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AS

von A. S. am 23.03.2024 um 22:20 Uhr

Ermittlung des Gegenstandswertes
Kaufrecht
Der Bewertete ist nicht zu empfehlen. Die Ermittlung des Gegenstandswertes war einfach falsch.
Herr S, genau wegen dieser Thematik läuft ein von Ihnen eingeleitetes außergerichtliches Schlichtungsverfahren, dessen Ausgang noch offen ist. Bevor Sie in der Öffentlichkeit Unwahrheiten verbreiten, sollten Sie erst einmal das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens abwarten.
FS

von F. S. am 14.02.2024 um 12:36 Uhr

Ausstellung auf Merkzeichen B im Behindertenausweis
Sozialrecht
Herr Wagner hat sich um die Beantragung gekümmert. Nach dem Widerspruch wurde Klage eingereicht, die letztendlich erfolgreich war. Das Verfahren lief ohne Schwierigkeiten für uns durch. Allerdings hat sich die Klage relativ lange gezogen, was aber bei dieser Art der Rechtssprechung nicht unnormal ist. Von daher, alles in Ordnung.
Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt,

vielen Dank für die freundliche Bewertung.

Es grüßt Sie herzlich

Christoph Wagner
Rechtsanwalt
RA

von R. A. am 22.12.2023 um 19:17 Uhr

vereinbarte Leistung wurde zu meinem Nachteil nicht erbracht
Sozialrecht
Mit der kurzen Zusamnenarbeit mit Herrn Wagner bin ich äußerst unzufrieden. Er übernahm ein Mandat, das er nicht erfüllte und teilte mir zur Unzeit, zwei Werktage vor Fristablauf mit, dass er für mich nicht, wie zuvor besprochen, tätig werden könnte. Herr Wagner hatte mir zunächst am Telefon vermittelt, mir in meiner Angelegenheit helfen zu können. Das sagte er mir auch in dem etwa 10minütigen persönlichen Erstkontakt zu, in welchem er meine Unterlagen entgegennahm, um sie zu sichten, und 150 Euro als Eigenanteilzahlung forderte, die ich bezahlt habe. Die dafür vereinbarte Leistung, einen Einspruch fristgerecht einzureichen, hat Herr Wagner leider nicht erbracht. Stattdessen teilte er mir kurz vor Ablauf der Frist mit, doch nicht tätig werden zu können. Seine Begründung, dass die Sache keine Aussicht auf Erfolg habe, hat sich als falsch erwiesen. Eine in dem Sachgebiet erfahrene Anwältin hat das Einspruchsverfahren übernommen und zum Glück für mich in allen Punkten zum Erfolg geführt. Eine Rückzahlung der geleisteten Zahlung verweigerte Herr Wagner. Die Vorgehensweise erscheint mir wenig seriös.
Hallo Frau A.,

zutreffend ist, dass ein Erstberatungsgespräch stattfand, in dem wir beide die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen einen behördlichen Bescheid erörtert haben. Während des ca. 60minütigen Gesprächs hatte ich Ihnen bereits offen und ausdrücklich meine Bedenken hinsichtlich der Erfolgsaussichten geäußert. Wir sind so verblieben, dass ich mit der vertieften rechtlichen Prüfung der mir überlassenen Unterlagen beauftragt werde. Genau einen Tag später teilten Sie mir mit, dass Sie es versäumt hätten, einen früher ergangenen Bescheid in der dafür gesetzlich vorgesehenen Frist anzufechten. Darauf erteilte ich Ihnen die Rechtsauskunft, dass ich Sie in einem parallelen Anhörungsverfahren anwaltlich vertreten könne. Erst der Hinweis, dass die damit verbundenen Kosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung nicht übernommen werden würden, veranlasste Sie zur Kündigung des Mandats und der absurden Forderung auf Rückzahlung der Selbstbeteiligung.

