
Michael Klaus
- Fachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
- Erbrecht
- Öffentliches Recht
- Zwangsvollstreckungsrecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
- Unterhaltsrecht
- Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Über mich
In meinen vollklimatisierten Büroräumen im Zentrum Friedbergs heißen meine Mitarbeiterinnen und ich Sie herzlich willkommen! Wir sind vollständig barrierefrei mit automatisch öffnender Tür und über einen Fahrstuhl zu erreichen. Gerne berate ich Sie besonders in den untengenannten Rechtsgebieten, welche die Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit sind. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen für Ihre Rechtsangelegenheiten.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Wenden Sie sich bei Streitigkeiten rund um das Mietverhältnis jederzeit an mich! Ich unterstütze Sie etwa, wenn Ihr Mieter die Miete zum wiederholten Mal nicht pünktlich gezahlt hat oder, wenn Ihr Vermieter schon seit Monaten die Kaution einbehält. Machen Sie in solchen und anderen Streitsituationen stets von Ihren Rechten Gebrauch.
Aktuell treten vermehrt Eigenbedarfskündigungen auf. Indessen ist nicht immer Eigenbedarf drin, wo Eigenbedarf draufsteht. Bevor Sie nach Erhalt einer Eigenbedarfskündigung mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen, nehmen Sie Kontakt mit unserem Büro auf. Wir prüfen sehr schnell, wie mit der Kündigung umzugehen ist und legen offen, welche Rechte Sie haben, und wie Sie sie geltend machen können.
Sollten Sie aufgrund einer Eigenbedarfskündigung die Wohnung geräumt haben, um danach festzustellen, daß kein Eigenbedarf, zum Beispiel zugunsten eines Angehörigen, umgesetzt wurde, sondern neu vermietet worden ist, sind Sie auch nicht rechtlos. Hier kommen für Sie als Mieter Schadensersatzansprüche wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf in Betracht. Sprechen Sie uns insoweit an, auch wenn Sie zuvor die Eigenbedarfskündiung angenommen haben im Vertrauen auf die Wahrhaftigkeit der Angaben in der Kündigung.
Wer kennt das nicht?
Das Mietverhältnis wird beendet und die Frage, ob zu renovieren ist oder nicht, stellt sich für Mieter und Vermieter in gleicher Weise. Die Regelungen in Formularmietverträgen sind oft nur scheinbar klar. Vieles, was der Mieter erledigen soll, hat vor Gericht keinen Bestand. Vermieter, denen die Formularverträge von "Interessenverbänden" ans Herz gelegt wurden gegen Gebühr, wähnen sich oft nur scheinbar auf der sicheren Seite. Für beide Seiten gilt, sich vor Anspruchstellung über die Rechtslage klar zu werden und die kurze Verjährungszeit im Auge zu behalten durch sinnbehaftete anwaltliche Beratung.
Erbrecht und Pflichtteilsrecht
Sie suchen nach fachkundiger Beratung rund um Ihren Nachlass und Ihre letztwillige Verfügung? Als langjährig erfahrener Anwalt bin ich Ihr optimaler Ansprechpartner für die Gestaltung eines wirksamen Testaments oder Erbvertrags. Ich habe über zwei Jahrzehnte mit einem Notar in einer Sozietät zusammengearbeitet und verfüge über eine Notarausbildung. Als Notarvertreter habe ich Testamente, Erbverträge, Ehe- und Pflichtteilsverzichtsverträge entworfen und beukundet. Die Rechte und Interessen meiner Mandanten vertrete ich über den Erbfall hinaus. Ich prüfe Ihre Pflichtteilsansprüche, vertrete Sie im Erbscheinsverfahren, befasse mich mit der Auslegung und Vollstreckung von Testamenten oder helfe Ihnen, Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft zielführend zu lösen.
Sie sind zu Ihrer Überraschung enterbt worden und stellen sich die Frage, ob Sie Pflichtteilsberechtigter sind und Ansprüche gegen den oder die Erben geltend machen können?
Oder Sie stellen fest, daß zu Lebzeiten des Erblassers wesentliche Teile des Vermögens bereits an "Lieblingsgeschwister" oder sonstige Personen gegangen sind und fragen sich, ob das hinzunehmen ist?
In beiden Fällen kommen Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche in Frage, die aber innerhalb von drei Jahren geltend zu machen sind. Hier muß man sich rechtzeitig kümmern, denn oftmals sind die Erben auch nicht bereit, Auskunft über den Nachlaß und vorab verschenktes Vermögen zu erteilen. Der richtige Weg ist meist eine Stufenklage, also ein Antrag auf Erteilung einer Auskunft kombiniert mit einer unbezifferten Zahlungsklage. Diese muß richtig formuliert und vorbereitet sein, um Verjährungen zu unterbrechen und um mit dem Zahlungsantrag erfolgreich sein zu können.
