Profil-Bild Rechtsanwältin Caroline Brandt
Rechtsanwältin

Caroline Brandt

Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt
www.rain-brandt.de
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Fachanwältin für Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Strafrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht
  • Forderungseinzug & Inkassorecht
ST
von S. T. am 16.10.2024 um 03:32 Uhr
Super, Dankeschön für alles!
Allgemeine Rechtsberatung
Ich bin schon sehr lange Mandantin von der Anwaltskanzlei Brandt. Was ich sehr schätze, ist die ruhige und respektvolle Art von Frau Brandt. Sie hat mich in vielen verschiedenen Bereichen vertreten und ich habe mich immer sehr gut im Vorfeld…

Alle Bewertungen anzeigen (142)

Rechtsanwältin Caroline Brandt Ich freue mich, Sie auf meinem Profilbei www.anwalt.de begrüßen zu dürfen.In den folgenden Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich:

  • Familienrecht Rechtliche Fragestellungen im Umgang mit der Trennung bzw. zur Scheidung, wie bei Fragen des Umgangs- und des Unterhaltsrechtes zu verfahren ist sowie bei Fragen zum Hausrat, Zugewinn …
  • Arbeitsrecht Abmahnung, Zeugnis, Urlaub, ausstehender Lohn, Einsicht in die Personalakte sowie das Verhalten bei personen- oder verhaltensbedingter und bei betriebsbedingter Kündigung …
  • Strafrecht Bewährung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Nebenklage, Strafanzeige, Strafbefehl, Strafprozeßrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittel, BTMG …
  • Insolvenzrecht, Verbraucherinsolvenz, außergerichtlicher Vergleich, Insolvenzplan, Regelinsolvenz, Schuldenbereinigung …

Über die Kanzlei

Die Rechtsanwaltsanzlei wurde am 1. September 2004 durch die Rechtsanwältin Caroline Brandt gegründet.

Frau Rechtsanwältin Brandt war bereits zuvor mehrere Jahre in Güstrow in einer großen Kanzlei als Anwältin tätig und hat mit der Gründung der Kanzlei ihre selbständige Tätigkeit im eigenen Büro aufgenommen. Frau Rechtsanwältin Brandt ist seit 2004 Mitglied im

  • Deutschen Anwaltverein
  • Rostocker Anwaltverein

Seit einigen Jahren ist die Anwältin zudem Fachanwältin für Familienrecht und für Insolvenzrecht.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.rain-brandt.de

Caroline Brandt ist gelistet in Rechtsanwälte Bad Doberan und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Russisch

Mitgliedschaften

  • Deutschen Anwaltsverein
  • Rostocker Anwaltsverein
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht
  • Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung

Bewertungen 142

ST

von S. T. am 16.10.2024 um 03:32 Uhr

Super, Dankeschön für alles!
Allgemeine Rechtsberatung
Ich bin schon sehr lange Mandantin von der Anwaltskanzlei Brandt. Was ich sehr schätze, ist die ruhige und respektvolle Art von Frau Brandt. Sie hat mich in vielen verschiedenen Bereichen vertreten und ich habe mich immer sehr gut im Vorfeld beraten gefühlt. Ich kann sie auf jeden Fall weiterempfehlen. Auch das Team im Hintergrund ist wirklich toll und schnell und ich bekomme immer einen Kaffee mit viel Milchschaum und ein nettes Gespräch. Macht alle weiter so....
WB

von W. B. am 17.07.2024 um 11:26 Uhr

Super Anwältin sowie ein tolles Team
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Rechtsanwältin Brand hat mich , durch meine Insolvenz geführt. Sie hat mir alles Super erklärt, und war immer erreichbar. Sie hat mir Einfach gesagt, Lebensqualität zurück gegeben. Auch im Bereich Arbeitsrecht, konnte ich auf Sie zu 100% bauen. Es wird für mich nur noch, eine Anwältin geben!! Vielen Dank für alles. Ich kann Sie nur von, ganzem Herzen weiterempfehlen
WH

von W. H. am 24.01.2024 um 10:15 Uhr

Transparente Arbeitsweise und eine klare Kommunikation
Forderungseinzug & Inkassorecht
Die Berater zeigten eine bemerkenswerte Kompetenz und ein tiefes Verständnis für meine individuelle finanzielle Situation. Sie nahmen sich die Zeit, meine Fragen ausführlich zu beantworten und mir die komplexen Aspekte meiner Schuldenlage verständlich zu erklären. Die empathische und respektvolle Art, mit der sie agierten, trug dazu bei, dass ich mich während des gesamten Prozesses wohl fühlte.

Rechtstipps 1

Rechtsanwältin Caroline Brandt
(6)16.11.2016 von Rechtsanwältin Caroline Brandt
Familienrecht
Unterhaltsrecht

Grundsätzlich kann ein Unterhaltsverpflichteter nach § 1603 Abs. 1 BGB angemessene Vorsorge für seine Rente und Krankenversicherung unterhaltsmindernd geltend machen. In der Rechtsprechung ist

Kontaktdaten von Caroline Brandt

  • Adresse

    Am Markt 15
    18209 Bad Doberan

    6.799,44 km (von Ihrem Standort)

    Um diese Karte anzuzeigen,
    lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Kanzlei-Impressum

Rechtsanwaltskanzlei Brandt
Kanzleiinhaber RAin Caroline Brandt
Am Markt 15
18209 Bad Doberan


Telefon
+49 – 38203 – 7450-0
+49 – 38203 – 7450-20 ( Schuldnerberatung )

