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Rechtsanwalt

Norbert Meyer

Kanzlei Norbert Meyer
Kanzlei Norbert Meyer

Fachanwalt für

  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • Kaufrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
SS
von S. S. am 05.11.2022 um 10:25 Uhr
Rückzahlung ALG 1
Allgemeine Rechtsberatung

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Sie legen als Mandant größten Wert auf ein persönliches Vertrauensverhältnis zu Ihrem Anwalt? Ihr Anwalt soll Ihnen die Rechtslage verständlich darlegen und Ihre Interessen kompetent und engagiert vertreten? Sie bevorzugen eine außergerichtliche Lösung für Ihr Rechtsproblem und möchten nur als letzten Ausweg eine Klage vor Gericht? Dann sollten Sie sich an Herrn Meyer wenden!

Rechtsanwalt Norbert Meyer

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Herr Meyer, Jahrgang 1963, wurde im Dezember 1997 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und darf die Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht", „Fachanwalt für Verkehrsrecht" und „Fachanwalt für Versicherungsrecht" führen. Die Berechtigung zur Führung dieser Titel erhielt er, da er auf dem jeweiligen Fachgebiet eine Zusatzprüfung erfolgreich abgelegt hat und über entsprechend umfangreiche Berufspraxis in diesen Gebieten verfügt. Um den Titel weiterhin führen zu dürfen, muss er der zuständigen Rechtsanwaltskammer regelmäßig die Teilnahme an fachbereichsspezifischen Weiterbildungen nachweisen.

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht sind neben Gesetzen auch häufig tarifvertragliche Regelungen und Bestimmungen im Arbeitsvertrag zu berücksichtigen. Durch diese Komplexität ist es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, wenn Sie im Streitfall Ihre Interessen entschieden durchsetzen möchten

Herr Meyer ist Ihnen bei der Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen behilflich, berät Sie zu Aufhebungsverträgen und zeigt Ihnen drohende Konsequenzen wie Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld auf. Außerdem vertritt er Sie im Falle einer Kündigungsschutzklage, versucht eine Abfindungszahlung für Sie durchzusetzen und steht Ihnen auch bei Zeugnisstreitigkeiten, Lohnklagen sowie sonstigen Änderungsstreitigkeiten beratend zur Seite.

Verkehrsrecht

Die Tätigkeit von Herrn Meyer im Verkehrsrecht beinhaltet nicht nur gegen Ihren Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen, weil Ihnen z. B. ein Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wird. Nach einem Verkehrsunfall ist er Ihnen bei der Schadensregulierung behilflich und übernimmt die Korrespondenz mit den Versicherungen und Behörden. Falls Ihnen eine Verkehrsstraftat wie beispielsweise Trunkenheit oder Fahrerflucht zur Last gelegt wird, berät er Sie umfassend und übernimmt die Vertretung vor Gericht. Er ist Ihnen auch in allen Führerscheinsachen behilflich und hilft, ein drohendes Fahrverbot oder einen drohenden Entzug der Fahrerlaubnis abzuwenden.

Versicherungsrecht

Hierzulande bestehen mehr als eine halbe Milliarde Versicherungsverträge und jedes Jahr treten etwa 50 Millionen Schadensfälle ein. Gerichte und Rechtsanwälte haben folglich eine steigende Anzahl an versicherungsrechtlichen Fällen zu bearbeiten, was fundierte Fachkenntnisse zwingend erforderlich macht.

Unabhängig davon, ob Sie Leistungen aus Ihrer Kraftfahrzeugversicherung, Haftpflichtversicherung, Wohngebäudeversicherung oder Hausratsversicherung in Anspruch nehmen möchten, ist Ihnen Herr Meyer ein kompetenter Ansprechpartner. Doch auch wenn Sie Probleme mit der Krankenversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung haben, können Sie auf seine Unterstützung zählen.

Erbrecht

Seit Beginn des 21. Jahrhunderts werden immer größere Vermögenswerte an die nächste Generation vermacht, was dazu führt, dass das Erbrecht einen steigenden Stellenwert einnimmt.

Herr Meyer berät Sie umfassend, wenn Sie ein Testament, eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung erstellen möchten und unterstützt Sie bei deren Ausgestaltung. Nach einem Erbfall ist er Ihnen behilflich, Pflichtteilsansprüche geltend zu machen oder abzuwehren und Erbstreitigkeiten zu klären.

Vertragsrecht

Ein Großteil der Bevölkerung ist der Auffassung, dass man von jedem Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist zurücktreten kann. Grundsätzlich sind Verträge jedoch bindend und ein Widerrufsrecht besteht z. B. nur bei Haustürgeschäften, Fernabsatzverträgen und Verbraucherdarlehensverträgen.

Kommt es zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner zu Streit, sollten Sie sich umgehend an Herrn Meyer wenden, damit dieser Ihnen die Chancen und Risiken einer Klage aufzeigen kann, ganz gleich ob es sich um den Kaufvertrag für Ihr Kraftfahrzeug oder einen Werkvertrag über Reparaturarbeiten handelt.

Wir bitten Sie um eine vorherige Terminvereinbarung unter der genannten Rufnummer oder über das Feld „Nachricht senden" unterhalb des Profils.

Norbert Meyer ist gelistet in Rechtsanwälte Zwickau und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein e. V.

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Kontaktdaten von Norbert Meyer

  • Poetenweg 24, 08056 Zwickau

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