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NJ

von N. J. am 01.03.2024 um 13:42 Uhr für Rechtsanwalt Helmut Brüsseler

Top Anwalt
Verkehrsrecht
Sehr freundlicher und kompetenter Anwalt habe mich super aufgehoben gefühlt kann ich nur bestens und zu tausend Prozent weiter empfehlen
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten muß die Bußgeldstelle
nachweisen, wer den Verstoß begangen hat, d.h. wer beispielsweise
zu schnell gefahren ist oder das Fahrzeug falsch geparkt hat. Anders
als teilweise im Ausland gibt es in Deutschland keine Halterhaftung,
d.h. der Halter des Fahrzeugs ist nicht für Verkehrsverstöße verantwortlich,
die ein Dritter mit seinem Fahrzeug begangen hat. Wenn ein Dritter den
Verkehrsverstoß begangen hat, muß man diesen nicht namentlich benennen,
um sich zu entlasten, sondern kann sich darauf beschränken, zu bestreiten,
den Verkehrsverstoß begangen zu haben. Wenn der Fahrer ein Familienangehöriger
war, besteht zudem ein Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrecht.
PN

von P. N. am 27.02.2024 um 14:39 Uhr für Rechtsanwalt Helmut Brüsseler

Große Dankbarkeit aus Düsseldorf
Arbeitsrecht
Herr Brüsseler hat mich im Laufe der letzten 8 Monaten großartig in meinem ersten Rechtsstreit, welches gegen meinem ehemaligen Arbeitgeber war, unterstützt. Seine Fachlichen Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen gaben mir das Gefühl, er sei der Richtige für diese Angelegenheit. Durch seine direkte aber auch menschliche Art, war es ihm gelungen, mich bei Unsicherheiten zu beruhigen und obwohl ich in dieser Zeit oftmals aufgeben wollte und große Ängste hatte, baute mich Herr Brüsseler immer wieder auf und redete mir Mut zu und bestätigte immer wieder, dass wir das hinkriegen werden. Herr Brüsseler nahm sich immer Zeit für ein Gespräch am Telefon und erläuterte mich alle Inhalte und sagte immer wieder, dass wir das nicht so hinnehmen werden. Und als wir schlussendlich den Termin im Gericht hatten, bestätigte er seine Aussage, man nehme ihm nicht die Wurst vom Brot weg, und so war es dann auch. Es war mir eine Freude Herr Brüsseler als Anwalt gehabt zu haben und ich würde ihn immer wieder kontaktieren
Ein Fall aus dem Leben: Ein Schülerpraktikant in der Kita, in der der Mandant als Erzieher
tätig war, schrieb einen Bericht, in der er massiv den "autortitären" Erziehungsstil des Mandanten kritisierte und sich wichtigtuerisch über die angebliche Fehlbehandlung eines "Edukandus" ausließ.
Der Lehrer war alarmiert und berief aufgrund des Berichts des Schülers eine Lehrerkonferenz
ein. Die Lehrerkonferenz beschloß, die die Aufsichtsbehörde zu informieren.
Die Aufsichtsbehörde forderte darauf eine Untersuchung des "Falls" durch den Träger der
Einrichtung an. Dieser befragte alle Mitarbeiter und unterwarf den armen Mandanten einem hochnotpeinlichen Verhör, in dem dieser trotz an Nötigung grenzendem Insistieren der
Untersuchungskommission alle Vorwürfe zurückwies und darlegte, das man ein ungezogenes
Kind nicht ohne die gebotenen erzieherischen Maßnahmen gewähren lassen kann. Keiner
der anderen Mitarbeiter bestätigte der Untersuchungskommission ein unsachgemäßes Verhalten
des Mandanten. Gleichwohl wurde der Mandant vom Träger der Einrichtung, die sich offensichtlich
nicht mit der Aufsichtsbehörde anlegen wollte, als "Bauernopfer" sofort freigestellt, mit einem
Hausverbot belegt und in eine andere Einrichtung versetzt und seiner Stellung als Gruppenleiter
beraubt und ein wenige Monate altes sehr gutes Zwischenzeugnis in ein mittelmäßiges Zeugnis
umgewandelt.

Die dagegen gerichtete Klage war erfolgreich. Sämtliche gegen den Mandanten ergriffenen
Sanktionen wurden aufgehoben, die auf den unbewiesenen Bewertungen eines unqualifizierten
wichtigtuerischen Schülerpraktikanten beruhten. Das Gericht wies den Arbeitgeber darauf
hin, daß aufgrund haltloser unbewiesenere Vorwüfe ein Arbeitnehmer nicht
gemaßregelt werden darf. Da der Mandant auf eine Weiterbeschäftigung
bei einem derart illoyalen Arbeitgeber keinen Wert mehr legte, hat er sich eine neue Stelle gesucht
und das Arbeitsverhältnis wurde auf seinen Wunsch beendet.
WR

von W. R. am 31.01.2024 um 13:41 Uhr für Rechtsanwalt Helmut Brüsseler

Sehr gute Beratung
Verkehrsrecht
Rechtlich sehr kompetent
In Bußgeldsachen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen
ist die Abgrenzung zwischen Fahrlässigkeit und (bußgelderhöhendem)
Vorsatz oft schwierig. In solchen Fällen lohnt sich die Einschaltung eines
Rechtsanwalts, um eine Reduzierung des Bußgelds zu erreichen.
JJ

