- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Familienrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
- Verkehrsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Suchen Sie einen Rechtsanwalt, der Ihnen im Familienrecht bei Scheidung oder Unterhaltsklagen sachkundig zur Seite steht?
Oder haben Sie Fragen zu Ihrem Arbeitszeugnis oder zum Arbeitsvertrag?
Herr Rechts- und Fachanwalt Koch hilft Ihnen gerne weiter!
Rechtsanwalt Markus Koch
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Das rechtswissenschaftliche Studium schloss Herr Rechtsanwalt Koch in Saarbrücken und Freiburg ab und absolvierte anschließend das Referendariat beim Landgericht Karlsruhe und in einer Kanzlei in Australien.
Aufgrund des Erwerbs überdurchschnittlicher theoretischer und praktischer Kenntnisse, die er durch erfolgreichen Abschluss des entsprechenden Fachanwaltslehrganges sowie durch die Bearbeitung einer Vielzahl an mandatsbezogenen Fällen erlangte, ist er berechtigt, die Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht und für Familienrecht zu führen.
Arbeitsrecht
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht übernimmt er die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Er berät bei Kündigungen, vertritt Sie im Kündigungsschutzprozess und setzt sich für Änderungen des Arbeitszeugnisses ein. Ebenso vertritt er Sie bei Mobbing, Versetzung und bei Erhalt einer Abmahnung. Zudem gehören auch die Klärung von Fragen zu Schwerbehinderung, bei Anordnung von Schichtarbeit sowie das Thema Änderungskündigung zu seinem Leistungsspektrum.
Familienrecht
Auch im Familienrecht verfügt Herr Rechtsanwalt Koch über einen Fachanwaltstitel und bringt die erworbenen überdurchschnittlichen Kenntnisse in die Beratung und Vertretung seiner Mandanten ein. Er begleitet Sie während einer Scheidung, erarbeitet und prüft Eheverträge und informierte über Themen wie Umgangsrecht, Sorgerecht und Zugewinnausgleich. Gleichfalls erstellt er Scheidungsvereinbarungen, setzt Ansprüche auf Unterhalt durch und unterstützt bei der Anfechtung einer Vaterschaft. Weiterhin berät er bei Kindeswohlgefährdung und hilft bei der Hausratsverteilung.
Verkehrsrecht
Hatten Sie einen Verkehrsunfall und benötigen rechtliche Unterstützung bei der Schadensregulierung. Zudem vertritt er Sie in Bußgeldsachen, überprüft Bußgeldbescheide und beantragt Auskunft im Fahreignungsregister. Sollte Ihnen ein Fahrverbot drohen, berät er Sie umfassend zu den rechtlichen Möglichkeiten und setzt außerdem Kosten bei Nutzungsausfall durch.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht übernimmt er die Ausarbeitung, Kontrolle und Änderung von Mietverträgen und Pachtverträgen und berät Vermieter und Mieter, wenn eine Eigenbedarfskündigung erfolgt ist, das Mietverhältnis gekündigt wurde oder aufgrund von Mängeln (z. B. Schimmel) eine Mietminderung geltend gemacht werden soll. Daneben überprüft er Abrechnungen der Nebenkosten und Betriebskosten und informiert über das Gewährleistungsrecht im Miet- und Pachtrecht.
Steuerrecht
Herr Rechtsanwalt Koch steht Ihnen im Steuerrecht in allen Bereichen zur Verfügung und vertritt Sie auch im Strafverfahren bei Verstößen gegen das Steuergesetz. Er unterstützt Mandanten bei Selbstanzeigen, klärt sie über Recht und Pflichten gegenüber der Steuerfahndung auf und betreut sie im Strafverfahren.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Möchten Sie ein Unternehmen Gründung? Herr Rechtsanwalt Koch steht Ihnen kompetent zur Seite, übernimmt die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, berät bei der Wahl der passenden Rechtsform und bei Auseinandersetzungen der Gesellschafter oder bei der Umgestaltung von Unternehmen (z. B. bei Verschmelzung).
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
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gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetzt: DE 251945089
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
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Der Partnerschaftsgesellschaft Schönfuß Digel Koch, Rechtsanwälte Steuerberater wurde durch die zuständigen Berufskammern die Anerkennung als Rechtsanwälte und Steuerberater verliehen. Die Partnerschaft ist eingetragen im Partnerschaftsregister Mannheim unter der Registernummer PR 700030.
Die zuständigen Aufsichtsbehörden sind die:
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Reinhold-Frank-Straße 72
76133 Karlsruhe
Postfach 111153
76061 Karlsruhe
Telefon: 0721 / 25340
Telefax: 0721 / 26627
E-Mail: info@rak-karlsruhe.de
Internet: www.rak-karlsruhe.de
Für Rechtsanwälte gelten folgende berufsrechtliche Regelungen (einzusehen über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter: www.brak.de):
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz (RVG)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Steuerberaterkammer Nordbaden
Vangerowstraße 16/1
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Telefon: 06221 – 183 077
Telefax: 06221 – 165 105
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Internet: www.stbk-nordbaden.de
Für Steuerberater gelten folgende berufsrechtliche Regelungen (einzusehen über die Homepage der Bundessteuerberaterkammer unter http://www.bstbk.de):
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Verordnung zur Durchführung der Vorschrift über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
Berufsordnung der Steuerberaterkammern
Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)
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