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Rechtsanwalt

Holger Kleine-Tebbe

Kanzlei-KT
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Fachanwalt für

  • Strafrecht

Rechtsgebiete

  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • IT-Recht
  • Allgemeines Vertragsrecht
MK
von M. K. am 19.01.2023 um 08:25 Uhr
Rückerteilung des Führerscheins
Allgemeine Rechtsberatung

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Holger Kleine-Tebbe

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht


Der erfahrene und versierte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht rät seinen Mandanten zu einer möglichst frühzeitigen anwaltlichen Kontaktaufnahme, um in jedem Fall und in jedem Stadium eines Verfahrens das Bestmögliche zu erreichen. 


Holger Kleine-Tebbe
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht


Nach Studium, erfolgreichem Bestehen der Staatsexamina und Zulassung zur Anwaltschaft war Rechtsanwalt Kleine-Tebbe für kurze Zeit als angestellter Rechtsanwalt tätig. Im Jahr 2004 gründete er seine eigene Kanzlei. Zusätzlich qualifiziert den verlässlichen und engagierten Rechtsanwalt der Titel als Fachanwalt für Strafrecht. Rechtsanwalt Kleine-Tebbe ist bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. 



Strafrecht – immer die richtige Strategie für Ihr Anliegen!

Haben Sie als Jugendlicher eine Vorladung wegen des Vorwurfs einer Körperverletzung bekommen oder sind Sie als Erwachsener bereits mit einer Anklageschrift bzw. einem Strafbefehl konfrontiert? Möglicherweise wurde sogar bereits ein Haftbefehl gegen Sie erlassen? Ihre Fahrerlaubnis wurde vorläufig entzogen, Ihr Führerschein beschlagnahmt oder Ihre Bewährung widerrufen? Das Strafrecht stellt einen Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Kleine-Tebbe dar, wodurch er in diesem umfangreichen Rechtsgebiet eine hohe fachliche Qualifikation aufweist. Wie der erfahrene und engagierte Fachanwalt weiß, stellt ein Strafverfahren stets eine ganz besondere Belastung für den Mandanten dar. Er vertritt seine Mandanten vom Ermittlungsverfahren über das gesamte weitere Strafverfahren (Hauptverhandlung, Berufungsverhandlung, Revision) bis hin zum Bereich der Strafvollstreckung. Er rät in diesen Situationen keine Zeit zu verlieren, denn eine effektive Strafverteidigung setzt idealerweise im Frühstadium des Verfahrens ein. Er wird Ihnen vom ersten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden zur Seite stehen und Sie mit großem Ehrgeiz und viel Geschick  im Verfahren beistehen.


Verkehrsrecht – widersprüchliche Aussagen vermeiden…

Unmittelbar nach einem Verkehrsunfall sollten Sie sich keinesfalls in widersprüchliche Aussagen verstricken und vor allem Schuldanerkenntnisse vermeiden! Nehmen Sie stattdessen vor allem auch dann den juristischen Rat von Rechtsanwalt Kleine-Tebbe in Anspruch, wenn es in zivilrechtlicher Hinsicht um die Beurteilung von Haftungsfragen, das Einschätzen von Schadensersatzansprüchen und deren Durchsetzung geht. Rechtsanwalt Kleine-Tebbe setzt sich konsequent und durchsetzungsstark für Ihre Rechte ein, wenn es für Sie beispielsweise um einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot oder einen Punkteeintrag oder ein verkehrsrechtliches Strafverfahren geht.


Mietrecht – Kündigung durch den Vermieter wegen Eigenbedarf…?

Das Beratungsangebot von Rechtsanwalt Kleine-Tebbe richtet sich sowohl an Mieter als auch an Vermieter. Neben den gängigen Problemen im Mietrecht, wie Mietmängeln, Betriebskosten, Kündigungen und Mieterhöhungen gestaltet der erfahrene Berater Miet- und Pachtverträge für Wohnraum, Grundstücke und Gewerbe, setzt effizient und zielgerichtet Räumungs- und Schadensersatzansprüche des Vermieters gerichtlich durch und erwirkt, falls notwendig, auch eine Zwangsvollstreckung aus entsprechenden Urteilen und Beschlüssen.


IT-Recht – für Sie als Privatperson oder Unternehmer!

Gerne berät und betreut Sie Rechtsanwalt Kleine-Tebbe im Bereich IT-Recht, wenn Sie als Privatperson oder auch als Unternehmer im Online Geschäft agieren wollen. Möglicherweise benötigen Sie Hilfe bei der Überprüfung Ihrer AGB oder Ihres Impressums? Oder wurden Sie von einem Konkurrenten abgemahnt? Rechtsanwalt Kleine-Tebbe wird Ihnen behilflich sein!


Allgemeines Vertragsrecht – „Pacta sunt servanda"…

Verträge sind einzuhalten und ein Lösen vom Vertrag ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn der Vertrag selbst hierüber eine Regelung enthält oder das Gesetz eine Vertragsauflösung gestattet. Rechtsanwalt Kleine-Tebbe überprüft und arbeitet z. B. Miet-, Kauf- oder Werkverträge für Sie aus, prüft Ihre Ansprüche aus Vertrag und Gesetz und setzt diese, falls erforderlich, auch vor Gericht durch.


Verwaltungsrecht – Baugenehmigung versagt, Fahrerlaubnis entzogen…?

Von der Antragstellung über ein evt. Widerspruchsverfahren bis zum Verwaltungsprozess steht Rechtsanwalt Kleine-Tebbe Ihnen in zahlreichen allgemeinen und besonderen verwaltungsrechtlichen Fragen gerne zur Verfügung.



Nachdem vor allem strafrechtliche Angelegenheiten oft keinen Aufschub dulden, ist Rechtsanwalt Kleine-Tebbe für Sie in dringenden Fällen unter der Notfall-Rufnummer 0170/3824179  erreichbar. Gerne können Sie auch die Terminvorbereitung auf dem Profil nutzen!

Holger Kleine-Tebbe ist gelistet in Rechtsanwälte Wunstorf und Rechtsanwälte Deutschland.

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  • Deutsch
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