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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

JP

von J. P. am 17.06.2017 um 19:38 Uhr

Eingruppierung
Arbeitsrecht
Herrn Dr. Kluge würde ich jederzeit wieder beauftragen und uneingeschränkt weiterempfehlen.
So stellt man sich einen Anwalt vor, sehr zu empfehlen.
Ein sehr zuverlässiger und engagierter Anwalt, bei dem ich mich sehr gut beraten und betreut fühlte.
Herr Dr. Kluge zeigt hervorragenden Einsatz und bietet eine sehr kompetente Beratung und Bearbeitung, die immer zeitnah erfolgt. Gute Erreichbarkeit und kurze Kommunikationswege.
Absolut konstruktiv, direkt, klar und menschlich sehr angenehm. Absolut perfekte Arbeit. Von mir: 10/10. Vielen Dank!
JG

von J. G. am 03.06.2017 um 21:02 Uhr

Mobbing
Allgemeine Rechtsberatung
Endlich mal einer, der zuhört und sich dann auch einsetzt. Ich habe mich gut aufgehoben und vertreten gefühlt. Der Prozess ging in meinem Sinne aus. Danke Herr Dr. Kluge!
UL

von U. L. am 17.03.2017 um 09:27 Uhr

Klage
Arbeitsrecht
Dr. Kluge ist wirklich ein ausgezeichneter Anwalt, den ich nur weiter empfehlen kann. Ich war 2x in der Kanzlei und beide Male waren die Beratungen durch Dr. Kluge sehr ausführlich und gründlich. Die Erreichbarkeit per Telefon und Mail war jederzeit sehr gut. Beide Fälle verliefen äußerst erfolgreich und ich bin mehr als zufrieden.
SS

von S. S. am 04.06.2015 um 16:42 Uhr

Kündigung
Arbeitsrecht
Sie haben mich mehrmals sehr freundlich und mit einem hohen Maß an Kompetenz in meinem Interresse vertreten! Ich würde Sie auf jedem weiter empfehlen. Vielen Dank für Ihre Beratung und anwaltliche Vertretung! Top!
AK

von A. K. am 20.05.2015 um 15:43 Uhr

Behinderung der Betriebsratsarbeit
Arbeitsrecht
Die Kanzlei von Herrn Dr. Henning Kluge habe ich über das Internet gefunden.

Mein rechtliches Anliegen war eine sehr wichtige und aufwändige Angelegenheit.

Zuvor wurde ich von anderen Kanzleien und Anwälten leider mangels Erfolgschancen höflich abgelehnt.

Bei Herrn Dr. Kluge habe ich in der Landesebene mit Erfolg den Raum
verlasen.

Super Zusammenarbeit und ständige Beratung über Kommunikationsmittel.

"Kann" und "werde" ich mit größter Überzeugung weiter empfehlen.

Freundliche Grüße aus Salzgitter
DB

von D. B. am 08.02.2015 um 15:31 Uhr

Entfristung eines Arbeitsvertrages im öffentlichen Dienst
Arbeitsrecht
Ich bin sehr zufrieden über die sehr kompetente, freundliche und auch für Laien sehr gut verständliche Beratung. Herrn Dr. Kluge würde ich jederzeit wieder beauftragen und ich kann ihn und sein Team unbedingt weiter empfehlen.
CK

von C. K. am 15.01.2015 um 14:36 Uhr

Aufhebungsvertrag, Urlaubsabgeltungsanspruch, Zeugnis, allg. Beratung
Arbeitsrecht
Sachliche, angenehme und zielorientierte Beratung. Für mich optimal. Ich empfehle diese Kanzlei uneingeschränkt weiter! Vielen Dank!
WW

von W. W. am 04.11.2014 um 19:33 Uhr

Ich kann Dr. Kluge mit gutem Gewissen empfehlen.
Arbeitsrecht
Dr. Kluge überzeugt mich mit seinem Fachwissen. Juristen sind allgemein schwer verständlich, aber Dr. Kluge versteht es die Sachverhalte dem Laien verständlich zu vermitteln. Ich bin bei Ihm gut aufgehoben und gut vertreten. Herr Kluge hat mich in zwei Fällen erfolgreich vertreten.
SH

von S. H. am 04.11.2014 um 13:42 Uhr

Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Alles wunderbar! Jederzeit wieder!
CP

von C. P. am 04.11.2014 um 12:17 Uhr

Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Ich hatte Herrn Dr. Kluge über diese Website gefunden und aufgrund der guten Bewertungen bei seinem Sekretariat einen Termin vereinbart. Aber obwohl ich diesen Anwalt angab, bin ich bei seinem Kompagnon, Herrn Fischer-Lange gelandet, ohne Erklärung. Ich war darüber schon etwas erstaunt, habe mich aber nicht getraut, auf Herrn Dr. Kluge zu bestehen, weil ich das sonst gegenüber Herrn Fischer-Lange hätte erklären müssen, was mir peinlich gewesen wäre. Von Herrn Fischer-Langes Arbeit und dessen horrender Abrechnung war ich dann leider ganz und gar nicht angetan. - Ich kann daher allen nur raten, bei Terminvergabe mehrmals nachzufragen, zu wem man kommt.
Unsere Kanzlei wird von mehreren Rechtsanwälten geführt, die allesamt auf das Arbeitsrecht spezialisiert sind. Wenn ein Mandant eine Sachbearbeitung ausschließlich durch einen bestimmten Rechtsanwalt wünscht, braucht er dies nur mitzuteilen - diesem Wunsch wird selbstverständlich entsprochen.
Unsere Arbeit kritisiert die Mandantin nun erstmalig über anwalt.de und wohl auch nur wegen der Rechnung. Die Rechnung war nicht "horrend", sondern entsprach der gesetzlichen Mindestvergütung nach dem RVG. Die Mandantin hatte lediglich die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung falsch eingeschätzt. Außerdem hatte die Mandantin ohne unsere Kenntnis bereits einen anderen Anwalt beauftragt, mit dem sie offenbar nicht zufrieden war. Die Kosten mehrerer Anwälte muss keine Versicherung übernehmen.