![[rg] Rainer Göhle Rechtsanwalt](https://www.anwalt.de/cdn-cgi/image/fit=contain,width=600,height=48/upload/company/32/323aca2a67131c20471e2ad6dd32c310/logo%20rainer%20g%C3%B6hle_5ccfe9122b3ce.png)
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Herr Rainer Göhle studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München, bevor er sein Referendariat in Oberbayern und der Auvergne absolvierte. 1995 wurde er zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und war anschließend viele Jahre als Allgemeinanwalt tätig. 2000 erfolgte dann die Spezialisierung auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Sozialrecht. In diesem Jahr erwarb er in beiden Bereichen den Fachanwaltstitel. Somit kann er vertiefte Fachkenntnis und umfangreiche Erfahrung in der Bearbeitung arbeits- und sozialrechtlicher Mandate nachweisen. Im Rahmen eines Studiums Personalmanagement AKAD erweiterte er seine Qualifikationen zusätzlich.In seiner Münchener Kanzlei bietet Herr Rechtsanwalt Göhle seinen Mandanten individuelle Beratung und Vertretung. Er unterstützt sie dabei, Ziele zu formulieren, und zeigt Wege auf, wie diese Ziele erreicht werden können. Er gibt präzise Entscheidungshilfen an die Hand und hilft bei der Umsetzung. Kompetent, kreativ und mit hohem persönlichem Einsatz verfolgt er die Interessen seiner Mandanten. Nicht umsonst wurde er beim Rednerwettstreit des DAV im Jahr 2003 mit dem ersten Preis ausgezeichnet.Bürozeiten:Um Wartezeiten für Sie zu vermeiden, bitten wir um Vereinbarung eines Termins per Telefon oder E-Mail. Gerne dürfen Sie hierzu auch das Kontaktformular zur Terminanfrage über dem Profil nutzen.Besuchen Sie gerne auch mein weiteres Profil bei anwalt.de.
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von P. V. am 04.02.2025 um 17:13 Uhr
von R. A. am 23.12.2020 um 11:07 Uhr
Trotz Corona Krise hat er alles erledigt bei einen Telefon Gespräch um die Situation zu erklären und dann alle Unterlagen habe ich per Mail an Ihm gesendet.
In einem Woche hat er meiner Recht gegeben.
Er ist zu empfehlen.
von M. M. am 20.10.2020 um 09:35 Uhr
Rechtstipps 5
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Die gesetzliche Berufsbezeichnung für Rechtsanwalt Rainer Göhle lautet: Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland.
Verleihungsorgan der Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" ist die Bundesrepublik Deutschland.
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Berufsrechtliche Regelungen
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen lauten:
• Gesetz über die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (RVG)
• Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vom 01.08.1959
• Gerichtskostengesetz (GKG) vom 15.12.1975
• Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
• Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
• Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer (FAO)
Die vorgenannten und anwendbaren weiteren Vorschriften können Sie auf der Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de unter Angaben gemäß § 5 TMG bzw. Berufsrecht finden und nachlesen.
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