von J. J. am 30.01.2024 um 15:05 Uhr für Rechtsanwalt Helmut Brüsseler

Unterstützung bei Wiederholung einer Betriebsratswahl nach Anfechtung
Arbeitsrecht
Herr Brüsseler hat uns bei der Wiederholung unserer Betriebsratswahl aufgrund einer Anfechtung ausführlich beraten sowie uns zeitnah ein passendes Seminarangebot vermittelt.
Die Durchführung einer Betriebsratswahl stellt hohe Anforderungen an den
Wahlvorstand, es gilt zahlreiche Formalien zu beachten, wobei selbst kleine Fehler
(Tippfehler beim Datum im Wahlausschreiben, unvollständige Beschriftung der
Wahlunterlagen) und nicht nur grobe Verstöße (wie Verletzung des Wahlgeheimnisses,
Fehler bei der Stimmauszählung etc.) zur Anfechtbarkeit der Wahl führen.
Die dann notwendige Wiederholung der Wahl verunsichert nicht nur den
gewählten Betriebsrat, sondern verursacht auch dem Arbeitgeber hohe Kosten.
Im allseitigen Interesse sollte sich der Wahlvorstand nach Antritt seines Amtes
sofort schulen lassen und bei Zweifelsfragen einen Rechtsanwalt als Berater
hinzuziehen. Die Kosten muß der Arbeitgeber, wie auch alle andere Kosten der
Betriebsratswahl, tragen.
LP

von L. P. am 23.10.2023 um 18:06 Uhr für Rechtsanwalt Torsten Peters LL.M.

Professionell und freundlich
Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Peters war sehr zuvorkommend und hatte direkt die richtige Lösung.
Sehr geehrte Frau Pulvermacher, vielen Dank für die positive Bewertung. Mit freundlichen Grüßen Torsten Peters
PM

von P. M. am 09.05.2023 um 18:18 Uhr für Rechtsanwalt Helmut Brüsseler

Sehr kompetent. Schnelle Abwicklung. Beste Beratung.
Allgemeine Rechtsberatung
Durch den unermüdlichen Einsatz von Herrn Brüsseler, konnten wir ein positives Ergebnis erzielen.
Sehr zu empfehlen.
Ganz herzlichen Dank.
Eine widerspenstige Rechtspflegerin beim Vollstreckungsgericht weigerte sich,
die Pfändung einer Lebensversicherung aufzuheben, obwohl das Guthaben
gemäß § 850 i I 1 ZPO unpfändbar war, weil zur Deckung des Lebensunterhaltes
der im Leistungsbezug des Jobcenters stehenden Schuldnerin erforderlich.
Das Landgericht Aachen hat mit Beschluß vom 2.5.2023, 5 T 16/23 im
Beschwerdeverfahren die Entscheidung des Amtsgerichts Aachen aufgehoben
und in den Entscheidungsgründen festgestellt, daß die Schuldnerin in der Zwangsvollstreckung
nicht auf den Bezug von Bürgergeld verwiesen werden könne. Ferner hat das Landgericht festgestellt,
daß das Guthaben aus der gepfändeten Lebensversicherung auf 12 Monate umzulegen
sei und somit ingesamt und nicht nur teilweise unpfändbar sei.
JE

von J. E. am 14.09.2021 um 09:31 Uhr für Rechtsanwalt Helmut Brüsseler

Einvernehmliche Auflösung Zeitmietvertrag
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Schnelle Hilfe
Bei Zeitmietverträgen ist eine vorzeitige Kündigung ausgeschlossen, es sei denn, diese
ist im Mietvertrag ausdrücklich zugelassen. Im vorliegenden Falle enthielt der Mietvertrag
eine entsprechende Klausel, unter der Bedingung, daß der Mieter einen "geeigneten"
Nachmieter stellt. Die "Geeignetheit" eines Nachmieters richtet sich im Wesentlichen nach
der Bonität des Nachmieters, die der des ursprünglichen Mieters entsprechen muß.
MA

von M. A. am 07.09.2021 um 09:03 Uhr für PB Rechtsanwälte

Absolut nicht empfehlenswert!!!
Allgemeine Rechtsberatung
Leider habe ich mich von den Bewertungen täuschen lassen und Herrn Peters als Anwalt in meiner Sache ausgesucht. Es ging um meine Existenz und er sollte meine letzte Hoffnung sein. Er hat mir das Gefühl gegeben, dass ihm mein Fall nicht interessiert. Er ist monatelang nicht erreichbar. Ich und seine Sekretärin haben ihn monatelang Nachrichten hinterlassen doch er reagiert nicht. Er kommt als Anwalt seine Pflichten nicht nach und absolut nicht empfehlenswert.
SF

von S. F. am 26.08.2021 um 10:09 Uhr für Rechtsanwalt Torsten Peters LL.M.

Allgemeine
Allgemeine Rechtsberatung
Alles bis etzt
KK

von K. K. am 02.08.2021 um 16:17 Uhr für Rechtsanwalt Torsten Peters LL.M.

Rücktritt vom Kaufvertrag
Allgemeine Rechtsberatung
Freundliche und schnelle Reaktion. Gute Beratung und unproblematischer Ablauf.