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AT

von A. T. am 19.02.2024 um 15:15 Uhr

Dank für die kompetente Betreuung während des gesamten Scheidungsprozesses
Familienrecht
RA Wendorff ist kompetent und bleibt in allen Fragen sachlich und ich fühlte mich in der Kanzlei immer gut aufgehoben. Auf alle meine Fragen hat er umgehend geantwortet und mich immer gut beraten. Sollte ich mal wieder einen Anwalt benötigen, werde ich auf jeden Fall an diese Kanzlei herantreten.
Das Scheidungsrecht ermöglicht bei einvernehmlicher Scheidung ,dass beide Eheleute lediglich einen Anwalt benötigen,um sich scheiden zu lassen.Der Anwalt vertritt jedoch nur eine Partei .Die nicht vertretene Partei tritt ohne Anwalt auf.
Für den Fall,dass keine Eile besteht bis Rechtskraft eintritt und der Versorgungsausgleich nicht in der Gerichtsverhandlung ausgeschlossen werden soll,ist das möglich.
In diesem Fall hatten beide Parteien auch wegen Grundvermögens eine notarielle Vereinbarung auf der Grundlage der vor mir geschlossen Regelung beurkunden lassen.
Beide wurden schnell und reibungslos gerichtlich geschieden.
Rechtsanwalt N.Wendorff
AK

von A. K. am 10.02.2024 um 15:25 Uhr

Ehescheidung
Familienrecht
Herr Wendorff hat mich in meiner Scheidungssache vertreten. Wider Erwarten ist mein streitsüchtiger Ehemann auf das Angebot von Rechtsanwalt Wendorff eingegangen und hat sich mit mir gemeinsam über die Scheidungsfolgen und weiter die Scheidung betreffenden Fragen geeinigt, so dass ein nervenaufreibender Scheidungskrieg vermieden werden konnte. Dazu zählte auch, dass wir beide die Scheidungskosten hälftig geteilt haben. Das war darauf zurückzuführen, dass Herr Wendorff sehr kompetent und verständlich die Angelegenheiten mit uns besprochen hat. Ich werde ihn weiter empfehlen.
JK

von J. K. am 03.12.2023 um 08:41 Uhr

Sozialversicherungsrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Meine Anfrage wurde kurzfristig und kompetent beantwortet.
SS

von S. S. am 20.10.2023 um 11:03 Uhr

Vertrag zur Weiterbildung
Allgemeines Vertragsrecht
Ich hatte als freiberuflich Tätiger einen Vertrag mit einem Fortbildungsunternehmen abgeschlossen, um meine Erfolgsaussichten zu steigern.Der Vertrag war für geschäftliche Vertragspartner als unkündbar ausgelegt und für Verbraucher kündbar.Das Honorar für die Weiterbildung war mit 25.000,00€ festgesetzt worden. Ich betrachtete,obwohl ich Freiberufler /selbständig Tätiger bin ,den Vertrag mit dem Unternehmen als Verbraucher abgeschlossen. DasFortbildungsunternehmen war anderer Auffassung und verlangte den vollen Betrag als Bezahlung. Herr Rechtsanwalt Wendorff überzeugte diese jedoch vom Gegenteil und legte dem Unternehmen dar,dass ich kündigen konnte und keinen Cent bezahlen musste,weil ich unabhängig von meiner Geschäfte als Privatperson handelte.
CS

von C. S. am 19.11.2022 um 18:51 Uhr

Zwangsvollstreckung
Allgemeines Vertragsrecht
Herr RA Wendorff hat mich in einer Auseinandersetzung mit meiner ehemaligen Lebensgefährtin in mehreren Gerichtsprozessen erfolgreich vertreten. Meine ehemalige Partnerin und ich hatten ein Haus als gemeinsames Eigentum mit Grundstück erworben. Sie wollte das Haus nach unserer Trennung für sich allein. Gegen eine von mir eingeleitete Teilungsversteigerung klagte sie. Sie verlor den Prozess, das Haus wurde versteigert. Sie weigerte sich den mir zustehenden Betrag freizugeben und wurde von mir erfolgreich verklagt. Herr RA Wendorff hat die Erfolgsaussichten vorausgesagt, meinen Anteil aus der Teilungsversteigerung habe ich erhalten. Herr RA Wendorff hat mich korrekt beraten. Er ist der Anwalt meines Vertrauens.

