- Erbrecht
- Familienrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Verkehrsrecht
- Zwangsvollstreckungsrecht
Über mich
Als Rechtsanwalt in Northeim bin ich gerne Ihr kompetenter Ansprechpartner. In meiner Kanzlei stehe ich Ihnen nach Terminvereinbarung zur Verfügung.
Strafrecht
Sobald Sie erfahren, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Aus welchem Grund genau ein Verfahren gegen Sie läuft, kann nur nach Akteneinsicht beurteilt werden. Akteneinsicht in Ermittlungsakte bekommen aber nur Rechtsanwälte.
Gerne können Sie eine solche Akteneinsicht über mich beantragen. Danach können Sie in Ruhe entscheiden, ob für Sie eine weitere anwaltliche Begleitung sinnvoll ist.
Auch die Möglichkeit einer Einstellung sind in der Regel höher, je früher ein Rechtsanwalt auf das Ermittlungsverfahren Einfluss nimmt.
Familienrecht
Auch wenn es in der Öffentlichkeit anders erscheint, haben Eheleute und die Eltern viele Möglichkeit, selbst alles so zu regeln, dass es für die Beteiligten passt. Dies gilt auch für jede andere Partnerschaft. Im Einzelfall kann dennoch eine rechtliche Beratung sinnvoll sein. Oftmals ist es für die Beteiligten hilfreich eine Übersicht über die zu regelnden Schritte zu bekommen. Erst wenn die einvernehmlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind oder es das Gesetz für konkrete Verfahrensschritte (z.B. Ehescheidung) vorsieht, sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.
Egal, ob im Scheidungsverfahren, bei Regelung des Unterhalts oder des Umgangs, entscheidend ist, dass Ihre Interessen im Mittelpunkt stehen.
Erbrecht
Wenn es um Geld geht, wird gestritten – das Erbrecht macht da keine Ausnahme und nicht selten Zerbrechen deshalb Familien. Dabei kann Abhilfe dadurch geschafft werden, sich bereits zu Lebzeiten Gedanken darüber zu machen, an wen das Vermögen später gehen soll – und an wen nicht – und mit der Hilfe eines Rechtsanwalts, ggf. auch Notars, die eigenen Wünsche schriftlich in einem rechtssicheren Testament oder Erbvertrag festzuhalten. Natürlich kann jeder unproblematisch selbst ein Testament erstellen. Es muss handschriftlich verfasst und selbst unterschrieben sein. Die Erfahrung zeigt leider, dass davon auch viele Gebrauch machen, dennoch nicht das Ziel des Testaments erreicht wird, weil es doch Schwächen in der Formulierung hat. D.h., auch wenn Sie bereits ein eigenhändiges Testament verfasst haben, schaue ich mir dieses mit Ihnen gerne an, damit Sie sicher sein können, daß Ihr Wille auch die gebührende Beachtung findet.
Lassen Sie sich von mir außerdem helfen, wenn es um eine Ausschlagung oder den Pflichtteil geht..
Allgemeines Vertragsrecht
Im allgemeinen Vertragsrecht kümmere ich mich um Ihre vertraglichen Angelegenheiten. Ich erstelle Kaufverträge, allgemeine Geschäftsbedingungen oder Werkverträge und informiere Sie über Ihre jeweiligen Rechte sowie Pflichten. Zudem setze ich Ihre vertraglichen Ansprüche durch oder vertrete Sie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Erhalt eines Bußgeldbescheids wegen einer Ordnungswidrigkeit, insbesondere im Straßenverkehr, lohnt es sich häufig, diesen überprüfen zu lassen. Ich untersuche, ob Ihr Bescheid formelle Fehler aufweist und sich anfechten lässt – ein drohendes Bußgeld, Fahrverbot, der Entzug des Führerscheins oder der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg oder eine MPU können so häufig noch abgewendet werden.
Steuerrecht
Wenn Sie Hilfe bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung benötigen, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
Ich bin im Bereich des Steuerrechts Ihr Ansprechpartner, wenn Sie gegen einen Steuerbescheid vorgehen möchten, oder gar ein Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren gibt.
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von A. H. am 29.04.2024 um 10:46 Uhr
Kontaktdaten von Michael Krey
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Weitere Informationen gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG)
Aufsichtsbehörde für die Rechtsanwälte ist die jeweilige Rechtsanwaltskammer.
Rechtsanwalt Krey ist Mitglied der
Rechtsanwaltskammer Braunschweig
Lessingplatz 1, 38100 Braunschweig
Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist die/der
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Die Berufsbezeichnung der Berufsträger lautet „Rechtsanwalt“.
Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“
wurde dem Berufsträger aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen von der zuständigen Rechtsanwaltskammer, auf die die Justiz- bzw. – Innenministerien die Befugnisse nach BRAO delegiert haben, nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderen Zulassungsverfahren zuerkannt.
Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte können Sie auf der Web-Site der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de abrufen.
www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Standesregelung der Rechtsanwälte in der EG (CCBE)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus §§ 51, 51a BRAO.
Berufshaftpflichtversicherung:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Niedersachsenring 13, 30163 Hannover
Räumlicher Geltungsbereich:
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Verbraucherschlichtung:
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem anwaltlichen Mandatsverhältnis:
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstr. 26, 10787 Berlin
www.s-d-r.org
Allgemeine Schlichtungsstelle:
„Zentrum für Schlichtung e.V.“:
www.verbraucher-schlichter.de
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Es besteht keine Bereitschaft an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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