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SD
von S. D. am 08.03.2025 um 11:13 Uhr
Scheidungsangelegenheiten
Familienrecht

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Wird Ihnen vorgeworfen eine Straftat begangen zu haben? Möchten Sie sich scheiden lassen und sind auf der Suche nach einem Rechts- und Fachanwalt, der Sie kompetent betreut?

Dann ist Herr Rechtsanwalt Hammer genau der richtige Ansprechpartner!


Herr Rechtsanwalt Hammer ist seit dem Jahr 2000 als Rechtsanwalt zugelassen, zudem wurden ihm aufgrund seiner hohen Fachkenntnisse und dem Nachweis einer Vielzahl an bearbeiteten Fällen des entsprechenden Rechtsgebietes die Fachanwaltstitel für Familienrecht und für Strafrecht verliehen. Der Fachanwaltstitel steht für umfassende theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen sowie Fachwissen, das durch die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildung, auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung ist.



Familienrecht

Die anwaltliche Betreuung durch Herrn Hammer ist bereits vor Trennung oder Scheidung zu empfehlen. So können von Anfang an die Weichen für Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Sorgerecht oder Umgangsrecht in Ihrem Sinne gestellt werden. Dabei ist für den Fachanwalt aus Reutlingen eine sachliche und trotzdem mitfühlende Distanz wichtig, damit Sie in dieser emotional schwierigen Zeit nicht den Blick für das Wichtige verlieren. Weiterhin unterstützt er Sie bei der Durchsetzung möglicher Zugewinnausgleichsansprüchen, der Gestaltung des Scheidungsantrags sowie im Rahmen von Vaterschaftsfragen. Selbstverständlich vertritt Herr Rechtsanwalt Hammer Sie hier sowohl außergerichtlich als auch prozessual.

Strafrecht

Herr Rechtsanwalt Hammer vertritt Sie in allen Phasen eines Strafverfahrens. Auch hier ist es jedoch ratsam, seine Dienste so früh wie möglich in Anspruch zu nehmen – denn die Strafjustiz ordnet sehr schnell Durchsuchung, Beschlagnahmung oder Verhaftung an. Oft werden dabei aber gerne rechtliche Voraussetzungen ignoriert. Damit Sie diese Einschnitte in Ihre Privatsphäre nicht hinnehmen müssen, steht Ihnen Herr Hammer als Fachanwalt zur Seite, der Sie darüber hinaus bei Raub, Diebstahl, Körperverletzung, Betrug etc. kompetent vertritt. Wurden Sie Opfer einer Straftat? Herr Hammer vertritt Sie als Opferanwalt und macht Ihre Ansprüche geltend.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht setzt sich aus dem individuellen Arbeitsrecht und dem kollektiven Arbeitsrecht zusammen. Bereits während des Bewerbungsprozesses ergeben sich für zukünftige Arbeitnehmer und Arbeitgeber verschiedene Rechte und Pflichten, z. B., wenn bei der Ablehnung der Bewerbung gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen wurde.

Als Rechtsanwalt überprüfe ich auch den Arbeitsvertrag oder das Kündigungsschreiben auf unwirksame Inhalte und vertrete Sie, wenn Sie den Klageweg beschreiten möchten. Weiterhin berate ich Sie zu Angelegenheiten des Betriebsrats, Tarifverträgen u. v. m.


Steffen Hammer ist gelistet in Rechtsanwälte Reutlingen und Rechtsanwälte Deutschland.

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  • Deutsch

Bewertungen 265

SD

von S. D. am 08.03.2025 um 11:13 Uhr

Scheidungsangelegenheiten
Familienrecht
ich bedanke mich bei Herrn Rechtsanwalt Steffen Hammer für die hervorragende Beratung und Vertretung in meinen Scheidungsangelegenheiten. Herr Rechtsanwalt Steffen Hammer ist in seiner Tätigkeit als Anwalt sehr kompetent und setzt sich in vollem Umfang für seine Klienten ein.
RK

von R. K. am 21.02.2025 um 19:33 Uhr

Trennung, persönliche Dinge zurückgelassen
Allgemeine Rechtsberatung
Bekam zeitnah einen Termin 👍 Bei Trennung ist man ja doch auch ein bißchen emotional....Herr Hammer hat durch seine beruhigende Ausstrahlung mir verständlich erklärt welche Lösung es für mein Problem gibt. Kein Anwalt wo vor einem sitzt und mit Paragraphen um sich schmeißt, wo man eh nix versteht 😊 Auch seine Mitarbeiter sehr freundlich 🙏🏻👍
MO

von M. O. am 03.02.2025 um 11:17 Uhr

Eine Persönlichkeit für sich
Familienrecht
Wenn man Herrn Hammer vor sich und für sich hat, so kann man sagen "Er kam, sah und siegte". Absolut zu empfehlen

