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Über uns
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erfahrene und kompetente Ansprechpartner auf den Gebieten des Arbeitsrechts und Strafrechts?
Die Kanzlei Rechtsanwälte Kupka & Stillfried PartG mbB ist eine Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht.
Unsere sechs Fachanwälte und Anwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten Arbeitgeber, leitende Angestellte, Geschäftsführer, Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen Bereichen des Arbeitsrechts, Betriebsverfassungsrechts und Datenschutzrechts. Ob es um die Erhebung einer Kündigungsschutzklage, die Verhandlung eines Aufhebungsvertrags oder die Entfristung von Arbeitsverhältnissen (insbesondere auch nach dem Wissenschaftszeitvertragsrecht) geht - die Begleitung von Beendigungen von Arbeitsverhältnissen ist einer unserer Kernbereiche. Weitere Schwerpunkte unserer anwaltlich Tätigkeit sind die Erstellung und Überprüfung von Arbeitsvertragen, variable Vergütungen (Bonus, Provision, Tantieme), Fragen im Zusammenhang mit Elternzeit und Elternteilzeit und die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowie die Umsetzung von Restrukturierungen.
In unserer Anwaltskanzlei in München setzen wir uns seit über 10 Jahren zielorientiert und mit Durchsetzungskraft für unsere Mandanten ein. Besonders wichtig ist es uns, für die Anliegen unserer Mandanten maßgeschneiderte Lösungen zu finden und diese mit Nachdruck zu verfolgen.
Unser Anwälte für Strafrecht verteidigen Sie in allen strafrechtlichen Belangen von der Strafanzeige über das Ermittlungsverfahren, die Verteidigung vor dem Strafgericht bis hin zur Betreuung im Strafvollzug, beispielsweise im Jugendstrafrecht oder im Betäubungsmittelrecht (BtM).
Durch unsere Schnittmenge im Arbeitsrecht und Strafrecht haben wir eine besondere Expertise bei Straftaten am Arbeitsplatz oder im Zusammenhang mit der Arbeit wie Betrug, Untreue, Diebstahl oder Insolvenzverschleppung.
Arbeitsrecht:
Anwalt ist gut. Fachanwalt für Arbeitsrecht ist besser.
Unser Fachanwälte für Arbeitsrecht helfen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Betriebsräten in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Wir prüfen und gestalten nicht nur Arbeitsverträge, sondern auch Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge.
Für Arbeitnehmer wägen wir die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Kündigung ab und vertreten sie im Kündigungsschutzprozess. Dabei verhandeln wir eine höchstmögliche Abfindung und ein leistungsgerechtes Arbeitszeugnis. Falls erforderlich, erwirken wir die Korrektur einzelner Zeugnisformulierungen. Zudem setzen wir noch offene Vergütungsansprüche und die Abgeltung von Resturlaub durch.
Sämtliche Fragen zu den Themen Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beantworten wir umfassend. Bei der Verhandlung von Vergütungsvereinbarungen, Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen und Interessensausgleichen können sich Betriebsräte und Arbeitgeber von uns ebenfalls unterstützen lassen.
Durch unsere langjährigen Erfahrung vertreten wir auf höchster internationaler Ebene auch Geschäftsführer, leitende Angestellte und Führungskräfte usw.
Strafrecht
- das letzte Mittel und schärfste Steuerungsinstrument des Staats
Wird man mit einem Strafbefehl oder einer Festnahme konfrontiert (z. B. wegen illegalem Besitz von Betäubungsmitteln), sind die meisten Betroffenen zunächst eingeschüchtert, überfordert und hilflos. Die Wenigsten kennen zudem ihre Rechte, die ihnen in solch einer Situation zustehen. Nehmen Sie daher umgehend Kontakt zur Kanzlei Kupka & Stillfried PartG mbB auf. Dort wird die Strafverteidigung übernommen und nach Akteneinsicht gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie entwickelt. Es werden alle entlastenden und für Sie sprechenden Umstände zusammengestellt und „auf Augenhöhe" mit den Strafverfolgungsbehörden gesprochen. Im Strafprozess wird Ihnen außerdem engagiert zur Seite gestanden und sich für Ihre Rechte eingesetzt.
In der Kanzlei Kupka & Stillfried PartG mbB treten Strafverteidiger und Pflichtverteidiger für Sie auf, insbesondere auch für Jugendliche und Heranwachsende, da die zuständigen Ansprechpartner mit den Besonderheiten des Jugendstrafrechts und den Unterschieden zum Erwachsenenstrafrecht bestens vertraut sind.
Wenn Sie Opfer einer Straftat wurden, können Sie sich ebenfalls an die Kanzlei wenden und sich beim Stellen der Strafanzeige unterstützen lassen.
Rechtsanwälte Kupka & Stillfried PartG mbB
Bürozeiten:
Um Wartezeiten für Sie zu vermeiden, bitten wir um Vereinbarung eines Termins per Telefon. Gerne dürfen Sie hierzu auch das Kontaktformular zur Terminanfrage über dem Profil nutzen.
Gerne bieten wir auf Wunsch auch Termine per Videotelefonie oder per Telefon.
Öffentliche Verkehrsmittel / Parkplätze:
Die Kanzlei in München befindet sich in der Boschetsrieder Straße 67 und ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln über die U-Bahnhaltestellen Obersendling und Aidenbachstraße (Linie U 3) oder die S-Bahn/BOB-Haltestelle Siemenswerke in nur wenigen Gehminuten erreichbar.
Bei Anreise mit dem Pkw wird die Anfahrt über die Autobahn A95 empfohlen. Wir verfügen über Tiefgaragenstellplätze. Mit dem Auto: Google Maps
Weitere Informationen zu den Tätigkeitsbereichen von Herrn Rechtsanwalt Dr. Kupka finden Sie hier:
Als in München ansässige Anwälte für Arbeitsrecht sind wir natürlich in erster Linie am Arbeitsgericht München und am Landesarbeitsgericht München tätig und kennen dort fast alle Richter seit vielen Jahren.
Auch für unsere Mandanten aus den angrenzenden Würmtal-Gemeinden Gräfelfing, Neuried, Krailling und Planegg mit Martinsried ist das Arbeitsgericht in München zuständig.
Kollegen der Kanzlei
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Pflicht zum Datenschutz
29.01.2024Steuerlast bei der Abfindung – Die Fünftelregelung
09.11.2023
Kontaktdaten von Rechtsanwälte Kupka & Stillfried PartG mbB
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