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SK

von S. K. am 08.10.2024 um 01:26 Uhr

Mängelbehaftetes iPhone 15 Pro Max 512 GB
Allgemeine Rechtsberatung

Ich hatte riesen Probleme mit meinem – (im Nov. 2023 bei dem Handelsunternehmen mit den 2 MM-Buchstaben) „neu“gekauften iPhone 15 Pro Max. Von Beginn an traten Mängel auf und wurden immer mehr - die bei keiner der durchgeführten „Fehlerdiagnosen“ festzustellen waren. Jedes Mal hieß es, „alles ist in Ordnung“, dabei war nichts in Ordnung und der Händler wollte nichts von einer Rücknahme des „Schrott“-iPhones wissen und mir ein ordnungsgemäß funktionierendes auszuhändigen. Dann erfuhr ich ganz nebenbei, dass mir in diesem Laden ein gebrauchtes Smartphone als ein neues untergejubelt wurde und mit der professionellen Unterstützung von RA Stefan Musiol ist die Rücknahme erfolgt und der Kaufpreis erstattet worden.

Umfangreiche Kontakte zwischen Mannheim (Sitz der Mandantin) und Lütjensee/Hamburg (Sitz der Kanzlei) wurden prompt, kompetent und freundlich erledigt - dabei wurde ausschließlich per E-Mail kommuniziert.

Für mich haben fachliche Aufklärung, sachkundige Unterstützung und Erreichbarkeit höchste Priorität und wenn man von Herrn Musiol Informationen oder kurzfristig Beratung zum Problem benötigt, bekommt man sie noch am selben Tag.

Das gesteckte Ziel ist noch nicht ganz erreicht, aber die fachkundige, schnelle, freundlich Beantwortung meiner vielen Fragen in diesem – für mich äußerst negativen Sachverhalt runden meinen positiven Eindruck perfekt ab.

FAZIT: Im Falle eines Falles würde ich Anwaltskanzlei Musiol grundsätzlich zu Rate ziehen. Absolut empfehlenswert!

Danke für Ihre zuverlässige Unterstützung zu „Schrott“-iPhone 15 und für Ihren persönlichen Wesenszug, dem Mandanten das Gefühl zu übermitteln, „Du hast Frage/n, Du bekommst rasch Antwort/en“ und „es gibt keine Fragen, die nicht entsprechend kompetent zeitnah und freundlich beantwortet werden sollen.“
IS

von I. S. am 06.10.2024 um 00:44 Uhr

Internetpräsenz
Allgemeine Rechtsberatung
Herr RA Stefan Musiol hatte mir im Jahr 2010 gegen die EUROWEB Gruppe sehr geholfen. Mit nur einem Brief war die "Sache" erledigt.
Herzlichen Dank für die freundliche Anerkennung und die langzeitige Erinnerung an den Einsatz gegen unlauteren Wettbewerb (Täuschung) in Ihrem Fall.
Wir werden dies auch in der Zukunft weiter fortsetzen.
GK

von G. K. am 01.09.2024 um 12:42 Uhr

Werbelüge schnell abgestellt
Wettbewerbsrecht
Es gab sogar noch eine satte Ausgleichszahlung. Reibungslos und professionell!
Besten Dank für die freundliche Anerkennung. Der Fall zeigt, dass man unlautere Methoden der Konkurrenz nicht hinzunehmen braucht und die Abwehr am Ende nicht einmal etwas kosten muss.
YS

von Y. S. am 31.10.2023 um 18:26 Uhr

Diese Frage erfordert eine lange Studie.
IT-Recht
Die Antworten selbst und die Freundlichkeit sind erstklassig!
Thank you very much for your extraordinary recognition.
FK

von F. K. am 26.06.2023 um 16:38 Uhr

der beste Anwalt, den ich je beauftragt habe!
Allgemeine Rechtsberatung
Ich bin rundum zufrieden mit der außerordentlich guten Arbeit von Herrn Musiol. Immer kompetent, zuverlässig und schnell!
Vielen Dank für diese besondere Auszeichnung!
JS

von J. S. am 27.04.2023 um 08:54 Uhr

Leasing Vertrag
Allgemeine Rechtsberatung
Schnelle Antwort
Einfach für Laien zu verstehen
Vielen Dank für die freundliche Anerkennung!
AS

von A. S. am 12.04.2023 um 14:33 Uhr

Verbraucherschutz
Zivilrecht
Für Herrn Musiol ist der Verbraucherschutz ein sehr wichtiges und hohes Gut und dafür setzt er sich sehr fachkundig mit aller Kraft ein!
Vielen Dank für Ihre freundliche Anerkennung!
Ich werde mich auch weiterhin für Fairness und Transparenz im Geschäft als Grundlage für zufriedene Kunden und nachhaltigen Erfolg einsetzen.
TM

von T. M. am 09.12.2022 um 17:03 Uhr

HOLZVERHEIZUNGSWAHNSINN
Allgemeine Rechtsberatung
Äußerst interessant die umfangreichen und sehr fundierten Darstellungen von Herrn Musiol auf anwalt.de gegen den Holzverheizungswahnsinn in Deutschland (""Holzofengate?"")
Vielen Dank für die freundliche Anerkennung!
EW

von E. W. am 06.09.2022 um 10:38 Uhr

Auflösung eines Verlagsvertrags
Urheberrecht & Medienrecht
Als Autor aus einem Verlagsvertrag herauszukommen ist nahezu unmöglich. Herr Musiol hat in detektivischer Arbeit, die keine andere Agentur auf sich genommen hätte, das einzige Schlupfloch gefunden und darauf eine wirksame Strategie aufgebaut, die am Ende aufging. Und bei der Verhandlung war er souverän und nicht aus der Ruhe zu bringen. Auf jeden Fall ein Anwalt, den man an seiner eigenen Seite sehen möchte - und auf keinen Fall auf der gegnerischen.
Herzlichen Dank für die freundliche und ausführliche Bewertung!
CS

von C. S. am 25.04.2022 um 09:33 Uhr

Mediamarkt
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr positiv
Vielen Dank für die freundliche Bewertung. Es freut mich, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen einen für Sie erfolgreichen Abschluss der Sache mit einem neuen Gerät.