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Rechtsanwalt Steffen Hammer
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Verwaltungsrecht

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat entschieden, dass allein aufgrund von reichsbürgertypischen Äußerungen kein Verbot zum Besitz oder Erwerb von Waffen ausgesprochen werden darf – weder

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Kanzlei-Impressum

Impressum

1. Anbieter im Sinne von §§ 5 Abs. 1 TMG, 55 Abs. 1 RStV ist:
Rechtsanwälte Hammer & Schneiders PartmbB, Im Ländle 35, 72770 Reutlingen, Deutschland
2. Rechtsanwälte Hammer & Schneiders PartmbB i. Gr.
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Sitz: Im Ländle 35, 72770 Reutlingen, Deutschland
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Registernummer: PR 720769
Umsatzsteueridentifkationsnummer: DE315323816
Kontakt:
Hauptsitz Reutlingen
Im Ländle 35, 72770 Reutlingen
Telefon: 07072 / 922 97 30
Zweigstelle Ettlingen
Sternengasse 23, 76275 Ettlingen
Telefon: 07243 / 9242077
Zweigstelle Rottweil
Plettenbergstr. 59, 78628 Rottweil
Telefon: 0741 440 797 58
Sämtliche Partner sind Rechtsanwälte. Vertretungsberechtigte Partner sind:
Rechtsanwalt Steffen Hammer (an den Standorten Reutlingen, Ettlingen und Rottweil tätig)
Rechtsanwältin Nicole Schneiders (am Standort Ettlingen tätig)
Angestellte Rechtsanwältin der Kanzlei:
Cathrin Lepp (Am Standort Reutlingen und Rottweil tätig)
Zulassung/Kammer/Aufsichtsbehörde:
Alle aufgeführten Rechtsanwälte der Rechtsanwälte Hammer & Schneiders PartmbB sind in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwälte zugelassen.
Anwälte der Standorte Reutlingen und Rottweil gehören der Rechtsanwaltskammer Tübingen, Christophstraße 30, 72072 Tübingen, Deutschland (www.rak-tuebingen.de) an.
Anwälte des Standorts Ettlingen gehören der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße 72, 76133 Karlsruhe, Deutschland (www.rak-karlsruhe.de) an.
Berufsrechtliche Regelungen:
Für die genannten Rechtsanwälte gelten im Wesentlichen die folgenden berufsrechtlichen Bestimmungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (Anordnung der Bundesrechtsanwaltskammer und Verhaltensempfehlungen der BRAK)
Die genannten Bestimmungen sind abrufbar unter der Internetseite www.brak.de unter der Rubrik „Für Anwälte“ in der Unterrubrik „Berufsrecht“; das RVG ist unter www.gesetze-im-internet.de zugänglich.
Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Bei einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung muss die Mindestversicherungssumme 2.500.000,00 EUR je Versicherungsfall betragen. Die Einzelheiten ergeben sich aus §§ 51, 51 a BRAO.
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen der §§ 51, 51 a BRAO.
Außergerichtliche Streitbeilegung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO).
Weiterhin hat die Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin eine Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft eingerichtet (§§ 191 ff. BRAO). Die Satzung der Schlichtungsstelle ist auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer unter der Adresse www.brak.de veröffentlicht.
Anträge auf Schlichtung können bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft eingereicht werden. Die Adresse lautet:
Neue Grünstraße 17
10179 Berlin
Telefon: +49 (0) 30.2844417-0
Telefax: +49 (0) 30.2844417-12
E-Mail: schlichtungsstelle@sdr.org
Nähere Informationen unter: www.brak.de.
Online-Streitbeilegung/Europäische Onlinestreitbeilegungs-Plattform  
Seit dem 15. Februar 2016 bietet die EU-Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung an. Verbraucher haben nun die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung ist unter folgendem Link zu erreichen: www.ec.europa.eu/consumers/odr.
Die Möglichkeit des Verbrauchers den Gerichtsweg zu bestreiten bleibt hiervon unberührt.
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Steffen Hammer
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