 6 Monaten mir eine ganz klare, eindeutige und sichere Aussage gegeben wurde, welche jetzt als "Versuch" und "ist halt so" dargestellt wird. Von einer Fachberatungskanzlei erwarte ich deutlich mehr Kompetenz.
Sehr geehrter Herr R.H.,
es tut uns leid, dass Sie mit der Abwicklung Ihres Unfallschadens nicht zufrieden waren.
Allerdings gab es seitens unserer Kanzlei weder eine Irreführung noch Falschaussagen.

Mit Email vom 28.07.2023 teilten wir Ihnen mit:
"Nachdem Sie mitgeteilt haben, dass Sie das Fahrzeug nicht verkaufen, ist das Schreiben der Versicherung zum Restwertankauf nicht weiter zu beachten. Wir werden der Versicherung mitteilen, dass Sie das Fahrzeug weiterfahren werden.
Hierzu bitten wir Sie – wie bereits besprochen  - das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter zu nutzen und uns nach 6 Monaten eine Kopie des Kfz -Scheins auf einer aktuellen Tageszeitung an uns zu übersenden. Damit können wir versuchen weiteren Schadensbetrag einzufordern."

Anschließend haben wir die gegnerische Haftpflichtversicherung angeschrieben und die Restwertdifferenz gemäß dem von Ihnen beauftragten Kfz-Schadensgutachten angefordert, die auch bezahlt wurde.

Danach hatten wir Sie am 15.01.2024 an die Übersendung des Kfz-Scheins erinnert, den Sie uns auch mit Dank für die Erinnerung zurückgesandt haben.
Unser Versuch von der Versicherung einen zusätzlichen Schadensersatz über ihren tatsächlichen Schaden hinaus zu erhalten, wurde von der Versicherung abgelehnt. Daraufhin haben wir Ihnen von einer Weiterverfolgung abgeraten.

Ihr Schaden kann nur auf Basis des von Ihnen in Auftrag gegeben Sachverständigengutachten geltend gemacht werden. Sofern Sie der Ansicht sind oder waren, dass das Gutachten einen zu geringen Wiederbeschaffungswert ausgewiesen hat, wurden Sie am 10.07.2023 im Telefonat mit meiner Mitarbeiterin darauf hingewiesen, dass Sie sich diesbezüglich an den von Ihnen beauftragten Kfz-Sachverständigen wenden müssen. Ob Sie das getan haben, entzieht sich meiner Kenntnis.

Wie aus der Email vom 28.07.2023 ersichtlich, hatten wir Ihnen gegenüber klar kommuniziert, dass es sich um einen Versuch handelt, einen höheren Schadenersatz zu erlangen.
Einen Schaden haben Sie nicht erlitten, sie haben den Schaden erstattet erhalten, der Ihnen aufgrund des Unfallereignisses gemäß Kfz-Schadensgutachten entstanden ist.
Kanzleiinhaber Martin Trautmann
GV

von G. V. am 18.07.2023 um 09:57 Uhr für Rechtsanwalt Martin Trautmann

Schnell und verständlich
Baurecht & Architektenrecht
Ich bekam eine schnelle Antwort auf meine Anfrage, die auch für einen Laien verständlich war.
KR

von K. R. am 31.03.2021 um 11:23 Uhr für Rechtsanwältin Victoria Trautmann

Bauvertragsberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Mit Frau Trautmann war ich sehr zufrieden. Die Beratung stimmte und alles wurde zu unserer Zufriedenheit erledigt. Immer wieder gerne!
SR

von S. R. am 19.03.2021 um 20:12 Uhr für Rechtsanwalt Martin Trautmann

Faire Verteilung unter Geschwistern
Erbrecht
Herr Trautmann hat nicht nur das Erbe meiner Mutter vollstreckt, sondern uns Geschwister im Nachgang auch beraten wie wir hier eine faire Lösung für alle finden (mich und meine beiden Brüder).
Ging ohne böses Blut über die Bühne und dafür bin ich sehr dankbar.
Empfehle ich unbedingt weiter!
Vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung.

Ihr Martin Trautmann
QT

von Q. T. am 19.03.2021 um 20:03 Uhr für Rechtsanwältin Victoria Trautmann

Verkehrunfall
Verkehrsrecht
Ich wurde super beraten und musste mich nicht mit meiner Versicherung rumschlagen.
Würde jedes mal wieder kommen.