
- Fachanwältin für Familienrecht
- Fachanwältin für Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
- Arbeitsrecht
- Unterhaltsrecht
- Strafrecht
- Zwangsvollstreckungsrecht
- Forderungseinzug & Inkassorecht
Rechtsanwältin Caroline Brandt Ich freue mich, Sie auf meinem Profilbei www.anwalt.de begrüßen zu dürfen.In den folgenden Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich:
- Familienrecht Rechtliche Fragestellungen im Umgang mit der Trennung bzw. zur Scheidung, wie bei Fragen des Umgangs- und des Unterhaltsrechtes zu verfahren ist sowie bei Fragen zum Hausrat, Zugewinn …
- Arbeitsrecht Abmahnung, Zeugnis, Urlaub, ausstehender Lohn, Einsicht in die Personalakte sowie das Verhalten bei personen- oder verhaltensbedingter und bei betriebsbedingter Kündigung …
- Strafrecht Bewährung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Nebenklage, Strafanzeige, Strafbefehl, Strafprozeßrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittel, BTMG …
- Insolvenzrecht, Verbraucherinsolvenz, außergerichtlicher Vergleich, Insolvenzplan, Regelinsolvenz, Schuldenbereinigung …
Über die Kanzlei
Die Rechtsanwaltsanzlei wurde am 1. September 2004 durch die Rechtsanwältin Caroline Brandt gegründet.
Frau Rechtsanwältin Brandt war bereits zuvor mehrere Jahre in Güstrow in einer großen Kanzlei als Anwältin tätig und hat mit der Gründung der Kanzlei ihre selbständige Tätigkeit im eigenen Büro aufgenommen. Frau Rechtsanwältin Brandt ist seit 2004 Mitglied im
- Deutschen Anwaltverein
- Rostocker Anwaltverein
Seit einigen Jahren ist die Anwältin zudem Fachanwältin für Familienrecht und für Insolvenzrecht.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.rain-brandt.de
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- Russisch
Mitgliedschaften
- Deutschen Anwaltsverein
- Rostocker Anwaltsverein
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht
- Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung
Bewertungen 142
von S. T. am 16.10.2024 um 03:32 Uhr
von W. B. am 17.07.2024 um 11:26 Uhr
von W. H. am 24.01.2024 um 10:15 Uhr
Rechtstipps 1

Grundsätzlich kann ein Unterhaltsverpflichteter nach § 1603 Abs. 1 BGB angemessene Vorsorge für seine Rente und Krankenversicherung unterhaltsmindernd geltend machen. In der Rechtsprechung ist…
Kontaktdaten von Caroline Brandt
Adresse
Am Markt 15
18209 Bad Doberan6.799,44 km (von Ihrem Standort)
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kanzlei@rain-brandt.de
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Kanzlei-Impressum
Kanzleiinhaber RAin Caroline Brandt
Am Markt 15
18209 Bad Doberan
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+49 – 38203 – 7450-0
+49 – 38203 – 7450-20 ( Schuldnerberatung )
Telefax
+49 – 38203 – 7450-15
kanzlei@rain-brandt.de
Zweigstellen
Rechtsanwältin Brandt hat seit dem 01.09.2017 folgende Zweigstelle der Kanzlei
Dorfstraße 23
39619 Arendsee OT Binde
Telefon
+49 – 39384 – 379855
Telefax
+49 – 39384 – 379857
Rechtsanwältin Brandt hat seit dem 01.03.2018 folgende Zweigstelle der Kanzlei
Fischerdamm 13
19370 Parchim
Telefon
+49 – 03871 – 2450081
Telefax
+49 – 38203 – 745015
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Schlichtungsstelle der Anwaltschaft http://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de/
USt-ID
DE236837189
Berufshaftpflichtversicherung
RAin Brandt
Zurich Versicherung AG
Solmsstraße 27-37
60486 Frankfurt am Main
www.zurich.de
Räumlicher Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung ist die Bundesrepublik Deutschland.
Kammerbezeichnung
Rechtsanwaltskammer MV
Arsenalstraße 9
19053 Schwerin
Berufsbezeichnung
Rechtsanwalt
Staat/Land
Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern
Berufsrechtliche Regelungen
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Vorstehende berufsrechtliche Vorschriften sind auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de unter dem Punkt „Angaben gemäß § 5 TMG“ abgelegt.
TMG § 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die
Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese
zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
Dienstleistungsinformationen nach §2 DL-InfoV
DL-InfoV § 2 Stets zur Verfügung zu stellende Informationen
(1) Unbeschadet weiter gehender Anforderungen aus anderen Rechtsvorschriften muss ein Dienstleistungserbringer einem Dienstleistungsempfänger vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder, sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, vor Erbringung der Dienstleistung folgende Informationen in klarer und verständlicher Form zur Verfügung stellen:
1. seinen Familien- und Vornamen, bei rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen die Firma unter Angabe der Rechtsform,
2. die Anschrift seiner Niederlassung oder, sofern keine Niederlassung besteht, eine ladungsfähige Anschrift sowie weitere Angaben, die es dem Dienstleistungsempfänger ermöglichen, schnell und unmittelbar mit ihm in Kontakt zu treten, insbesondere eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse oder Faxnummer,
3. falls er in ein solches eingetragen ist, das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister unter Angabe des Registergerichts und der Registernummer,
4. bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten Name und Anschrift der zuständigen Behörde oder der einheitlichen Stelle,
5. falls er eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzt, die Nummer,
6. falls die Dienstleistung in Ausübung eines reglementierten Berufs im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22) erbracht wird, die gesetzliche Berufsbezeichnung, den Staat, in dem sie verliehen wurde und, falls er einer Kammer, einem Berufsverband oder einer ähnlichen Einrichtung angehört, deren oder dessen Namen,
7. die von ihm gegebenenfalls verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen,
8. von ihm gegebenenfalls verwendete Vertragsklauseln über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über den Gerichtsstand,
9. gegebenenfalls bestehende Garantien, die über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehen,
10. die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, soweit sich diese nicht bereits aus dem Zusammenhang ergeben,
11. falls eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, Angaben zu dieser, insbesondere den Namen und die Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich.
(2) Der Dienstleistungserbringer hat die in Absatz 1 genannten Informationen wahlweise
1. dem Dienstleistungsempfänger von sich aus mitzuteilen,
2. am Ort der Leistungserbringung oder des Vertragsschlusses so vorzuhalten, dass sie dem Dienstleistungsempfänger leicht zugänglich sind,
3. dem Dienstleistungsempfänger über eine von ihm angegebene Adresse elektronisch leicht zugänglich zu machen oder
4. in alle von ihm dem Dienstleistungsempfänger zur Verfügung gestellten ausführlichen Informationsunterlagen über die angebotene Dienstleistung aufzunehmen.

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