Telefax
+49 – 38203 – 7450-15

E-Mail
kanzlei@rain-brandt.de

Zweigstellen
Rechtsanwältin Brandt hat seit dem 01.09.2017 folgende Zweigstelle der Kanzlei

Dorfstraße 23
39619 Arendsee OT Binde

Telefon
+49 – 39384 – 379855

Telefax
+49 – 39384 – 379857

Rechtsanwältin Brandt hat seit dem 01.03.2018 folgende Zweigstelle der Kanzlei

Fischerdamm 13
19370 Parchim

Telefon
+49 – 03871 – 2450081

Telefax
+49 – 38203 – 745015

Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Schlichtungsstelle der Anwaltschaft http://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de/

USt-ID
DE236837189

Berufshaftpflichtversicherung
RAin Brandt
Zurich Versicherung AG
Solmsstraße 27-37
60486 Frankfurt am Main
www.zurich.de

Räumlicher Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung ist die Bundesrepublik Deutschland.

Kammerbezeichnung
Rechtsanwaltskammer MV
Arsenalstraße 9
19053 Schwerin

Berufsbezeichnung
Rechtsanwalt

Staat/Land
Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern

Berufsrechtliche Regelungen

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Fachanwaltsordnung (FAO)

Vorstehende berufsrechtliche Vorschriften sind auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de unter dem Punkt „Angaben gemäß § 5 TMG“ abgelegt.

TMG § 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die
Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese
zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

Dienstleistungsinformationen nach §2 DL-InfoV

DL-InfoV § 2 Stets zur Verfügung zu stellende Informationen
(1) Unbeschadet weiter gehender Anforderungen aus anderen Rechtsvorschriften muss ein Dienstleistungserbringer einem Dienstleistungsempfänger vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder, sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, vor Erbringung der Dienstleistung folgende Informationen in klarer und verständlicher Form zur Verfügung stellen:
1. seinen Familien- und Vornamen, bei rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen die Firma unter Angabe der Rechtsform,
2. die Anschrift seiner Niederlassung oder, sofern keine Niederlassung besteht, eine ladungsfähige Anschrift sowie weitere Angaben, die es dem Dienstleistungsempfänger ermöglichen, schnell und unmittelbar mit ihm in Kontakt zu treten, insbesondere eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse oder Faxnummer,
3. falls er in ein solches eingetragen ist, das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister unter Angabe des Registergerichts und der Registernummer,
4. bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten Name und Anschrift der zuständigen Behörde oder der einheitlichen Stelle,
5. falls er eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzt, die Nummer,
6. falls die Dienstleistung in Ausübung eines reglementierten Berufs im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22) erbracht wird, die gesetzliche Berufsbezeichnung, den Staat, in dem sie verliehen wurde und, falls er einer Kammer, einem Berufsverband oder einer ähnlichen Einrichtung angehört, deren oder dessen Namen,
7. die von ihm gegebenenfalls verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen,
8. von ihm gegebenenfalls verwendete Vertragsklauseln über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über den Gerichtsstand,
9. gegebenenfalls bestehende Garantien, die über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehen,
10. die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, soweit sich diese nicht bereits aus dem Zusammenhang ergeben,
11. falls eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, Angaben zu dieser, insbesondere den Namen und die Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich.
(2) Der Dienstleistungserbringer hat die in Absatz 1 genannten Informationen wahlweise
1. dem Dienstleistungsempfänger von sich aus mitzuteilen,
2. am Ort der Leistungserbringung oder des Vertragsschlusses so vorzuhalten, dass sie dem Dienstleistungsempfänger leicht zugänglich sind,
3. dem Dienstleistungsempfänger über eine von ihm angegebene Adresse elektronisch leicht zugänglich zu machen oder
4. in alle von ihm dem Dienstleistungsempfänger zur Verfügung gestellten ausführlichen Informationsunterlagen über die angebotene Dienstleistung aufzunehmen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Caroline Brandt

Rechtsanwältin

Caroline Brandt
4,5142 Bewertungen

FAQ

  • Wann entstehen für mich Kosten?
    Ihr anwalt.de-Konto ist kostenfrei – und das dauerhaft.
    Die Leistungen eines Anwalts sind hingegen in der Regel mit Kosten verbunden. Bitte klären Sie mit Caroline Brandt möglichst frühzeitig, ab wann für Sie Kosten entstehen. Wenn Sie ein bestimmtes Rechtsprodukt von Caroline Brandt über ihr Profil gebucht haben, finden Sie den Preis beim ausgewählten Rechtsprodukt.
  • Wie lange dauert es, bis ich von Caroline Brandt eine Rückmeldung erhalte?
    Wenn Sie Ihre Anfrage unter der Woche zu den Bürozeiten von Caroline Brandt stellen, erhalten Sie voraussichtlich innerhalb kürzester Zeit eine Antwort. Die Bürozeiten von Caroline Brandt sind:
    Mo.–Do.: 09:00–17:00
    Fr.: 09:00–12:00.
    Im Einzelfall kann die Antwortzeit jedoch je nach momentaner Auftragslast und aktuellen Terminen von Caroline Brandt variieren. In der Regel werden Sie spätestens binnen weniger Werktage eine Rückmeldung bekommen.
  • Wie kann ich Kontakt zu Caroline Brandt aufnehmen?
    Sie können Ihr rechtliches Anliegen jederzeit im Profil von Caroline Brandt stellen. Als Alternative zum Weg über das Nachrichtenformular finden Sie im Profil von Caroline Brandt weitere Kontaktwege.