Ich hatte mich Ihnen gegenüber bereits unmittelbar nach der Kündigung des Mandats und sogar noch nach Kenntnisnahme Ihrer Rezension zur sofortigen Erstattung der geleisteten Anzahlung unter der Voraussetzung verpflichtet, dass Sie mir den Nachweis der Unrichtigkeit meiner Rechtsauskunft erbringen. Diesen Nachweis haben Sie bisher nicht erbracht. Der mit Ihnen nach Abgabe Ihrer Rezension geführte E-Mail-Verkehr lässt erhebliche Zweifel aufkommen, ob Sie tatsächlich eine "in dem Sachgebiet erfahrene Anwältin" kontaktiert haben, die "das Einspruchsverfahren übernommen" hat.

Im übrigen erlaube ich mir den freundlichen Hinweis, dass die von Ihnen geleistete Selbstbeteiligung noch nicht einmal die Kosten des Erstberatungsgesprächs abdecken. Diese werde ich nunmehr gerichtlich geltend machen. Wegen der an anderer Stelle getätigten Aussagen, die den Tatbestand der Verleumdung erfüllen, müssen Sie zusätzlich mit weiteren zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
JA

von J. A. am 19.07.2023 um 17:20 Uhr

Gut
Allgemeines Vertragsrecht
Sehr alles gut
HA

von H. A. am 11.05.2023 um 14:10 Uhr

Sehr gut
Allgemeine Rechtsberatung
Herr: wagner ich kann ihn schön länger, ihr war immer hilfe bereiche und arfolgereich ihr hat mein familie und ich viel geholfen wir sind danke bar herr: wagner 😊
JH

von J. H. am 08.10.2022 um 09:42 Uhr

Kompetenzfrage geklärt
Allgemeine Rechtsberatung
Nach dem ersten Beratungsgespräch betrachte ich die Kompetenzfrage als beklärt. Mein Anliegen zur Abwehr unbegründeter Geldforderungen aus betrügerischer Absicht scheint sachkundig aufgenommen worden zu sein.
Sehr geehrter Herr Hildebrandt, vielen Dank für die gute Bewertung. Mit freundlichen Grüßen RA Wagner
RS

von R. S. am 14.09.2022 um 12:41 Uhr

Erwerbsminderungsrente
Sozialrecht
Sehr schnelle Kontaktaufnahme
DW

von D. W. am 16.05.2022 um 22:01 Uhr

schnelle, kompetente und freundliche Unterstützung
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ch. Wagner unterstütze mich schnell, kompetent und freundlich zu meiner vollsten Zufriedenheit.
Sehr geehrte Frau Weigt, vielen Dank für die freundliche Bewertung. Mit freundlichen Grüßen RA Wagner
CB

von C. B. am 09.05.2022 um 19:56 Uhr

Rechtsstreit wegen Mietmängel
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Die Kommunikation mit Herrn Wagner war ausgezeichnet. E-Mails wurden zuverlässig "in time" bearbeitet bzw. ausgeführt. Er hat uns, hinsichtlich rückwirkender Mietminderung, anwaltlich vertreten.
Während der gesamten anwaltlichen Beratung fühlten wir uns durch Herrn Wagner gut betreut. Mit dem Ergebnis waren wir zufrieden. MfG Cindy B.
Sehr geehrte Frau Birkholz, vielen Dank für die sehr gute Bewertung. Mit freundlichen Grüßen RA Wagner
FD

von F. D. am 29.10.2021 um 17:24 Uhr

Hilfreich, kompetent und erfolgreiche Ergebnisse
Sozialrecht
Sehr guter und kompetenter RA. Versteht den Sachverhalt und das Problem seiner Mandanten und führt diese sehr erfolgreich durch. War, bin und werde weiterhin in jegliche Angelegenheiten gern von Herrn RA Wagner vertreten lassen. Vielen Dank für alles :)
Fr. F.D.
Sehr geehrte Frau D., vielen Dank für die Bewertung. Mit freundlichen Grüßen RA Christoph Wagner