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Rechtsanwältin

Kathrin Lindner

Rechtsanwaltskanzlei Lindner
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  • Fachanwältin für Sozialrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Betreuungsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Schwerbehindertenrecht
  • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Ich berate Sie gern bundesweit. Die Einzelheiten klären wir vorher.
SH
von S. H. am 19.10.2024 um 16:04 Uhr

Ich bin Fachanwältin für Sozialrecht und Berufsbetreuerin. Aus diesem Grund kann ich Sie zu den ausgewählten  Themen professionell und  praxisnah beraten. 

Die Beratung erfolgt bundesweit per Telefon bzw. per Video oder in meinen Kanzleiräumen. 

Sozialrecht

Das Sozialrecht sorgt für die Sicherstellung sozialer Sicherheit sowie sozialer Gerechtigkeit und trägt dazu bei, allen Bürgern eine menschenwürdige Existenz zu sichern. Vor allem im Krankheitsfall kann ich im Bereich Schwerbehinderung/Erwerbminderung/Eingliederungshilfe Hilfestellung leisten.  Als Fachanwältin für Sozialrecht helfe ich Ihnen versiert beim Stellen aller erforderlichen Anträge, wahre Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und biete Ihnen persönliche Betreuung in Widerspruchsverfahren sowie Klageverfahren.


Familienrecht

Im Familienrecht werden die rechtlichen Verhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft oder Familie miteinander in Verbindung stehen, geregelt. Meine Tätigkeit in diesem Bereich umfasst neben Themen wie Scheidung und Unterhaltsansprüchen auch Konflikte um das Umgangsrecht und die elterliche Sorge für Kinder sowie Verfahren zur Feststellung einer Vaterschaft bzw. Vaterschaftsklagen. Daneben befasse ich mich zudem mit der Gestaltung familienrechtlicher Dokumente wie Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen. Einen weiteren wichtigen Teil meiner Arbeit stellen Rechtsfragen zur eingetragenen Lebenspartnerschaft und gleichgeschlechtlichen Ehe dar.

Erbrecht

Generell ist jeder Erblasser in seiner Entscheidung, wem er etwas zuwenden möchte, vollkommen frei. Zugunsten gewisser Personen wie Kinder, Enkelkinder, Eltern oder Ehegatten existiert jedoch ein Pflichtteilsrecht. Ich berate Sie umfassend zur Abfassung von Testamenten und Erbverträgen oder kläre in Ihrem Auftrag alle aufkommenden Rechtsfragen im Zusammenhang mit letztwilligen Verfügungen. Darüber hinaus können Sie auch im Erbfall auf mich zählen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es z. B. um die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder die Ausschlagung eines überschuldeten Nachlasses geht.

Allgemeines Vertragsrecht

Im allgemeinen Vertragsrecht kümmere ich mich um Ihre vertraglichen Angelegenheiten. Ich erstelle Kaufverträge, allgemeine Geschäftsbedingungen oder Werkverträge und informiere Sie über Ihre jeweiligen Rechte sowie Pflichten. Zudem setze ich Ihre vertraglichen Ansprüche durch oder vertrete Sie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.


Gerne können Sie mich über das anwalt.de-Profil kontaktieren oder sich über die angegebenen Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen.

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