
Für mich steht nicht nur die juristische Lösung von Problemen im Focus, sondern auch die perspektivisch sinnvolle Aufstellung meiner Mandanten.
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
- Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Über mich
Von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis. Ich berate und vertrete Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Auch die Beratung und Vertretung von Betriebsräten gehört zu meinem Tätigkeitsbereich.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht arbeite ich auch in angrenzenden Bereichen, wenn sie damit eng zusammenhängen, vor allen Dingen im Gesellschaftsrecht. Hier berate und vertrete ich Geschäftsführer und Vorstände in Trennungssituationen, bereite allerdings auch die Einstellung durch die Erarbeitung von Anstellungsverträgen vor. Auch begleite ich auf diesem Gebiet Unternehmenskäufe (Share und Asset Deals) und Unternehmensnachfolgen.
Rechtsanwalt Daniel Aretz
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Nach Ablegung des Abiturs und einer Ausbildung zum Bankkaufmann habe ich von 1991 bis 1995 in Tübingen und Münster Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht studiert. Auch während des Referendariats bildete das Arbeitsrecht meinen Ausbildungsschwerpunkt. Dieses habe ich 1998 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abgeschlossen.
Aufgrund meiner besonderen theoretischen Kenntnisse und der gesammelten praktischen Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, hat die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf mir im Jahre 2002 gestattet, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen. Seit März 2018 darf ich zusätzlich den Titel Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht führen.
In der Zeit bis Juni 2004 war ich Partner einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei in der Region. Ich habe diese Partnerschaft aufgegeben, um mich ganz meinen Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten, dem Arbeitsrecht widmen zu können. Bis Juni 2013 war ich als Einzelanwalt tätig und habe mich weiter auf meinen Interessenschwerpunkt, das Arbeitsrecht, konzentriert. Seit dem Eintritt in eine mitteständische Kanzlei mit bis zu 14 Rechtsanwälten im Jahre 2013 war es mir möglich, mich noch stärker auf meine ausgewählten Rechtsgebiete zu fokussieren. 2015 wurde ich dort Partner und war zusätzlich im Kanzleimanagement tätig. Seit Oktober 2023 bin ich Partner bei Steuerwerk PartmbB.
Arbeitsrecht
Individualarbeitsrecht
Im Individualarbeitsrecht berate ich in Bezug auf die Inhalte von Dienst- und Arbeitsverträgen und die formalen Anforderungen der Verträge, überprüfe Aufhebungs- und Abfindungsvereinbarungen und wende meine Erfahrung auch auf Insolvenzfälle an, z. B. wenn eine Gesellschaft liquidiert wird.
Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist dabei einerseits dir Vorbereitung von Kündigungen im Unternehmensmandat und andererseits die Führung von Kündigungsschutzklagen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die Tätigkeit für diese beiden, oft widerstreitenden Gruppen, führt zu einem breiten Erfahrungsschatz der in jedem Mandat von Vorteil ist.
Dienstrecht und Arbeitsrecht für große Konzernstrukturen
Im öffentlichen Dienstrecht und im karitativen Bereich berate und vertrete ich große Arbeitgeber hinsichtlich Vertragsrichtlinien, Sondervereinbarungen, Betriebsvereinbarungen und individuellen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Aber auch internationale Auseinandersetzungen, etwa mit deutschen Niederlassungen von multinationalen Konzernen, sind Fälle, derer ich mich annehme. Auch in der schwierigen Situation eines Betriebsübergangs oder einer Massenentlassung helfe ich Ihnen, einen kühlen Kopf zu bewahren und Realismus für das rechtlich Machbare zu bewahren.
Kollektivarbeitsrecht
Hierbei fließt mein Wissen aus dem kollektiven Arbeitsrecht ein, ich erstelle für Ihren Betrieb einen Sozialplan und unterstütze Sie dabei, einen Interessenausgleich zu verhandeln. Als IHK-Dozent für Handelsfachwirte und Bilanzbuchhalter mit Schwerpunkt Arbeitsrecht habe ich jahrelang theoretisches Wissen aus diesem Bereich weitervermittelt.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Somit verschmilzt das Gesellschaftsrecht an dieser Stelle mit meinem arbeitsrechtlichen Schwerpunkt. Im März 2016 habe ich erfolgreich den Fachanwaltskurs für Handels- und Gesellschaftsrecht beendet. Dieses Rechtsgebiet stellt neben dem Arbeitsrecht einen zweiten Tätigkeitsschwerpunkt dar, insbesondere wenn es um Unternehmensgründungen, - käufe und -verkäufe geht.
