Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Meth-Kolbe
Rechtsanwältin

Martina Meth-Kolbe

Rechtsanwältin Martina Meth-Kolbe
Rechtsanwältin Martina Meth-Kolbe

Fachanwältin für

  • Familienrecht

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • Mediation
LH
von L. H. am 25.08.2023 um 22:15 Uhr
Beratung
Allgemeine Rechtsberatung

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Anwaltskanzlei § Meth-Kolbe

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Köln und Tübingen wurde ich 1989 als Rechtsanwältin zugelassen. Seit 1999 bin ich in eigener Kanzlei für Familien- und Erbrecht in Hofheim am Taunus niedergelassen. Den Titel „Fachanwältin für Familienrecht“ erlangte ich 2001, die Fachanwaltsausbildung Erbrecht absolvierte ich erfolgreich im Jahr 2005 und bin seit 2000 zudem als Mediatorin (DAA) tätig. Umfangreiche regelmäßige jährliche Fortbildungen sind für mich selbstverständlich, um stets auf dem neusten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung zu sein.

Familienrecht

Kompetent und engagiert werden Sie von mir in allen Fragen rund um das Familienrecht beraten und vertreten. Mir ist es ein wichtiges Anliegen, den Konflikt zu entschärfen und gute Lösungen mit allen Beteiligten zu finden.

Ich berate und vertrete Sie gerne bei

  • der Gestaltung von notariellen Eheverträgen
  • Scheidung nach deutschem Recht, Anwendung der ROM III-Verordnung 
  • Scheidung nach internationalem Recht
  • Vermögensauseinandersetzung (z.B. Teilungsversteigerung)
  • Gesamtschuldnerausgleich
  • Ehebedingten Zuwendungen
  • Forderung des Zugewinnausgleichs     
  • Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt
  • Versorgungsausgleich, schuldrechtlicher Versorgungsausgleich 
  • Anfechtung von Eheverträgen
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Vaterschaftsfeststellungsverfahren
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Aufhebung von Lebenspartnerschaften

sowie allen anderen familienrechtlichen Fragen.

Sollten Sie sich mit Ihrem Ehegatten schon für eine einvernehmliche Scheidung entschieden haben, besteht die Möglichkeit, die Scheidung mit nur einem Anwalt durchzuführen, wenn der andere Ehegatte lediglich zustimmen und keine eigenen Anträge stellen möchte.

Erbrecht

Die langjährige Praxis zeigt, wie wichtig eine kompetente Beratung rechtliche im Hinblick auf die Gestaltung eigenhändiger Testamente ist. Oftmals lösen diese Testamente nach dem Erbfall rechtliche Streitigkeiten aus, die mit hohen Kosten und erheblichen psychischen Belastungen der Erben verbunden sind.

Vor und nach dem Erbfall berate ich Sie über

  • die gesetzliche Erbfolge                                                                                            
  • die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen (z.B. Behindertentestament, Testament bei Insolvenz des Erben u.a.) und die
  • die Gestaltung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten
  • Berechnung und des Erbteils, des Pflichtteils sowie der      
  • Pflichtteilsergänzungsansprüche und deren Forderung
  • den kleinen Pflichtteil und den Zugewinnausgleich
  • Erbauseinandersetzung
  • Ausgleichung unter Geschwistern
  • Beantragung des Erbscheins
  • Testamentsauslegung
  • Anfechtung des Testaments
  • Ausschlagung der Erbschaft
  • Anfechtung der Annahme der Erbschaft sowie die
  • Erbenhaftung und deren Begrenzung

Sowohl im Familienrecht als auch im Erbrecht vertrete ich Sie vor Behörden, Gerichten und gegenüber der Gegenseite. Ich begleite Sie selbstverständlich zu den Gerichtsterminen persönlich.

Mediation

Wenn zwei sich streiten...

muss man erst einmal klären, worüber eigentlich gestritten wird. In einer aufgeheizten Situation ist der Blick auf das Wesentliche oft verstellt. Dies mit den Beteiligten wiederzuentdecken, ist das Ziel einer Mediation. Ist dieser Abschnitt erst einmal bewältigt, stellen sich mögliche Lösungen von selber ein und den Partnern gelingt es wieder, aufeinander zuzugehen.

Die Ergebnisse, die die Beteiligten selbst erarbeitet haben, werden viel entspannter und erfolgreicher im Leben umgesetzt, als Gerichtsentscheidungen oder gerichtliche Vergleiche, bei denen beide das Gefühl haben, Federn gelassen zu haben.  

Zu Beginn einer Mediation verpflichten sich die Beteiligten in einem schriftlichen Mediationsvertrag zur Einhaltung bestimmter Regeln, die für eine erfolgreiche Mediation unerlässlich sind. Ziel der Mediation ist eine schriftlich verfasste Mediationsvereinbarung zur Regelung der offenen Punkte. Diese Vereinbarung wird meistens notariell beurkundet und kann damit einen Gerichtsbeschluss ersetzen.


Ich bedanke mich für Ihr Interesse und Ihre Aufmerksamkeit und würde mich freuen, Sie in meiner Kanzlei begrüßen zu dürfen, wenn Sie juristische oder vermittelnde Unterstützung benötigen.

Martina Meth-Kolbe ist gelistet in Rechtsanwälte Hofheim am Taunus und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Mitglied im deutschen Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV

Bewertungen

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  • Kirschgartenstr. 7-9, 65719 Hofheim am Taunus

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