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Rechtsanwalt

Lutz Weiberle

Kanzlei Lutz Weiberle
Kanzlei Lutz Weiberle
  • Fachanwalt für Versicherungsrecht
  • Fachanwalt für Medizinrecht
MH
von M. H. am 24.04.2025 um 08:23 Uhr
Fondsgebundene Lebensversicherung: Auszahlungsbetrag
Versicherungsrecht

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Eine kompetente und umfassende rechtliche Beratung bietet Ihnen Herr Rechtsanwalt Weiberle in den Bereichen Medizinrecht und Versicherungsrecht, in denen er jeweils über einen Fachanwaltstitel verfügt. Er hilft Ihnen gerne in all Ihren Angelegenheiten auf diesen Gebieten weiter.



Auf Ihren Besuch freut sich: 



Rechtsanwalt Lutz Weiberle

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Medizinrecht




Medizinrecht

Zu den Mandanten von Herrn Rechtsanwalt Weiberle, Fachanwalt für Medizinrecht, gehören Ärzte und Zahnärzte, die er hinsichtlich ihrer beruflichen Rechte und Pflichten informiert. Er unterstützt Sie bereits bei der Niederlassung und Praxisgründung bzw. -eröffnung und begleitet Sie bei der Gestaltung und Prüfung von Kreditverträgen, Mietverträgen, Kooperationsverträgen bei Gemeinschaftspraxis, Kauf- oder Verkaufsverträgen einer ärztlichen Praxis sowie gesellschaftlichen Vertragsverhandlungen. Des Weiteren beantwortet er Ihre Fragen zu erbrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten bei der Praxisnachfolge, zum Zulassungsrecht und zum Werberecht (insbesondere für Zahnärzte).

Darüber hinaus gehört zu seinem Leistungsspektrum auch die Beratung zum Krankenhausrecht, beispielsweise zu Themen wie Krankenhausplanung, Krankenhausfinanzierung, Vergütung von Krankenhausleistungen und Outsourcing, zum Abschluss von Kooperationsvereinbarungen und zu Versorgungsverträgen. 


Versicherungsrecht

Wenn sich Ihre Versicherung im Schadensfall weigert, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen, wenden Sie sich an Herrn Rechtsanwalt Weiberle, Fachanwalt für Versicherungsrecht. Er verfügt über besonders umfangreiche Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen in diesem Bereich und hilft Ihnen gerne weiter. Er erläutert Ihnen die Versicherungsbedingungen und hilft bei der Durchsetzung Ihrer bestehenden Ansprüche.

Auch in allen anderen Versicherungsangelegenheiten ist er Ihnen gerne behilflich. Zu seinem Leistungsspektrum gehört die Beratung zu Themen wie Versicherungsbeginn, Beiträge, Vertragsklausel, Versicherungsausfall und Kündigung. Auch die Übernahme der Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung (beispielsweise nach einem Verkehrsunfall) ist in Ihrem Auftrag durch ihn möglich. Des Weiteren informiert Sie Herr Rechtsanwalt Weiberle darüber, unter welchen Bedingungen Sie Ihr Geld zurückerhalten können, wenn Ihnen vom Versicherungsvertreter mehr versprochen wurde, als die Versicherung tatsächlich zu leisten vermag.



Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze:
Die Kanzlei befindet sich im Herdweg 20 in Stuttgart und in unmittelbarer Nähe zur Haltestelle Hölderlinstraße, die Sie unkompliziert mit der Buslinie 43 erreichen.

Parkplätze sind direkt vor dem Kanzleigebäude vorhanden. 


