Bewertungen von Anwaltskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg

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Bewertungen

RS

von R. S. am 18.11.2020 um 13:51 Uhr für Anwaltskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg

Schreckliche Kanzlei
Allgemeine Rechtsberatung
Diese Kanzlei ist absolut nicht zu empfehlen. Ich musste 5 Monate auf mein Testamentsexemplar warten, nach über 30 mal kontaktieren (eine Frechheit bei diesen extrem überteuerten Anwaltskosten) der Anwalt ist nie zu sprechen. Ein unsympathischer, gestresster Umgang zu den Klienten. Fazit = Ich habe den Auftrag an eine andere Kanzlei übergeben und innerhalb von 3 Tagen meine gewünschten Dokumente fehlerfrei erhalten.
Die Testamentserstellung für unsere Mandanten ist eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit. Es ist unsere pflichtgemäße Aufgabe die Mandanten auf die entsprechenden Rechtsfolgen hinzuweisen. Gerade in den Fällen sehr unsicherer Mandanten empfehlen wir diesen sich ihre Testamentswünsche noch einmal gut zu überlegen. Es ist nicht unser Stil sozusagen im unreflektiertem Hauruckverfahren den Mandanten eine 08/15 Lösung zu präsentieren. Wenn dies gewünscht wird, empfehlen wir den Wechsel der Kanzlei.
SK

von S. K. am 21.05.2018 um 16:20 Uhr für Anwaltskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg

Erbschaftsforderung
Erbrecht
Hervorragender Anwalt! Aufgrund ausführlicher Darlegung aller relevanten Grüne hat Herr Ott-Eulberg die Erbschaftsangelegenheit erfolgreich abgeschlossen.
Dieses ausgezeichnete Ergebnis hatten wir nicht zu hoffen gewagt.
Ganz, ganz herzlichen Dank für die umfangreiche juristische Beratung.

Auch vielen Dank dem tollen Kanzlei-Team.
Wir bedanken uns für die Mandatierung in dieser rechtlich anspruchsvollen Erbangelegenheit.Sie haben uns die Unterlagen sehr gut strukturiert zur Verfügung gestellt
HL

von H. L. am 28.11.2017 um 18:48 Uhr für Anwaltskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg

Erbangelegenheit
Erbrecht
Ausgezeichneter Anwalt! Umfassende und fundierte Beratung, komplizierte Erbschaftssache mit umfangreichen weiteren Forderungen, die auch Teil der Beurteilung waren. Sehr gut formulierte Schriftsätze, die alle rechtlichen Möglichkeiten beinhalteten und letztendlich zum vollen Erfolg führten. Ganz, ganz herzlichen Dank Herrn Ott-Eulberg für die ausgezeichnete Beratung und dem tollen Ausgang des Verfahrens! Danke auch für sein gutes Büro-Team!
Vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung. Gerne stehen wir Ihnen in Fällen rund ums Erbrecht wieder zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen aus Augsburg

Michael Ott-Eulberg
Fachanwalt für Erbrecht
JL

von J. L. am 23.08.2017 um 09:25 Uhr für Rechtsanwalt Michael Ott-Eulberg

Pflichtteil
Erbrecht
Herr Ott-Eulberg hat für mich meinen Anspruch auf Pflichtteil erfolgreich gerichtlich geltend gemacht. Ich habe mich stets bestens anwaltlich vertreten gefühlt und würde RA Ott-Eulberg jederzeit wieder als meinen Anwalt wählen.

In dringenden Angelegenheiten konnte ich auch mal am Wochenende oder spät abends mit ihm telefonieren oder per Mail korrespondieren.

Die Mitarbeiter sind sehr freundlich und haben sich immer um meine Anliegen gekümmert.
MS

von M. S. am 22.08.2017 um 12:42 Uhr für Rechtsanwältin Birgit Eulberg

Beratung internationales Erbrecht
Erbrecht
Wir haben uns zum internationalen (intalienischen) Erbrecht beraten lassen. Die Beratung war kompetent und ausführlich und hat uns sehr weitergeholfen. Den Termin haben wir zwei Tage vorher telefonisch mit dem freundlichen Sekretariat vereinbart. Wir können die Kanzlei daher bedenkenlos weiterempfehlen.
Die Beratung im italienischem Erbrecht hat auf Grund der guten Zusammenarbeit mit den Mandanten hervorragend funktioniert
TG

von T. G. am 01.03.2017 um 15:32 Uhr für Anwaltskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg

