
- Erbrecht
- Familienrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
- Zivilrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Grundstücksrecht & Immobilienrecht
- Allgemeines Vertragsrecht
Kompetent und vor allem pragmatisch stehe ich Ihnen in den Schwerpunkten meiner Tätigkeit als Ansprechpartner in meinen Büroräumen in Rheinbach zur Seite. Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung sowie umfangreichem Fachwissen und überzeugen Sie sich von maßgeschneiderten, langfristig erfolgreichen Lösungen! Lassen Sie sich von mir in ausgewählten Rechtsbereichen weiterhelfen und detailliert zu Ihrem individuellen Sachverhalt beraten.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Für Mieter, Vermieter, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümer setze ich mich im Miet- und Wohnungseigentumsrecht ein. Die Gestaltung des Mietvertrags, die Überprüfung der Betriebskostenabrechnung oder die Abwehr einer Mietminderung bzw. Mieterhöhung ist nur eine Auswahl der Leistungen, die ich Ihnen anbiete. Auch die Kündigung des Mietverhältnisses überprüfe ich auf Formalitäten und den Kündigungsgrund. Weiterhin fechte ich Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung an und bin in allen sonstigen Angelegenheiten des Wohnungseigentumsrechts für Sie da.
Familienrecht
Im Falle einer Trennung oder Scheidung stehe ich Ihnen mit meinem kompetenten Fachwissen zur Seite. Ich informiere Sie über den Trennungsunterhalt sowie nachehelichen Unterhalt auf und unterstütze Sie bei der Regelung des Umgangsrechts. Darüber hinaus vertrete ich Ihre Rechte im Scheidungsverfahren und beantworte Rechtsfragen zum Versorgungsausgleich. Um langwierige Prozesse zu vermeiden, biete ich die Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung an und setze mich für außergerichtliche Lösungen ein.
Erbrecht
In einem ersten Beratungsgespräch bespreche ich mit Ihnen die Gestaltungsmöglichkeiten für ein Testament oder einen Erbvertrag, beantworte Ihre Fragen zur gesetzlichen Erbfolge und zum Pflichtteil – der übrigens auch bei einer Enterbung nicht entfällt – oder erläutere Ihnen erbschaftssteuerliche Aspekte.
Weiterhin unterstütze ich Erben im Erbfall, bei Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft oder der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen. Sprechen Sie mich an – gerne stehe ich Erbnehmern, Miterben, Pflichtteilsberechtigten sowie Erbengemeinschaften zur Seite!
Zivilrecht
Auf dem Gebiet des Zivilrechts, das alle Regelungen der Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander betreffen, stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Dabei steht die Verteidigung Ihrer Privatrechte und Interessen im Alltag im Mittelpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Wünschen Sie beispielsweise die rechtssichere Erstellung von Verträgen aller Art, können Sie sich stets an mich wenden. Des Weiteren liefere ich Ihnen kompetente und aussagekräftige Rechtsberatung im Falle von Auseinandersetzungen mit Nachbarn und setze mich darüber hinaus für die Geltendmachung von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz für Sie ein.
Allgemeines Vertragsrecht
Im allgemeinen Vertragsrecht kümmere ich mich um Ihre vertraglichen Angelegenheiten. Ich erstelle Kaufverträge, allgemeine Geschäftsbedingungen oder Werkverträge und informiere Sie über Ihre jeweiligen Rechte sowie Pflichten. Zudem setze ich Ihre vertraglichen Ansprüche durch oder vertrete Sie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Wenn Sie den Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks planen, berate ich Sie im Vorfeld ausführlich zu den wichtigsten rechtlichen Schritten. Darunter zählen ebenso die rechtssichere Ausgestaltung und Überprüfung von Kaufverträgen und Pachtverträgen. Außerdem zeige ich Ihnen mögliche Vertragsklauseln auf. Sind an der erworbenen Immobilie im Nachhinein Mängel aufgetaucht, unterstütze ich Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Gewährleistung bzw. Schadensersatz. Auch wenn es um die Eintragung von Hypotheken oder die Änderung und Löschung von Grundbucheinträgen geht, bin ich Ihnen dabei gerne behilflich. Des Weiteren verfüge ich über weitreichende Kenntnisse beispielsweise bezüglich der Themen Nießbrauch und Wegerecht.
Gewerblicher Rechtsschutz
Meine Tätigkeit auf dem Feld des gewerblichen Rechtsschutzes umfasst sowohl den Designschutz als auch den Gebrauchsmusterschutz. Zudem können Sie sich als Rechtsratsuchender bei sämtlichen Kennzeichenstreitsachen, was z. B. Domains oder Unternehmenskennzeichen anbelangt, auf meine sachkundige Unterstützung verlassen. Ich wahre mit hohem persönlichen Einsatz Ihre Rechte, egal ob es sich beispielsweise um eine Abmahnung, einstweilige Verfügung oder Klage handelt. Darüber hinaus stehe ich Ihnen auch bei allen anderen Fragen rund um das Thema gewerblicher Rechtsschutz gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil selbst.
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- ARGE Miet- und Immobilienrecht
- Deutscher Anwaltverein
- Bonner Anwaltverein
Bewertungen 10
von B. G. am 15.04.2021 um 10:41 Uhr
Wenn ich wieder etwas habe, bin ich sofort wieder bei ihm.

von K. S. am 19.03.2021 um 13:45 Uhr

von E. H. am 18.01.2021 um 11:32 Uhr
Aus eigener Erfahrung weiβ ich, wie wichtig es in derartigen Situationen ist, einen Anwalt mit guten menschlichen Kompetenzen zu haben. Auch in dieser Hinsicht habe ich die besten Erfahrungen mit RA Eimer gemacht und habe durch ihn wieder Zuversicht und innere Ruhe bekommen.
RA Eimer nahm sich immer sehr viel Zeit, meine Fragen zu beantworten und konnte juristische Sachverhalte so erklären, dass sie auch für mich als Laien verständlich waren. Er klärte mich über die Erfolgsaussichten, aber auch die kritischen Punkte auf, so dass ich mir ein gutes Bild von meiner Lage machen konnte. Besonders schätze ich an ihm, dass er für seine Mandanten kämpft und groβen Einsatz bringt, um das Maximum für sie herauszuholen.
Wie engagiert RA Eimer ist, bestätigte sich für mich erneut dadurch, dass er mich nach Abschluss des Rechtsstreits sogar auf meinen Anspruch auf Erstattung des Eigenanteils gegenüber meiner Rechtsschutzversicherung aufmerksam machte. Ebenfalls wies er mich auf die Möglichkeit hin, eventuell einen Teil der Kosten, der von mir in Auftrag gegebenen Privatgutachten, erstattet zu bekommen und leitete auch hier umgehend entsprechende Schritte ein.
Zudem ist die Kanzlei auch administrativ sehr gut organisiert, so dass ich mich ebenfalls in dieser Hinsicht gut aufgehoben fühlte.
Obwohl die Angelegenheit an sich ja unerfreulich war, hat mir die Zusammenarbeit mit RA Eimer Spaß gemacht und ich habe zudem viel dabei gelernt.
Ich kann RA Eimer und die Kanzlei Eimer & Mager uneingeschränkt und wärmstens weiterempfehlen.

besten Dank für die ausführliche wie auch positive Bewertung unserer Dienstleistungen!
Rechtstipps 1

Die Corona-Pandemie führt aktuell dazu, dass vertragliche Leistungen und Gegenleistungen nicht mehr dem entsprechen, was die Parteien im Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu ihrer Vorstellung gemacht…
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