Gesellschaftsform und Gesellschafterbeschlüsse
Dabei unterstütze ich meine Mandanten bei Auswahl der richtigen Rechtsform und Vertragsgestaltung, über die Gründung und Veränderung von Personen-und Kapitalgesellschaften bis hin zu deren Liquidation. Im Bereich des Gesellschaftsrechts bearbeite ich nicht nur Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern, sondern bereite auch Beschlussfassungen in Kooperation mit den beteiligten Notariaten vor.
Betriebsübergang und Liquidation
In praktischer Weise habe ich z. B. auch im EU-Ausland, in den Niederlanden, einen großen Konzern in gesellschaftsrechtlichen Fragen beraten. Bei der Gestaltung eines Betriebsübergangs, der eine Aufspaltung des Betriebs erforderte, habe ich entscheidende Weichen gestellt und selbst meinen Erfahrungshorizont erweitert. Im Jahr 2015 habe ich eine GmbH mit einer Bilanzsumme von über einer Million Euro liquidiert.
Handelsvereinbarungen und -konflikte
Die handelsrechtliche Beratung und Vertretung erstreckt sich unter anderem auf die Erstellung von Kooperationsverträgen, Handelsmakler- oder Handelsvertreterverträgen sowie die Beratung und Vertretung von Mandanten in handelsrechtlichen Auseinandersetzungen, aber auch die Beratung und Vertretung von Organen einer AG oder GmbH in Auseinandersetzungen mit Gesellschaftern.
Handelsvertreter- und Lieferantenbeziehungen
Innerhalb der Kanzlei Korn Vitus bin ich Ihr Ansprechpartner für Konflikte mit Marktpartnern. Einige Beispiele: Ihr Vertriebspartner sollte in einem bestimmten Warensegment exklusiv Ihr Produkt vertreiben und verstößt gegen laufende Verträge. Ihr Lieferant liefert regelmäßig verspätet und Sie wollen Einbußen geltend machen und von ihm Schadenersatz und eine Vertragsstrafe einfordern. Sie arbeiten mit Handelsvertretern auf Provisionsbasis zusammen und aufgrund von Differenzen bei der Abrechnung ist ein Buchauszug erforderlich. In all solchen Fällen übertragen Sie mir gerne Ihr Mandat.
Erbrecht
Die arbeits- und wirtschaftsrechtliche Betreuung von Unternehmen und seinen Organen führte schließlich zur Erweiterung des Tätigkeitsfeldes in das Erbrecht, da ein gesteigerter Bedarf bei der Strukturierung von Unternehmensnachfolgen besteht. Aus diesem Grund bilde ich mich derzeit an der Hagen Law School zum Fachanwalt für Erbrecht fort.
Grundsätzlich werden Sie bei mir nicht durch Bürozeiten eingeschränkt. Über die Seiten der Kanzlei ist eine Online-Rechtsberatung möglich. Die entsprechenden Konditionen finden Sie dort genannt. Da ich Außentermine wahrnehme, empfiehlt sich für einen persönlichen Termin, dass Sie diesen vorab telefonisch (unter 02161 / 99 303 304) oder über das Kontaktformular vereinbaren.
Weitere Informationen finden Sie unter:
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- Deutsch
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Verband deutscher Arbeitsrechts Anwälte (VdAA)
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Kanzlei
Kollegen der Kanzlei 3
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Rechtsanwalt
Markus Bungter Link in einem neuen Tab öffnen4,6/534 BewertungenFachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht
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SteuerberaterDipl.-Kfm. (FH) Roger Wilms
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Die gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberater“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland (im Bundesland Nordrhein-Westfalen) verliehen.
Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen:
- Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
- Berufsordnung (BOStB)
- Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Zulassung
Soweit nicht anders angegeben, sind alle deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von steuerwerk wilms & partner mbB in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und gehören der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf an.Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen:
- BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
- BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
- FAO – Fachanwaltsordnung
- RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Die Berufs-/Amtsbezeichnung lautet Rechtsanwalt.
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