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Rechtsanwältin

Manon Heindorf

PRO REO Law
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„Verteidigung ist Kampf, Kampf um das Recht mit den Mitteln des Rechts.“
  • Fachanwältin für Strafrecht
  • Opferhilfe
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Ich berate Sie gern bundesweit und stehe Ihnen bei Bedarf via Zoom, Skype, Teams etc. zur Verfügung.
BP
von B. P. am 04.12.2024 um 19:09 Uhr
Hilfe für Minderjährigen Sohn
Strafrecht

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Herzlich Willkommen

bei PRO REO Law Rechtsanwälte. Wir stehen Ihnen mit Erfahrung und Engagement zur Seite. Hier finden Sie kompetente und charakterstarke Beratung sowie unnachgiebigen Beistand bei Ihrem rechtlichen Problem im Bereich des Strafrechts einschließlich im Bereich der Opferhilfe, im Bereich des Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Wir bieten Ihnen eine effiziente und effektive Rechtsverteidigung im gesamten Bundesgebiet, maßgeschneidert auf Ihr persönliches Anliegen.Wir nehmen uns persönlich für Ihr Anliegen Zeit, habe stets ein offenes Ohr für Ihre Wünsche und Anregungen und machen uns für Ihr Recht stark. Egal, worum sich Ihr Anliegen genau dreht – zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wir beraten und verteidigen Sie mit großem persönlichen Engagement und setzen Ihr Recht für Sie durch!


Strafrecht

Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten? Es wird gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt? Sie sind Verletzter oder Zeuge in einem Strafverfahren?

Was nun? Mehr noch als in allen übrigen Rechtsgebieten empfiehlt sich der Gang zu einem Rechtsanwalt so früh wie möglich, damit die Ermittlungen gegen Sie idealerweise bereits vor einer Hauptverhandlung eingestellt oder die Weichen für einen unausweichlichen Prozess von Anfang an richtig gestellt werden können. Als Verteidigerin in Strafsachen ist mir die Einsichtnahme in Ihre Akte möglich, mit deren Hilfe ich Ihre individuelle Situation besser einschätzen und so entsprechende Lösungen erarbeiten kann. 

Ein Strafverfahren geht für den Betroffenen und seine Angehörigen immer mit einer äußerst belastende Situation einher, weshalb Sie bei der Verteidigung Ihrer Rechte unbedingt auf professionelle Hilfe zurückgreifen sollten. Als leidenschaftliche Vertreterin der Unschuldsvermutung setze ich mich zu jeder Zeit für die Durchführung eines fairen Verfahrens ein -  denn Verteidigung ist Kampf, Kampf um Ihr Recht. Ich mache es mir als Strafverteidigerin zur Aufgabe, die "Richtigkeit" für Sie ans Licht zu bringen und Ihnen die bestmögliche Beratung und Verteidigung zu bieten, die Ihr persönlicher Einzelfall beansprucht, denn Strafverteidigung ist nicht "nur" ein Beruf, Strafverteidigung ist Leben und Strafverteidigung ist Leidenschaft. Es geht dabei immer um den Menschen mit seiner ganz persönlichen, unverwechselbaren Geschichte und genau dieser Mensch darf hinter seiner Straftat nicht vergessen werden und verdient genau diese leidenschaftliche und unnachgiebige Verteidigung seiner Rechte.

Von den Ermittlungen bis zur Hauptverhandlung: Als Rechtsanwältin setze ich mich im Strafrecht für Sie ein und stehe Ihnen zur Seite, wenn Sie mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert werden. Im besten Fall kommt es gar nicht erst zu einer Hauptverhandlung und der Fall kann schon im Ermittlungsstadium ad acta gelegt werden. Mithilfe der Akteneinsicht ist es mir möglich, mich über den aktuellen Stand der Ermittlungen gegen Sie auf dem Laufenden zu halten, sodass ich Sie für den Fall, dass eine Hauptverhandlung nicht abzuwenden ist, angemessen vertreten und verteidigen kann.  


