Bewertungen von Anwaltskanzlei Schäfer (FACHANWÄLTE für STRAFRECHT)
Bewertungen
von M. M. am 28.02.2024 um 20:20 Uhr für Rechtsanwalt Georg C. Schäfer
von I. F. am 13.12.2023 um 07:35 Uhr für Anwaltskanzlei Schäfer (FACHANWÄLTE für STRAFRECHT)
von M. C. am 19.04.2023 um 15:02 Uhr für Rechtsanwalt Georg C. Schäfer
von K. D. am 23.05.2022 um 08:22 Uhr für Anwaltskanzlei Schäfer (FACHANWÄLTE für STRAFRECHT)
von U. A. am 09.11.2020 um 12:08 Uhr für Rechtsanwältin Sarah Kroll
von J. M. am 10.05.2020 um 22:29 Uhr für Rechtsanwalt Georg C. Schäfer
von A. P. am 07.12.2019 um 13:13 Uhr für Rechtsanwalt Georg C. Schäfer
Sein Ratschlag überhaupt keine Angaben zu machen wenn man eine Anklage bekommt, ist mehr als nützlich.
Besonders die Anmerkung, dass die „ Strafverfolgungsbehörden den Tat nachweisen müssen und man nicht selber eigene Unschuld beweisen muss“, war für mich ausschlaggebend, diese Bewertung zu schreiben. Es handelt sich um absoluten Koryphäen in seiner Branche.
Danke!!
Klare Empfehlung!!
von M. D. am 28.10.2019 um 15:49 Uhr für Rechtsanwältin Sarah Kroll
von M. D. am 22.03.2019 um 16:48 Uhr für Rechtsanwalt Georg C. Schäfer
herr RA schäfer macht was für sein geld.
heute hat herr RA sogar bewiesen das thema arbeitsrecht is ihm gelungen...
die gegenseite zeigte nur respekt sogar die richterin .... naja...
da rollte ich sogar mit den augen :D
ich kann HERRN RA schäfer nur empfehlen !!!!
solltete ihr ihr mit irgendwelchen arbeitgebern äger haben zb zu unrecht gekündigt / abgemahnt worden sein.
Herr RA schäfer setzt sich für euch / für seine mandanten ein...
von M. B. am 23.01.2019 um 13:46 Uhr für Rechtsanwältin Sarah Kroll
Eine klare Empfehlung für diese Kanzlei!