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Dr. Matthias Knapp

Kanzlei Matthias Knapp
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  • Erbrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Verwaltungsrecht
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von A. L. am 26.11.2018 um 11:31 Uhr
Mietrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

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Rechtsanwalt Dr. Matthias Knapp

Tätigkeitsschwerpunkte und besondere Kenntnisse

Ich bearbeite im wesentlichen Mandate im Bereich des Erbrechts, des Mietrechts und des Wohnungseigentumsrechts.
Aufgrund einer früheren Tätigkeit in einer auf Verwaltungsrecht spezialisierten Kanzlei bearbeite ich auch Angelegenheiten im öffentlichen Recht auf entsprechendem Niveau.
Ganz spezielle Kenntnisse habe ich im Rahmen meiner Dissertation (Doktorarbeit) im Straßenrecht (Recht der öffentlichen Straßen) sowie überhaupt im Recht der sogenannten öffentlichen Sachen erworben. Hierzu zählt auch das Wasserrecht.
Darüber hinaus bearbeite ich auf Anfrage auch in fast allen übrigen Rechtsbereichen Mandate. Das gilt vor allem für Bereiche, die den Tätigkeitschwerpunkten verwandt sind, wie etwa privates Baurecht (etwa bei Mängeln des Wohnungseigentums), das Recht der Grundstückskaufverträge und Maklerrecht.

Ausbildung und Berufserfahrung

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg im Breisgau und Genf war ich zunächst 7 Jahre als angesteller Rechtsanwalt im Raum Freiburg tätig.

2002 erfolgte die Promotion zum Dr. iur. durch die Universität Freiburg. Meine Dissertation finden Sie unter: www.peniope.de/3936609039.htm.

Im Jahre 2003 folgte die Gründung der Kanzlei in Schopfheim.

Beratung und Vertretung im Bereich der Tätigkeitsschwerpunkte

Im Erbrecht berate ich Sie vor allem bei der Gestaltung des Generationenwechsels: Schenkung / Verkauf (vorweggenommene Erbfolge) oder Testament / Erbvertrag. Dazu kommt oft die Formulierung einer Vollmacht.
Nach eingetretenem Erbfall berate ich Sie über die Auslegung von Testamenten und über Pflichtteilsrechte, Erbscheinserteilung und die Übertragung von Konten und Grundstücken.

Im Wohnungseigentumsrecht berate ich Eigentümergemeinschaften respektive deren Verwalter wie auch einzelne Wohnungseigentümer.
Auf der einen Seite geht es wesentlich darum, wie Beschlüsse ebenso konsensfähig wie gerichtsfest gefasst werden können, insbesondere bei größeren Sanierungsprojekten.
Auf der Seite der einzelnen Wohnungseigentümer geht es im wesentlichen um die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte, wo der Verdacht auf nicht ordnungsmäßige Verwaltung besteht.

Im Mietrecht berate ich Mieter wie Vermieter zu allen Bereichen des privaten und gewerblichen Mietrechts (auch Pachtrecht), insbesondere Vertragsgestaltung, Kündigung und Mieterhöhung.

Ist ein Prozess notwendig oder wurden Sie verklagt, berate ich Sie in allen Fällen auch im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der Prozessführung, also unter Hinweis auf die Kosten und die Chancen des jeweiligen Vorgehens, so dass Ihnen unangenehme Überraschungen - nach Möglichkeit - erspart bleiben.

In Streitfällen mit Bezug zur Schweiz kann ich Ihnen beratend zur Seite stehen. In Gerichtsverfahren vor schweizerischen Gerichten kann ich Sie insoweit vertreten, als dort keine Pflicht besteht, mit schweizerischem Anwalt aufzutreten, etwa am Bezirksgericht.

Darüber hinaus stehe ich Mandanten im Grundstücksrecht und Immobilienrecht, Öffentlichen Recht und Verwaltungsrecht mit Rat und Tat zur Seite.


Wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder ganz einfach und direkt über das anwalt.de-Profil an mich. Ich nehme mir Zeit für Sie, prüfe die rechtlichen Gegebenheiten detailliert und biete Ihnen eine zügige Einschätzung der Chancen und Risiken in Ihrem individuellen Fall.

Dr. Matthias Knapp ist gelistet in Rechtsanwälte Schopfheim und Rechtsanwälte Deutschland.

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