Opferhilfe

Eine große Rolle im Strafrecht spielt auch die Vertretung von Opfern eines Verbrechens in der Nebenklage oder als Zeugenbeistand. Sind Sie Opfer im Strafprozess geworden und wollen sich rechtlich beraten lassen, dann stehe ich Ihnen im Bereich der Opferhilfe zur Verfügung. Geht es zudem um eine finanzielle Entschädigung, stehe ich Ihnen gerne mit meinem rechtlichen Rat zur Seite und prüfe in einem Erstgespräch die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall.

Opfer von Straftaten bedürfen regelmäßig eines besonderen Schutzes und umfangreicher anwaltlicher Vertretung. Es ist völlig normal, dass für ein Opfer die Beteiligung an einem Strafprozess mit vielen Unsicherheiten und Ängsten verbunden ist. Als Betroffener einer Straftat möchte man wissen, was einen erwartet und wie man sich verhalten soll. Insbesondere müssen die Betroffenen die schweren Folgen von Straftaten verkraften und sich mit Behörden und Gerichten auseinandersetzen, um an ihr Recht zu gelangen. Im Rahmen des Strafverfahrens erstatte ich in Abstimmung mit den Mandanten vorbereitend Strafanzeige. Zugleich beantrage ich in Fällen, in denen eine Nebenklage zulässig ist, bereits mit  Stellung des Strafantrages die Zulassung der Nebenklage. Um den Betroffenen den bestmöglichen Schutz vor weiteren Übergriffen und Bedrohungen zu gewähren ist hierbei auch stets eine einstweilige Verfügung im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes zu erwägen. 


Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Außerdem wahre ich Ihre Rechte im Bußgeldverfahren, falls Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und nun nicht wissen, wie Sie reagieren sollen. Gerne sichere ich Ihre Interessen, wenn Ihnen Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg, ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Aber auch wenn gegen Sie Ermittlungen wegen einer Verkehrsstraftat angestrengt werden, ist versierte anwaltliche Unterstützung nötig.

Das Straßenverkehrsrecht besteht zum einen aus strafrechtlichen Vorschriften und zum anderen aus Ordnungswidrigkeiten. Das Recht der Ordnungswidrigkeiten gehört zwar zum Strafrecht im weiteren Sinn, weil es den Methoden des Strafrechts folgt und im Verfahren ähnlich ist.Wer eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, hat sich damit aber noch nicht strafbar gemacht. Ordnungswidrigkeiten werden meist mit Bußgeldern geahndet, die durch einen Katalog pauschal festgesetzt sein können. 

Sie sind zu schnell gefahren, haben eine rote Ampel übersehen, oder zu wenig Abstand gehalten?  Die Liste der möglichen Vergehen im Straßenverkehr ist lang. Fallen Sie dabei auf, müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen in den kommenden Wochen ein Bußgeldbescheid zugestellt wird. Doch mit dem Bußgeld, Punkten oder einem Fahrverbot müssen Sie sich nicht zwingend abfinden, denn mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie die Strafe mit etwas Glück abwehren. Häufigster Grund für den Entzug der Fahrerlaubnis sind Alkohol und Drogen am Steuer. Aber auch Drängler, Raser und Falschparker, können schnell in das Visier der Führerscheinbehörde geraten.  Die Entziehung der Fahrerlaubnis stellt dabei für viele Betroffenen eine große Belastung dar, denn sie sind aus beruflichen Gründen auf die Fahrerlaubnis angewiesen. Dies trifft nicht nur Berufskraftfahrer sondern auch jene, die von Berufswegen auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind. In einer solchen Situation ist den Personen sollten Sie sich umgehend an einen Anwalt wenden, damit eine bestmögliche Verteidigung Ihrer Rechte gewährleistet ist und die Rechtsfolgen einer Verurteilung gemildert werden können.


Scheuen Sie sich nicht, sich mit mir über das anwalt.de-Profil in Verbindung zu setzen – ich stelle sicher, dass Ihre Interessen Beachtung finden und Ihre Ansprüche durchgesetzt werden. 





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