Lutz Weiberle ist gelistet in Rechtsanwälte Stuttgart und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

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MH

von M. H. am 24.04.2025 um 08:23 Uhr

Fondsgebundene Lebensversicherung: Auszahlungsbetrag
Versicherungsrecht
Wir hatten eine fondsgebundene Lebensversicherung vor Ablauf gekündigt. Der Auszahlungsbetrag der Versicherung lag unterhalb der einbezahlten Beiträge. Durch die kompetente Beratung und dem Aufsetzen eines Schriftstückes durch Herrn Weiberle ist es uns gelungen, einen großen Betrag von der Versicherung zu erhalten. Die Beratung erfolgte in angenehmer Atmosphäre, die Erklärungen von Herrn Weiberle waren verständlich und nachvollziehbar. Vielen Dank
KH

von K. H. am 03.12.2024 um 00:27 Uhr

Berufungsverfahren bei Senioren Unfall-Versicherung mit Demenzeinfluss
Versicherungsrecht
Um die herausragende Leistung von Herrn Weiberle in der Aufarbeitung meines schwierigen Berufungs-Falles zu verstehen und zu schätzen, muss man die Vorgeschichte kennen. Nach 7-jährigem Klage-Verfahren am LG Stuttgart gegen die ERGO-Vers. (bezgl. Leistungspflicht bei unfallbedingter Vollinvalidität meines Vaters) kann ich “ein Lied singen” von Rechtsanwälten und ihren Tücken. Mein erster Anwalt war nach anfänglich guter Arbeit, eine Katastrophe im Prozessverlauf. Den Anwälten der ERGO nicht gewachsen.... mehr aus Desinteresse und mangelndem Einsatz als aus Inkompetenz. Das Urteil des LG fiel entsprechend mager aus. Die ERGO schaffte es, die Leistungspflicht nach vertraglicher Gliedertaxe "geschickt" zu unterlaufen, in dem sie Demenz-bedingte Vor-Invalidität "aus dem Hut zauberte", und mit 8 !!!! Sachverständigen-Gutachten "Nebelgranaten" auf das Gericht und meinen Anwalt niederregnen ließ... bis dieser aufgab, und sich mit ca 10,000 Euro RA-Honorar abfand, ohne Anreiz sich mit der übermächtigen ERGO und ihren tiefen Taschen zur Prozessfinanzierung weiter anzulegen. Er wird ja nicht nach Komplexität, sondern nach Streitwert bezahlt, und wenn ein finanzstarker Gegner nicht locker lässt, dann sieht es für Normalbürger sehr schlecht aus. Selbst mit Rechtsschutz-Vers., denn auch die zahlt nur nach Streitwert, was die Taktik der vorsätzlichen Komplexitäts-Erhöhung für die Versicherer attraktiv macht. Da ist für den Klein-Anwalt eines Normalbürgers “Dienst nach Vorschrift” besser. Man schiebt Papier hin und her... ohne das Gehirn zu belasten.... und verdient dabei das Gleiche, spart aber Zeit und Aufwand.. Das schlechte Resultat ist Sache des Mandanten. Warum dann nicht den Anwalt wechseln? Die Rechtsschutz-Vers. geben zwar freie RA-Wahl... aber nur einmal... und dann ist es wie mit der Ehe; man kommt nur schwer wieder heraus, selbst wenn der Partner betrügt... denn man müsste das ja erstmal beweisen. Selbst wenn man selbst zahlen würden, wird es schwer einen Anwalt zu finden (zu annehmbaren Konditionen), der in einen 7 Jahre laufenden Fall einsteigen wird. Natürlich hat alles seinen Preis, und wenn sie Krösus sind, der 50,000 Euro auf den Tisch legen kann, dann geht das natürlich auch... aber wer kann das schon? Für den Rest von uns bleibt nur Herr Weiberle :-) Für die OLG-Berufung habe ich ein Dutzend Fachanwälte ausführlich interviewed. Keiner hat im Gespräch ein so feines Gespühr für die Komplexität und Verständnis für die Zusammenhänge des Falles gezeigt wie Herr Weiberle. Nach den Interviews ist mir ist die Entscheidung für Herrn Weiberle leicht gefallen, und ich habe es nicht bereut. Ein kompetenter Einzelanwalt mit Engagement ist allemal besser als ein x-beliebiger Söldner aus einer Anwalts-Fabrik. Allerdings muss man auch als Mandant seine Hausaufgaben machen, und wissen was man von seinem RA will, und was man ihm dafür schuldet, nicht nur an Geld sondern auch an Respekt. Auch ich musste dies erst schmerzhaft über die Jahre lernen.

Kontaktdaten von Lutz Weiberle

  • Adresse

    Herdweg 20
    70174 Stuttgart

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