Kaufberatung Immobilie
Allgemeine Rechtsberatung
junge unerfahrerne Anwaltsheferin ist das Problem warum ich nur 2 von 5 Sterne geben kann. Anwalt gut.
Die Mitarbeiterin hat perfekt gearbeitet.Termine können erst nach Abstimmung gegeben werden und bestehende Termine werden soweit nicht gerichtliche Termine es verhindern , nicht verlegt Mandantenwünsche, dass sie vorgezogen werden, werden nicht berücksichtigt. Es gibt bei den angenommenen Mandaten keine bevorzugte Behandlung
JL

von J. L. am 24.02.2017 um 11:37 Uhr für Anwaltskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg

Internationales Erbrecht
Erbrecht
Die Vertretung im Bereich des internationalen Erbrechts war stets kompetent und unkompliziert. Einen Erstberatungstermin habe ich innerhalb von zwei Tagen erhalten.

Besonders erfreulich ist, dass Herr RA Ott-Eulberg auch spät abends sowie am Wochenende noch für telefonische Besprechungen zur Verfügung steht, die zuvor kurzfristig vereinbart wurden.

Ich kann die Kanzlei deshalb bedenkenlos weiterempfehlen
MW

von M. W. am 21.02.2017 um 17:39 Uhr für Anwaltskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg

Berliner Testament mit Wechsel-Bindewirkung und Zuordnung Schlusserbe
Erbrecht
Die Pflichtteil eines einzigen Abkömmlings beträgt ganz einfach 1/2 x 1/4 = 1/8, so die Aussage. Wer allerdings den Pflichtteilrechner auf der Homepage betrachtet, der kann das Richtige erfahren.
Der Alleinerbe ist ein alleiniger Erbe nach dem gesetzlichen, wenn er keine Nachkommen hat. Was ist ein alleiniger Erbe, wenn er Nachkommen hat !??
Der Duden sagt, ein ALLEINIGER ERBE ist ein Vermächnisnehmer eines noch lebenden Erben!
Es sollte mit aller Macht einem Vergleich zugestimmt werden, der in seinem Wert schlechter als das Pflichtteil war!
Der Begriff " Anrechnung auf den Erbteil" bei einer Schenkung bedeutet nach einem OLG Urteil in Schleswig, dass eine entgeltliche Anrechnung auf ein Erbteil nicht stattfindet.
Mit diesem Kommentar können wir leider Nichts anfangen.Wir beschäftigen uns nicht mit dem Duden sondern mit dem BGB und der Rechtssprechung.
CB

von C. B. am 21.02.2017 um 09:40 Uhr für Anwaltskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg

Erbrecht
Erbrecht
Wir waren wegen einer größeren Erbrechtssache bei den Kollegen Ott-Eulberg. Fachlich machte die Kanzlei einen sehr guten Eindruck und das Ergebnis stimmte letztlich auch.
Probleme traten in der Rechnungsabteilung auf. 2 falsche Rechnungen und eine Erstattung erst nach mehrmaligen nachfragen. Telefonisch ist der Anwalt nur schwer zu erreichen, und rief auch nach Anfrage nie zurück. Die Damen im Büro machten eher den Eindruck von einem Anruf gestört zu werden, als das Bedürfnis zu haben einem weiter zu helfen. Dringliche Fragen mussten schon mal einige Wochen warten und das mehrmalige nachfragen machte sich nur in der Kostennote, jedoch nicht in der Schnelligkeit bemerkbar. Somit bekamen wir den Eindruck, dass die Fehler und die empfundene Langsamkeit sich am Schluss die Kanzlei vom Mandanten zahlen ließ (jedes Telef. & e-mail wird Minutengenau abger., auch wenn man nur einen Fehler der Abrechnung klarstellen will. FAZIT: Fachlich ja, Gesammtkonzept war sehr verbesserungsfähig!
Die Kritik ist unzutreffend. Es wird mit jedem Mandanten vereinbart einen fixen Telefontermin auszumachen. Es ist Stil der Kanzlei, dass in Besprechungen hinein keine Telefonate durchgestellt werden, da dadurch das laufende Mandantengespräch gestört wird.Wichtig für jedes Telefonat ist, dass sowohl der jeweilige Sachbearbeiter und der Mandant sich darauf vorbereiten können.Die Kanzlei wird von dieser bewährten Handhabung nicht abweichen, da dies zu einer Kundenzufriedenheit von mehr als 95 % geführt hat. Zur Sache selbst können und werden wir wegen der Verschwiegenheitspflicht keine Stellungnahme abgeben können.