Rechtstipps von Rechtsanwältin Mirjam Rose 7

Rechtsanwältin Mirjam Rose
(26)14.01.2014 von Rechtsanwältin Mirjam Rose
Verwaltungsrecht

Wer sich zum Wintersemester 2013/2014 nach dem Abitur beworben hat und noch keinen Studienplatz erhalten hat oder auch wer sich schon länger oder erstmalig zum Sommersemester 2014 bewirbt, sollte

Rechtsanwältin Mirjam Rose
(52)24.09.2010 von Rechtsanwältin Mirjam Rose
Schulrecht

Bis zum 15. Oktober 2010 ist noch eine Studienplatzklage zum Wintersemester 2010/2011 möglich.Studienbewerber in zulassungsbeschränkten Studiengängen wie Medizin und Zahnmedizin müssen sich jedes

Rechtsanwältin Mirjam Rose
(29)30.07.2010 von Rechtsanwältin Mirjam Rose
Arbeitsrecht

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist das Allerwichtigste diese zunächst einmal juristisch überprüfen zu lassen, um wertvolle Rechte und Möglichkeiten nicht zu verlieren. Auch große und

Rechtsanwältin Mirjam Rose
(47)11.01.2010 von Rechtsanwältin Mirjam Rose
Öffentliches Recht
Schulrecht
Verwaltungsrecht

Wollen Sie Medizin oder Zahnmedizin studieren? Oder auch einen anderen zulassungsbeschränkten Studiengang, verfügen jedoch nicht über den geforderten Numerus Clausus für Ihr Fach? Dann sollten Sie

Rechtsanwältin Mirjam Rose
(54)21.08.2009 von Rechtsanwältin Mirjam Rose
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht

Viele Jahre haben Sie Ihre Zahlungspflichten vernachlässigt oder haben zu viele Verbindlichkeiten und Zahlungspflichten mit  Auto, Haus, Raten- und Finanzierungskäufen aufgenommen, die Ihnen nun über

Rechtsanwältin Mirjam Rose
(31)12.08.2009 von Rechtsanwältin Mirjam Rose
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Weicht die tatsächliche Wohnfläche von der im Mietvertrag vereinbarten Wohnfläche ab, kann dies den Mieter zu einer fristlosen Kündigung des Wohnraummietvertrages berechtigen. Dies ist in der Regel

Rechtsanwältin Mirjam Rose
(22)04.08.2009 von Rechtsanwältin Mirjam Rose
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Das Betreiben eines Gewerbes in einer Mietwohnung, das nach außen hin in Erscheinung tritt, bedarf auch dann der Zustimmung des Vermieters, wenn ein solcher Vorbehalt nicht im Mietvertrag geregelt