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- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
- Strafrecht
- Zivilrecht
- Maklerrecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
- Allgemeines Vertragsrecht
Über mich
Bartholomäus Günthner & Partner
Ich nehme mir persönlich für Ihr Anliegen Zeit, habe stets ein offenes Ohr für Ihre Wünsche und Anregungen und mache mich für Ihr Recht in meiner Kanzlei in Biberach an der Riß stark. Ich berate Sie eingehend über Ihre Rechte, prüfe Ihre Ansprüche detailliert und zeige Ihnen, wie Sie sich gegenüber dem Konfliktpartner erfolgreich durchsetzen können. Gerne begrüße ich Sie in meinen Räumlichkeiten.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ihr Mieter hat sich wiederholt nicht um die pünktliche Zahlung der Miete gekümmert? Ihr Vermieter behält schon seit Monaten die Kaution ein? Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht können sich Mieter und Vermieter bei Ärgernissen im laufenden Mietverhältnis an mich wenden, z. B. bei Verstößen gegen die Hausordnung, rückständigen Mietzahlungen oder wenn das Mietverhältnis beendet werden soll. Gerade bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs sollten Sie juristische Beratung in Anspruch nehmen, doch auch grundsätzlich gilt: Lassen Sie eine Kündigung, egal aus welchem Grund, immer daraufhin prüfen, ob Sie Einfluss nehmen können, und machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch.
Strafrecht
Von den Ermittlungen bis zur Hauptverhandlung: Als Rechtsanwalt setze ich mich im Strafrecht für Sie ein und stehe Ihnen zur Seite, wenn Sie mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert werden. Im besten Fall kommt es gar nicht erst zu einer Hauptverhandlung und der Fall kann schon im Ermittlungsstadium ad acta gelegt werden. Mithilfe der Akteneinsicht ist es mir möglich, mich über den aktuellen Stand der Ermittlungen gegen Sie auf dem Laufenden zu halten, sodass ich Sie für den Fall, dass eine Hauptverhandlung nicht abzuwenden ist, angemessen vertreten und verteidigen kann. Meine Schwerpunkte umfassen u. a. das Jugendstrafrecht, Diebstahl und Raub, Körperverletzung oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Verkehrsrecht
Sie waren in einen Verkehrsunfall verwickelt? Gerne prüfe ich für Sie Ihre Ansprüche aus den entstandenen Personen- und Sachschäden und übernehme die Kommunikation mit dem Unfallgegner sowie dessen Haftpflichtversicherung. Egal ob Schadensersatz, Schmerzensgeld, Mietwagenkosten, Reparaturkosten, Nutzungsausfallentschädigung oder Ersatz für Haushaltsführungsschäden – ich verhelfe Ihnen schnell und sicher zur Geltendmachung Ihres guten Rechts! Selbstverständlich stehe ich Ihnen ebenso mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid bzw. den Vorwurf einer Verkehrsstraftat wehren müssen oder wenn Ihr Anliegen das Fahrerlaubnisrecht betrifft.
Maklerrecht
Sie haben ein Rechtsproblem im Bereich der Immobilienvermittlung bzw. Wohnungsvermittlung? Stehen Sie als Vermieter oder Mietinteressent vor Stretigkeiten mit dem Makler? Streiten Sie sich über Provisionsansprüche oder sonstige Aspekte des Maklervertrags? Ich überprüfe Ihren individuellen Fall eingehend und verhelfe Ihnen schnell und sicher zu Ihrem Recht.
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Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss der Angelegenheit fühlte ich mich jederzeit optimal betreut und auch menschlich hervorragend aufgehoben.
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Die Rechtsanwälte unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in den jeweils geltenden Fassungen sowie den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer (BORA 2001 und FAO) in den jeweils geltenden Fassungen.
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Rechtsanwälte sind gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflicht mit der Mindestdeckungssumme von 250.000 € abzuschließen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Bartholomäus Günthner & Partner sind bei der HDI Versicherung AG. HDI-Platz 1, 30659 Hannover versichert.
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