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Rechtsanwalt

Alexander Heinig

Kanzlei Heinig
Kanzlei Heinig

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Strafrecht
  • Zivilrecht
Über 25 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 1999 und über 25 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
TF
von T. F. am 22.08.2022 um 14:30 Uhr
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Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

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Die Schwerpunkte der Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Heinig bilden neben der Strafverteidigung insbesondere das Arbeitsrecht, das Erbrecht sowie das Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Der Kanzleisitz befindet sich in Stuttgart, für die Verteidigung und Durchsetzung Ihrer Rechte und Interessen macht er sich jedoch bundesweit stark.

Sprechen Sie ihn einfach an und überzeugen Sie sich selbst! 


Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Heinig berät Sie in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor den zuständigen Arbeitsgerichten und verfügt über mehrjährige Berufserfahrung als Prozessbevollmächtigter auf Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerseite. Neben Privatpersonen zählen auch kleine und mittelständische Unternehmen zu seiner Mandantschaft.

Lassen Sie beispielsweise Arbeitsverträge von ihm gestalten oder überprüfen, sich bei Problemen im bestehenden Arbeitsverhältnis mit Überstundenregelungen, Mobbing, Urlaubsansprüchen oder Lohn und Gehalt unterstützen und sich gegebenenfalls im Rahmen der Kündigung und des Kündigungsschutzes (z. B. Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung, Klage, Arbeitszeugnis) von ihm betreuen.

Erbrecht
Sie haben Fragen zur Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung in Form eines Testaments oder Erbvertrags, zur gesetzlichen bzw. vorweggenommenen Erbfolge, zu steuerlichen Aspekten oder zur Annahme bzw. Ausschlagung des Erbes? Bei Herrn Rechtsanwalt Heinig sind Sie in sämtlichen erbrechtlichen Angelegenheiten in guten und sicheren Händen und hilft Ihnen auch bei bereits bestehenden Streitigkeiten unter Erben, der Erbauseinandersetzung, der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen u.v.m. kompetent und zuverlässig weiter.

Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Die Rechte und Pflichten von Mietern, Vermietern und Wohnungseigentümern sind im entsprechenden Rechtsgebiet festgelegt. Herr Rechtsanwalt Heinig unterstützt Sie bei der Ausarbeitung von Mietverträgen und Betriebskostenabrechnungen, der Durchsetzung oder Abwehr von Mieterhöhungen und Mietminderungen, der Beratung zu Reparaturkosten und Renovierungspflichten oder der Geltendmachung von rückständigen Mietzahlungen bzw. der Einleitung der Räumungsklage.

Strafrecht
Verlassen Sie sich vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Einlegung von Rechtsmitteln wie Berufung oder Revision auf die engagierte und konsequente Vertretung durch Herrn Rechtsanwalt Heinig als Ihren Strafverteidiger. Er begleitet Sie in den Bereichen Betäubungsmittelgesetz, Jugendstrafrecht, Diebstahl und Raub, Mord, Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten u.v.m. und stellt die Weichen für einen positiven Verfahrensausgang mithilfe der Akteneinsicht von Anfang an richtig.

Auch Opfer einer Straftat sind bei ihm gut aufgehoben und werden von ihm in der Nebenklage sowie als Zeugenbeistand vertreten.

Zivilrecht
Die Verteidigung Ihrer Interessen und Privatrechte im Alltag ist für Herrn Rechtsanwalt Heinig ebenfalls selbstverständlich. Ob Vertragsgestaltung, Auseinandersetzungen mit Nachbarn oder Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld: bei ihm sind Sie in jedem Fall richtig!


Auf der Kanzleihomepage finden Sie viele weitere interessante Informationen: www.kanzlei-heinig.de

Alexander Heinig ist gelistet in Rechtsanwälte Stuttgart und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Adovounion Überregionale Gemeinschaft von Korrespondenzanwälten e.V.

Bewertungen

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