- Fachanwalt für Familienrecht
- Erbrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Über mich
Herzlich willkommen!
Eine objektive, optimale Wahrnehmung Ihrer Interessen ist die Grundlage von Herrn Rechtsanwalt Heins Betreuungsphilosophie, die auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen als Mandanten ruht. Überzeugen Sie sich selbst von seiner jahrelangen Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen Familienrecht, Erbrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht!
Im Anschluss an das Studium der Rechtswissenschaften erhielt Herr Hein 1991 die Anwaltszulassung. Er hat zahlreiche Beiträge zum Thema Familienrecht publiziert und hält regelmäßig Vorträge dazu.
Wenn die Scheidung unvermeidbar wird: Familienrecht
Nur sehr wenige andere Rechtsgebiete haben dieselbe persönliche und emotionaler Tragweite wie das Familienrecht. In der oftmals sehr schwierigen Scheidungsphase ist es deshalb besonders wichtig, mit Herrn Fachanwalt Hein einen erfahrenen Profi an seiner Seite zu haben, der Ihre Situation mit kühlen Kopf einschätzt und präzise Entscheidungshilfen gibt. Im Vordergrund steht für ihn dabei das Finden einer fairen, schnellen und kostengünstige Lösung im Rahmen von Unterhalt, Zugewinn oder Vermögensauseinandersetzung. Selbstverständlich können Sie sich auch dann an ihn wenden, wenn Sie beim Kampf um das Sorge- und Umgangsrecht qualifizierten Beistand benötigen oder sich Fragen zu Ehewohnung, Hausrat oder Unternehmerscheidung ergeben. Zwar strebt der Fachanwalt für Familienrecht aus Kempten normalerweise eine außergerichtliche Lösung, dennoch verteidigt er Ihre Interessen im Zweifelsfall auch prozessual mit der nötigen Härte und Ausdauer.
Welche Ansprüche habe ich auf den Nachlass? Erbrecht
Im sehr komplexen und für Laien oft undurchsichtigen Erbrecht kann Ihnen die Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt Hein viel Zeit, Geld und Ärger ersparen. Neben der Gestaltung Ihres Testaments erstreckt sich sein Leistungsspektrum weiterhin auf Anliegen wie die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft. Weiterhin begleitet er Sie juristisch bei der Geltendmachung von Forderungen gegenüber dem Nachlass, der Nachlassinsolvenz sowie der Testamentsvollstreckung.
Streit in der Eigentümergemeinschaft? Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Zwischen Mieter und Vermieter entstehen im Laufe des Mietverhältnisses zahlreiche Konfliktfelder, die man zusammen mit Herrn Rechtsanwalt Hein jedoch schnell und sicher entschärfen kann. Abgesehen von der Beratung von Hausverwaltern vertritt er Sie vor Gericht im Beschlussanfechtungsverfahren und hilft Ihnen bei der Änderung der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung. Stehen bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum an? Soll die Wirksamkeit eines Beschlusses der Gemeinschaft überprüft werden? Oder brauchen Sie Hilfe bei der Beitreibung von Wohngeld gegenüber säumigen Eigentümern? Lassen Sie sich von Herrn Rechtsanwalt Hein umfassend beraten und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufklären!
Weitere Informationen finden Sie unter: www.kanzlei-thuemlein.de
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
- Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV
- Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV)
Bewertungen 2
von N. S. am 30.06.2020 um 21:55 Uhr
Kann ich nur weiterempfehlen.
Vielen Dank dafür
von Ü. Y. am 13.09.2018 um 19:08 Uhr
Herr Hein ist sehr sachlich und möchte jede Angelegenheit schnellstmöglich erledigen.
Nur zu empfehlen!
Mit bestem Dann..
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Berufsrechtliche Regelungen:
Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:
•BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung)
•BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte)
•Fachanwaltsordnung
•RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
•Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union
•EuRAG (Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland)
Berufshaftpflichtversicherungen:
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Ust.Id.Nr. gem. § 27 a UStG: 127/173/09403
Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Auf den zwischen Mandant und Anwaltskanzlei abgeschlossenen Vertrag kommt deutsches Recht zur Anwendung.
Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis: Kempten (Allgäu)
Verantwortlich für den Inhalt: RA Ralf Hein
Weitere Informationen unter: www.brak.de

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