Herr RA Wendorff hat mich auch bereits mehrfach in OWI-Sachen erfolgreich vertreten.
Der Mandant hatte wirklich versucht mit einem im Verhältnis zum späteren erstrittenen hälftigen Betrag die Teilung des gemeinsamen Eigentums für seine ehemalige Lebensgefährtin so großzügig wie möglich zu realisieren.Sie wollte aber unberechtigt alles für sich allein .Dem Mandanten blieb nur der Weg über mehrere Klagen beim Landgericht.
MK

von M. K. am 16.11.2022 um 15:45 Uhr

Sehr kompetente Abwicklung
Arbeitsrecht
Mit Herrn Wendorff hat man einen äußerst kompetenten Anwalt an seiner Seite. Im Erstgespräch bekommt man sofort ein Gefühl der Sicherheit. Alle Fragen werden sachlich, kompetent und verständlich geklärt. Zu jeder Zeit kann man Herrn Wendorff oder sein Büro kontaktieren und es wird sich gekümmert. Ich bin wieder sehr zufrieden mit dem Ausgang meines Vorganges und werde Herrn Wendorff auf jeden Fall weiterempfehlen und auch selbst beanspruchen in schwierigen Lebenslagen.
Die Mandantin hatte ihr ARVerhältnis fristgemäß zum nächstliegenden Termin gekündigt.Der Arbeitgeber hatte danach weder Urlaubsabgeltung ,Restlohn und Überstunden bezahlt und bereits gezahltes und abgerechnetes Gehalt unberechtigt zurückgefordert ,weil er der Auffassung war,dass die von der Mandantin geleisteten Stunden weniger waren als vertraglich vereinbart.Er hat dabei unberücksichtigt gelassen,dass die Mandantin durch ihn zur Arbeit eingeteilt wurde und sie keine Möglichkeit hatte selbst zu disponieren.
RM

von R. M. am 17.10.2021 um 15:02 Uhr

Rückabwicklung Kaufvertrag
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr schneller Termin, freundlich, fachlich kompetent.
Herr RA Wendorff erläutert und berät kurz und präzise, man spürt,
wie er erfolgsorientiert arbeitet. Nachdem uns das Möbelunternehmen fast 1Jahr hingehalten hatte, schaffte Herr RA Wendorff es in kurzer Zeit, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt
wurde. Leider ist der neue Möbeltyp auch nicht mängelfrei.
Sollte es nicht mit dem Verkäufer zu klären sein, werden wir wieder
auf ihn setzen.
Herr RA Wendorff und sein Team sind zu 100% weiterzuempfehlen!
Nochmals vielen Dank und alles Gute weiterhin. R. M.


RZ

von R. Z. am 06.10.2021 um 22:20 Uhr

Bootsverkauf
Allgemeines Vertragsrecht


Herr Rechtsanwalt Wendorff hat sich in unserer
Sache kompetent,erfahren, Zielorientiert und für uns erfolgreich eingesetzt.Wir fühlten uns von Anfang an juristisch und persönlich optimal betreut.Alles wurde verständlich erklärt und besprochen.Auch für die stressfreie erfolgreiche Abwicklung sind wir sehr dankbar.Wir können Herr Wendorff ohne Einschränkung weiter empfehlen.Vollste Zufriedenheit!!!! DANKE
Der Mandant wurde nach Verkauf seines Bootes unter Ausschluss der Garantie und Gewährleistung ,gekauft wie gesehen,verklagt den Kaufvertrag rückabzuwickeln(Geld zurück gegen Rückgabe des Bootes),weil der Käufer behauptete der Mandant hätte arglistig Mängel die er gekannt haben sollte beim Verkauf verschwiegen . Das Landgericht Lüneburg sah das zugunsten des Mandanten anders und wies die Klage ab.Der Käufer hatte sich vor dem Kauf des Bootes zweimal intensiv
das Boot angesehen keine Mängel festgestellt und war Probegefahren.Der Käufer konnte nicht darlegen und beweisen,dass der Mandant den Mangel kannte .Die Klage wurde deshalb zurecht zugunsten des Mandaten abgewiesen.
EW

von E. W. am 30.09.2021 um 21:26 Uhr

Schadensersatz bei Schlüsselverlust
Allgemeines Vertragsrecht
kompetent und immer erreichbar
IS

von I. S. am 26.08.2021 um 12:41 Uhr

Rückabwicklung und Schadenersatz
Kaufrecht
Sehr professionelle und effiziente Arbeit, dabei menschlich und interessiert am Vorgang! Mit Herrn Wendorff kann man nur gewinnen! Dankeschön!