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Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

DZ

von D. Z. am 26.12.2023 um 13:17 Uhr

Zuverlässig-informiert-schnell
Allgemeine Rechtsberatung
Mein Anliegen wurde mit großer Sachkenntnis zügig zu einem positiven Ergebnis geführt.
KG

von K. G. am 17.10.2022 um 19:42 Uhr

Regulierung Verkehrsunfall
Verkehrsrecht
Die Abwicklung meines Unfallschadens verlief total unproblematisch. Ich bin mit der Leistung des Fachanwaltes, Herr Süss, sehr zufrieden.
AF

von A. F. am 13.12.2021 um 21:16 Uhr

Beratung Rückabwicklung Lebensversicherung
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Herr Süss, hat mehrere meiner Mandanten hinsichtlich der Rückabwicklung von Lebensversicherungen beraten. Dank seiner fundierten Kenntnisse und fachmännischen Hilfestellung konnten diese ihre Verträge bei Clerical Medical, Nemian Life und Aspecta, u. a. mit sehr guten Ergebnissen rückabwickeln. Ein hervorragender Anwalt, der sein Geschäft versteht. Meine Empfehlung.
SL

von S. L. am 20.01.2021 um 19:04 Uhr

Verkehrsunfallregulierung
Verkehrsrecht
Sehr schnelle und direkte Bearbeitung
MS

von M. S. am 09.01.2021 um 19:12 Uhr

Unfall KFZ
Verkehrsrecht
Mit der Beratung und dem Ergebnis war ich rundum zufrieden.
JW

von J. W. am 12.12.2020 um 11:23 Uhr

Verkehrsunfall
Verkehrsrecht
Sehr gute Beratung, Kommunikation und Abwicklung des Schadensfalls
DF

von D. F. am 10.12.2020 um 15:19 Uhr

Verkehrsunfall
Verkehrsrecht
Die Zusammenarbeit mit der Kanzlei szh war sehr angenehm und konkret. Innerhalb kürzester Zeit hat man sich meinen Interessen angenommen und ist diesen erfolgreich nachgegangen.
Persönlich hat mir die Transparenz in der Korrespondenz und die einfache Kommunikation sehr gut gefallen.
TH

von T. H. am 19.11.2020 um 14:27 Uhr

Verkehrsrechtliche Beratung
Verkehrsrecht
Mir wurde von der Polizei vorgeworfen betrunken mit dem Fahrrad gefahren und dann gestürzt zu sein. Leider weise ich eine retrograde Amnesie den Unfalltag sowie die erste Krankenhauswoche betreffend auf. Daher konnte ich weder sagen ob es stimmt was die Polizei mir vorwarf noch was genau mir vorgeworfen werden könnte. Die Polizei selbst hielt sich am Telefon sehr bedeckt und so wusste ich nicht einmal den Alkoholwert welcher mir vorgeworfen wurde geschweige denn ob es weitere beteiligte am Unfall gab. Deshalb und weil ich für gewöhnlich nach dem zweiten Bier kein Fahrrad mehr fahre beschloss ich einen Anwalt hinzuzuziehen.

Diese Entscheidung erwies sich als goldrichtig. Rechtsanwalt Matthias Süss reagierte schnell, mir wurde zunächst davon abgeraten die Stellungnahme bei der Polizei zu tätigen und das weitere Vorgehen erläutert. Nachdem er Akteneinsicht bei der Polizei genommen hatte, nahm er sich die Zeit die Vorwürfe telefonisch mit mir zu diskutieren sowie das weitere vorgehen zu besprechen. Tatsächlich sah es so aus, dass es weder eindeutige Beweise noch Zeugen für den Vorwurf gab. Es konnte nicht mit Bestimmtheit gesagt werden ob ich tatsächlich gefahren war oder das Rad nicht doch geschoben hatte. Ich wurde lediglich mit einer Kopfwunde neben dem Fahrrad aufgefunden. Mit meinem Einverständnis verfasste er ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft woraufhin das Verfahren gegen mich eingestellt wurde.

Am Telefon wirkte Herr Süss sehr kompetent, vorurteilsfrei und geduldig. Trotz des (meiner Einschätzung nach) weniger Prestige reichen Vorwurfs der Trunkenheit im Verkehr wirkte er einfühlsam und nahm sich auch die Zeit weniger zielführende Fragen zur Polizeiakte zu beantworten die ich aufgrund der Amnesie bezüglich des Unfalls hatte. Alles in allem kann ich ihn also weiterempfehlen und bedanke mich bei Ihm für die schnelle und kompetente Beratung.
RW

von R. W. am 25.06.2020 um 19:40 Uhr

Regressforderung aus Schadensfall
Versicherungsrecht
Sehr angenehmer persönlicher Kontakt. Kompetente Aufarbeitung des Sachverhalts mit postitivem Ergebnis.
HM

von H. M. am 18.05.2020 um 22:46 Uhr

Mehr war leider nicht erreichbar
Verkehrsrecht
Positiv:
- Sehr freundliche Atmosphäre bei persönlicher Vorsprache oder Kontakten am Telefon bzw. über E-Mail
- Kompetenter Umgang im Verfahren und realistische Einschätzung des Verhaltens der Gegenseite
- Leider ereignete sich der zugrunde liegende Unfall auf privatem Parkgelände, so dass trotz zugestandener persönlicher Unschuld des Klienten von der gegenerischen Haftpflichtversicherung nur 75% Haftung herausgepresst werden konnte.