Immobilienrecht und Zwangsversteigerungen
Meine anwaltliche Tätigkeit im Grundstücksrecht und Immobilienrecht umfasst die Prüfung von grundstücks- und immobilienspezifischen Verträgen aller Art, die im Regelfall beurkundet werden müssen, egal ob es konkret z. B. um Grundstückskaufverträge, Darlehensverträge oder Wohnungskaufverträge geht. Ich kläre für Sie außerdem Rechtsfragen in Verbindung mit der Prüfung der Bebaubarkeit von Grundstücken sowie der Ausgestaltung, Prüfung oder Löschung grundstücksbezogener Rechte. Darüber hinaus befasse ich mich in Ihrem Auftrag mit dem Thema Immobiliarvollstreckung.
Haben Sie gewußt, daß die allermeisten gerichtlichen Versteigerungsverfahren im Immobilienrecht keine sind, die aufgrund von notleidenden Darlehensverträgen durch die Banken als Gläubiger eingleitet werden? Vielmehr sind die überwiegenden Versteigerungen sogenannte Teilungsversteigerungen nach § 180 Zwangsversteigerungsgesetz, weil sich zum Beispiel eine Erbengemeinschaft zuvor nicht sinnvoll über die Verwertung und Teilung eines gemeinsam geeerbten Grundstücks einigen kann.
Das Zwangsversteigerungsrecht hält viele Fallstricke bereit, in denen Sie sich ohne kenntnisreiche anwaltliche Vertretung und ohne meine Erfahrung leicht verheddern können. Ich begleite Sie in diesen Verfahren, stelle für Sie die richtigen Anträge und nehme auch am Bieterverfahren teil, um mit Ihnen das Verfahren in Ihrem Sinne zu beeinflussen bis hin zum Zuschlag und dem anschließenden Verteilungsverfahren.
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldforderungen geht es nicht immer nur um Unfälle im Straßenverkehr. Wenden Sie sich nach entstandenen Personenschäden, Sachschäden oder Vermögens-schäden vertrauensvoll an mich, wenn Sie zu Ihrem Recht kommen wollen. Zudem können Sie sich ebenso auf mich verlassen, wenn es um die Abwehr unberechtigter, gegen Sie gerichteter Ansprüche geht.
Öffentliches Recht
Das öffentliche Recht ist weit gefächert und kompliziert. Ich habe in meiner juristischen Ausbildung in beiden Examen die Schwerpunkte auf das öffentliche Recht gelegt und sowohl im ersten wie im zweiten Staatsexamen meine Abschlußarbeiten im öffentlchen Recht geschrieben. Als früherer langjähriger Stadtverordneter in Friedberg war ich Mitglied des Bauauschusses und des Ausschusses für Stadtentwicklung. Mir ist bekannt, wie die Verwaltungen auf diesen Gebieten "ticken" und kenne die Prozesse von der Vorlage eines Bebauungsplans über die Bürgerbeteiligungen bis zum parlamentarischen Abschluß. Ich biete Beratung und Tätigkeit auf ausgewählten Gebieten an. So etwa das Disziplinarrecht der Beamten im Zusammenhang mit Amtsdelikten, um ein weiteres Schwerpunktbeispiel zu nennen..
Wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder ganz einfach und direkt über das anwalt.de-Profil an mich.
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Zulassung / Aufsichtsbehörde
Die Qualifikation zur Führung der Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" wurde mir in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Ich bin Mitglied nachfolgender Rechtsanwaltskammer, die als Aufsichtsbehörde für mich zuständig ist:
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 / 17 00 98-01
E-mail: info@rak-ffm.de
Internet: https://www.rak-ffm.de
Berufsregeln
Für Recchtsanwälte gelten folgende berufsrechtliche Regelungen (im Volltext unter "Berufsrecht" auf https://www.brak.de):
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
- Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
- Für Fachanwälte gilt zusätzlich die Fachanwaltsordnung (FAO)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der EU (CCBE)
- Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
Berufshaftpflichtversicherung
Die Versicherungsnummer meiner Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der Frankfurter Versicherungs-AG Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft,Taunusanlage 18, 60325 Frankfurt am Main (www.allianz.de) lautet: GHV 90/0457/9410684/440
Räumlicher Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland und europäisches Ausland
Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren
Bei Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant ist die Durchführung eines Streitschlichtungsverfahrens möglich. Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis die
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Rauchstraße 26
10787 Berlin
Telefon: +49(0)30/2844417-0
Telefax: +49(0)30/2844417-12
Email: schlichtungsstelle@s-d-r.org
Internet: www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de
Hinweise für Verbraucher zur außergerichtlichen Streitbeilegung
I. Informationen vor Entstehen der Streitigkeit
1.Informationen zur Online-Streitbeilegung (OS) gemäß Art. 14 Abs.1 ODR-VO:
Die Europäische-Kommission stellt eine benutzerfreundliche Internetplattform zur außergerichtlichen Online-Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten, die sich unter anderem aus der online Erbringung von Dienstleistungen ergeben (sog. "OS-Plattform") bereit. Die OS-Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgendem Link erreichbar:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Meine E-Mail-Adresse lautet: kontakt@ra-michael-klaus.de
2. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bin ich nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
II. Informationen nach Entstehen der Streitigkeit
Sollte es zwischen einem Verbraucher und mir zu einer Streitigkeit kommen, die nicht beigelegt werden kann, so möchte ich Sie bereits jetzt über die für mich zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis informieren:
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Rauchstraße 26
10787 Berlin
Webseite: www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin bin ich nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

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